Die Fachkollegien bestehen aus Forscherinnen und Forschern aus dem deutschen Wissenschaftssystem, die ihre Arbeit entweder in Sitzungen oder in einem schriftlichen Verfahren wahrnehmen.

Arbeit der Fachkollegien

Den konkreten Rahmen für die Arbeit der Fachkollegien setzt die vom Senat der DFG beschlossene Rahmengeschäftsordnung, auf deren Basis sich die Fachkollegien für ihre jeweilige Amtsperiode eine eigene Geschäftsordnung geben und eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie deren Stellvertretung wählen.

Bewertung nach schriftlicher Begutachtung

Einige Fachkollegien arbeiten schwerpunktmäßig eher in Sitzungen oder Videokonferenzen, andere überwiegend im schriftlichen Verfahren oder in einer Mischung aus diesen Vorgehensweisen. Die einzelnen Fachkollegien treffen sich in der Regel vier Mal pro Jahr zu gemeinsamen Sitzungen. Über Anträge, bei denen die Gutachter*innen ein eindeutiges Votum abgegeben haben, entscheiden die Fachkollegien häufig außerhalb der Sitzungen in elektronischen, schriftlichen Verfahren. 

Die Besprechung von Vorschlägen zu Förderentscheidungen in den Sitzungen der Fachkollegien konzentriert sich dann in der Regel auf Anträge mit kontroverser Begutachtung. Dazu werden jedem Antrag aus dem Kreise der Fachkollegiat*innen Berichterstattende zugeordnet, die das Forschungsvorhaben in den Sitzungen vorstellen und die Gutachtenlage einschätzen. In einer anschließenden Diskussion wird dann die Entscheidungsempfehlung des Fachkollegiums ausgearbeitet. Diese Entscheidungsempfehlung geht nach einer formalen Qualitätssicherung durch die Geschäftsstelle der DFG dann an den Hauptausschuss der DFG oder ein von ihm eingesetzten Bewilligungsausschuss, der dann die endgültige Förderentscheidung trifft (Wie entscheidet die DFG über Anträge?)

Wissenschaftler*innen arbeiten immer wieder auch über Fächergrenzen hinweg zusammen. Um auch solche interdisziplinären Anträge optimal bewerten zu können, arbeiten auch die Fachkollegien zusammen. Für die Bewertung von solchen Einzelfällen werden beispielsweise Mitglieder anderer Fachkollegien zu Sitzungen eingeladen oder um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.

Begutachtung und Bewertung durch Begutachtungsgruppen

In den Koordinierten Verfahren der DFG, bei denen Begutachtungsgruppen begutachten und bewerten, sind Mitglieder der Fachkollegien schon bei der Begutachtung vor Ort mit dabei. Dies stellt sicher, dass in allen Förderverfahren der DFG dieselben Qualitätsmaßstäbe angelegt werden. Durchschnittlich kommt diese Aufgabe auf jedes Mitglied eines Fachkollegiums ein bis zwei Mal pro Jahr zu. Begutachtungen vor Ort dauern in der Regel ein oder zwei Tage und ermöglichen der Begutachtungsgruppe nicht nur das direkte Gespräch mit den Antragstellenden und der von ihnen vorgeschlagenen Projektgruppe, sondern je nach Verfahren auch eine Besichtigung der Forschungsinfrastruktur vor Ort.

Beratung in strategischen Fragen

In den Sitzungen der Fachkollegien werden mit der Bewertung nicht nur Vorschläge für Förderentscheidungen gemacht. Ihre Mitglieder erhalten auch Informationen über Änderungen in den Förderverfahren und können strategische Anliegen ihres Fachkollegiums besprechen. Denn sie haben auch die Aufgabe, die Entscheidungsgremien der DFG in strategischen Fragen der Forschungsförderung zu beraten. Die Fachkollegien können auch hier interdisziplinär wirken. So bieten beispielsweise die regelmäßig stattfinden Treffen der Fachkollegien-Sprecher*innen die Möglichkeit für einen intensiven Austausch.

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