Die Kommission ist interdisziplinär zusammengesetzt. Toxikologische, pathologische, unterschiedliche klinische, arbeitsmedizinische, epidemiologische und chemische Expertisen werden genauso benötigt wie Praxiserfahrung. Trotz der umfassenden Kompetenz in der Kommission stellt der Informationsaustausch mit einer möglichst breiten Öffentlichkeit eine wesentliche Komponente für die Qualität der Arbeit dar.
Eine Möglichkeit, die Arbeit der Kommission zu unterstützen besteht darin, Informationen und Beobachtungen aus der Praxis in Bezug zu einem Stoff oder bisher noch nicht berücksichtige Studien an die Kommission weiterzugeben. Um dies zu erleichtern, gibt es eine Ankündigungsliste (siehe unten), auf der die Stoffe aufgeführt sind, zu denen Recherchen begonnen wurden.
In der Plenarsitzung der Kommission, die im Frühjahr stattfindet, werden entscheidungsreife Grenzwertempfehlungen und die zugehörigen Begründungen verabschiedet. Eine Liste mit den Änderungen und Neuaufnahmen (aktuelle Ausgabe siehe unten) wird im Juli jeden Jahres als Teil der jährlichen MAK- und BAT-Werte-Liste veröffentlicht. Es folgt eine 6-monatige Kommentierungsfrist, in welcher kritische Anregungen, Fragen oder Unklarheiten aus der Öffentlichkeit an die Kommission weitergegeben werden können. Die Kommentare werden diskutiert und beantwortet, ggf. werden die Einstufungen oder Begründungen angepasst und überarbeitet. Erst nach diesem Prozess gelten die Ergebnisse formal als endgültig verabschiedet und werden auf der Open-Access Plattform, der sog. MAK Collection, eingestellt. Liegen neue Erkenntnisse oder Studien vor, wird die Diskussion über eine Substanz aber jederzeit wieder begonnen. Die Herleitung der Einstufungen folgt dabei einer ausführlich beschriebenen Systematik und Nomenklatur, die in der MAK- und BAT-Werte-Liste oder in der MAK Collection nachzulesen sind.
Neben den Einstufungen von Stoffen werden von der Kommission auch Messmethoden beschrieben und in der MAK Collection veröffentlicht, die sicherstellen, dass die Grenzwerte auch eingehalten werden können. Die Messverfahren werden vor der Veröffentlichung in mindestens einem unabhängigen Labor geprüft und bestätigt.
In ihrer Themenfindung und Prioritätensetzung ist die Kommission grundsätzlich frei. Anregungen aus der Praxis oder Vorschläge für Stoff- oder Methodenbefassung können aber jederzeit aufgegriffen werden.