Erste Ausschreibungsrunde: GG-SBH 2022
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein, im Rahmen dieser Ausschreibung Anträge auf Sachbeihilfen einzureichen, die sich auf die Nutzung von DFG-begutachteten Großgeräten beziehen.
Diese speziell auf HAW ausgerichtete Ausschreibung besteht aus drei Ausschreibungsrunden (jeweils eine in den Jahren 2022, 2023 und 2024) und möchte eine Fördermöglichkeit für Arbeitsgruppen an HAW schaffen, die bereits im Rahmen von DFG-Großgeräteanträgen mit relevantem Nutzungsanteil ihr Forschungsinteresse im Zusammenhang mit dem Großgerät demonstriert hatten. Konkret muss die antragstellende Person bereits in einem in den letzten drei Jahren bewilligten DFG-Großgeräteantrag einer HAW der Programme „Forschungsgroßgeräte“, „Großgeräteaktion HAW 2021“ oder „Großgeräte der Länder“ namentlich vertreten sein und dort zur Begründung der Anschaffung mit Forschungsvorhaben in relevantem Umfang beigetragen haben.
Die in dieser Ausschreibung eingereichten Sachbeihilfeanträge müssen in wesentlichem Umfang die Nutzung des entsprechenden Großgeräts vorsehen, sind aber nicht auf die im Großgeräteantrag beschriebenen Projektansätze beschränkt. Die thematische Ausrichtung der gerätebezogenen Forschungsvorhaben ist frei, die Auswahl der Förderfälle erfolgt nach den üblichen wissenschaftlichen Kriterien für DFG-Sachbeihilfen.
In Bezug auf Laufzeit und beantragbare Mittelarten gelten die Regelungen zur Sachbeihilfe, der beantragte Gesamtförderumfang pro Antrag sollte in der Regel 300 000 Euro (zzgl. Programmpauschale) nicht überschreiten. Für jede der drei Ausschreibungsrunden sind 3 Millionen Euro (zzgl. Programmpauschale) vorgesehen.
Wie üblich wird die Grundfinanzierung für den Gerätebetrieb vorausgesetzt, gefördert werden spezifisch Mittel für die Projektdurchführung.
Die DFG bietet eine digitale Informationsveranstaltung zu dieser Ausschreibung an. Diese findet statt am 21. Februar 2022, 13–15 Uhr. Für die Teilnahme ist eine Registrierung notwendig (s. u.).
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist bis zum 30. März 2022 eine verbindliche Projektskizze gemäß der dafür vorgesehenen Vorlage (s. u.) per E-Mail an wgi@dfg.de mit Betreff „Großgeräte-Sachbeihilfe 2022 – Projektskizze [Name]“ einzureichen. Anhand der Projektskizzen wird festgestellt, ob die formalen Voraussetzungen für einen Vollantrag in dieser Ausschreibung gegeben sind, insbesondere die Beteiligung an dem benannten DFG-Großgeräteantrag. Bis zum 14. April 2022 erfolgt eine Rückmeldung per E-Mail über die Zulassung zur Vollantragstellung.
Zugelassene Vollanträge müssen spätestens am 31. August 2022 eingereicht sein. Für die Erstellung der Anträge sind die Merkblätter und Vordrucke für Sachbeihilfen zwingend zu beachten beziehungsweise zu benutzen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten. Bitte wählen Sie im elektronischen Formular unter „Antragstellung – Neues Projekt/Antragsskizze – Einzelförderung – Antrag auf eine Sachbeihilfe“ die entsprechende Ausschreibung „Großgeräte-Sachbeihilfe 2022“ aus der angebotenen Liste. Nach der elektronischen Einreichung erhalten Sie ein Quittungsdokument per E-Mail. Dieses ist von der/den antragstellenden Person(en) zu unterschreiben und postalisch innerhalb von vier Wochen an die DFG zu schicken.
Zur Einreichung eines Antrags müssen die antragstellenden Personen im elan-Portal registriert sein. Ohne Registrierung bis zum 24. August 2022 ist eine Antragstellung gegebenenfalls nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen.
Der Start der geförderten Projekte ist für Anfang 2023 geplant.
Merkblätter und Vordrucke zur Sachbeihilfe:
Elan-Portal zur Antragseinreichung (und gegebenenfalls vorheriger Registrierung):
Informationen zum DFG-Angebot zur gerätebezogenen Forschungsinfrastruktur: