Wie kann der Mensch vor gesundheitsgefährdenden Schadstoffen am Arbeitsplatz geschützt werden? Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG bewertet schon seit den 50er Jahren die Arbeitsstoffe bezüglich ihrer krebserzeugenden, keimzellverändernden, fruchtschädigenden und sensibilisierenden Wirkung. Sie stellt Grenzwerte auf und erarbeitet analytische Methoden zu deren Kontrolle.
In jedem Jahr legt sie der Bundesministerin für Arbeit und Soziales die aktualisierte MAK- und BAT-Werte-Liste als Vorschlag zu Verbesserung von Arbeitsschutzmaßnahmen vor. MAK steht dabei für Maximale Arbeitsplatz-Konzentration und BAT für Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte. Das Erstellen der MAK- und BAT-Werte-Liste gehört zentral zum Auftrag der Politikberatung in der Satzung der DFG. Hervorzuheben ist vor allem die Unabhängigkeit der Ständigen Senatskommission, deren Arbeitsergebnisse auf rein wissenschaftlichen und transparenten Entscheidungsprozessen beruhen.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält Vorschläge für die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz oder in biologischem Material, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch dann, wenn sie dem Stoff langfristig täglich acht Stunden ausgesetzt sind, die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem klassifiziert die Senatskommission die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellverändernden, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung. Seit 2007 erhebt die Kommission auch die sogenannten Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR-Werte). Diese sind keine Grenzwerte, sondern sie geben die "Hintergrundbelastung" eines Stoffes im Körper an - messbar beispielsweise im Blut. Es geht also um die Belastung von Erwachsenen im berufsfähigen Alter, die bei ihrer Arbeit dem Stoff nicht ausgesetzt sind. Der Vergleich - beispielsweise bei einem Biomonitoring in Betrieben - dieser "Hintergrundbelastung" mit der gemessenen Belastung am Arbeitsplatz ergibt, ob beziehungsweise in welchem Ausmaß ein Mensch im Beruf einen Stoff aufgenommen hat. Dies ist insbesondere wichtig für krebserzeugende Stoffe, für die bisher kein Grenzwert abgeleitet werden konnte, der sicher vor ihrer gefährlichen Wirkung schützt.
Die Empfehlungen der Kommission finden nicht nur in der deutschen Gesetzgebung Berücksichtigung, sondern werden auch international herangezogen, so beispielsweise von der Europäischen Kommission. Seit 1985 veröffentlicht die DFG die MAK- und BAT-Werte-Liste auch in englischer Sprache, 2015 hat die Übersetzung ins Spanische begonnen. Sie interagiert eng mit den europäischen Gremien und ihren Pendants im Ausland.