Die Kommission ist in 15 Arbeitsgruppen organisiert, die in enger Abstimmung miteinander konkrete Arbeitspakete im Kontext der stofflichen Risikobewertung übernehmen.
Im Zentrum der Arbeit stehen die AG „MAK-Werte“ und die AG „Beurteilungswerte in biologischem Material“, in denen die Grenzwertvorschläge für die MAK- und BAT-Werte von Stoffen erarbeitet werden. Die AG „Luftanalysen“ und „Analysen in biologischem Material“ entwickeln die zugehörigen Messmethoden, die zur Einhaltung der Werte unverzichtbar sind. Als Ergänzung zu den Grenzwerten werden spezifische Einstufungen der Stoffe in Bezug auf deren krebserzeugende, allergische, hautresorbierende und auf die Keimbahn bezogene Wirkung in entsprechenden AGs eruiert und die Ergebnisse in die zentralen AGs weitergegeben. Für besonders komplexe und relevante Stoffgruppen, zum Beispiel für Stäube, gibt es zusätzliche Arbeitsgruppen, um die Arbeit zu übergeordneten Wirkmechanismen vertiefen zu können. Aktuelle Themen, wie die Rolle von epidemiologischen Studien für die Bewertung im Niedrigdosisbereich, greifen eigene, zeitlich befristete Arbeitsgruppen auf.
Einmal im Jahr kommen alle Arbeitsgruppen im Plenum zusammen, um abschließend über die zusammengeführten Ergebnisse zu beraten und die MAK- und BAT-Werte-Liste zu verabschieden.
Berichte aus den Plenarsitzungen der MAK-Kommission:
Die Arbeit der Kommission ist nicht denkbar ohne die Zuarbeit und organisatorische Betreuung durch das wissenschaftliche Kommissionssekretariat. Seine Aufgabe sind unter anderem umfangreiche Recherchen und die Vorbereitung von Texten als Entscheidungsgrundlage.
Wenn Sie mehr über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Arbeitsgruppen erfahren möchten, klicken Sie auf die jeweilige AG in der oben stehenden Grafik. Weitere Informationen: Übersicht der Arbeitsgruppe
Das wissenschaftliche Kommissionssekretariat organisiert und koordiniert die Kommissionsarbeit und ist für die inhaltliche Überprüfung, redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichung der MAK- und BAT-Werte-Liste und der wissenschaftlichen Begründungen verantwortlich. Es beteiligt sich an konzeptionellen Arbeiten wie der Erarbeitung neuer Bewertungskriterien für krebserzeugende, keimzellmutagene oder allergieauslösende Arbeitsstoffe und pflegt die Kontakte zu nationalen und internationalen Fachgremien. Es gewährleistet insofern durch seine Unterstützung die Arbeitsfähigkeit der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe.