Dieser Unterausschuss des Hauptausschusses befasst sich gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) mit der Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Antragstellenden, Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfängern, Personen mit herausgehobener wissenschaftlicher Verantwortung in von Hochschulen oder außerhochschulischen Einrichtungen gestellten Förderanträgen sowie Gutachtenden und an den Beratungs- und Entscheidungsverfahren mitwirkenden Mitgliedern der Gremien der DFG.
Der Ausschuss wird von der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär der DFG geleitet und setzt sich aus acht wissenschaftlichen Mitgliedern, die die Gebiete der Geistes- und Sozial-, Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften repräsentieren, zusammen.
Der Ausschuss berät in nicht-öffentlicher mündlicher Verhandlung; der Wissenschaftlerin oder dem Wissenschaftler, dem Fehlverhalten vorgeworfen wird, ist in geeigneter Weise Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschuss prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.
Hält der Ausschuss mehrheitlich ein Fehlverhalten für hinreichend erwiesen und eine Maßnahme für erforderlich, legt er das Ergebnis seiner Untersuchung dem Hauptausschuss mit einem Vorschlag zur Entscheidung vor. Je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens kann der Hauptausschuss unter anderem eine schriftliche Rüge, einen mehrjährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG, die Rücknahme von Förderentscheidungen oder den Ausschluss aus den Gremien der DFG beschließen.
E-Mail: | Kirsten.Huettemann@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2827 |