Die Anfänge der Deutschen Forschungsgemeinschaft

Nach Ende des zweiten Weltkriegs versuchte auch die Wissenschaft in Deutschland sich wieder zu organisieren. 1949 konnte die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft, die 1920 gegründet worden war, wieder als Verein etabliert werden. Durch Verschmelzung mit dem Deutschen Forschungsrat entstand 1951 die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

Temperaturmessgerät

Das sehr gut erhaltene und funktionstüchtige Temperaturmessgerät war eine Leihgabe an das Pharmazeutische Institut der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

© DFG / Christian Rennert

Die Wirren der Nachkriegszeit und die schwierigen politischen und persönlichen Diskussionen, die zur erneuten Gründung der Notgemeinschaft zu bewältigen waren (und die Wiedergründung des Stifterverbands, der 1920 zusammen mit der Notgemeinschaft als deren „fundraising“ Partner gegründet worden war), sowie die nachfolgende Verschmelzung mit dem Forschungsrat sind sehr anschaulich von Mechthild Köhler beschrieben worden:

Nach der Wiedergründung der Notgemeinschaft wurden auch sogleich wieder Fachausschüsse gewählt in „allgemeinen, geheimen Wahlen der deutschen Forscher“, die grundlegenden Überlegungen dazu haben sich seither wenig verändert. Von 4.000 als wahlberechtigt erfassten Personen haben sich 75% beteiligt und so 262 Fachvertreter gewählt. Obwohl die Struktur der wieder-hergestellten Notgemeinschaft weitgehend der Struktur vor dem zweiten Welt-krieg entsprach, war man mit der neuen Satzung stärker dem Modell einer parlamentarischen Republik gefolgt, weniger einer Monarchie, wie zuvor. Dazu kann man auch zählen, dass die Bemühungen um Objektivität, Vermeidung von Befangenheiten und verlässliche Verfahrensregeln verstärkt wurden.

Die Projektförderung wurde mit den Grundelementen Sachbeihilfe, Forschungs-stipendium, Reisebeihilfe (die hier Forschungsreise oder Expedition meint, nicht Kongressreisen) und Druckbeihilfe aufgenommen, allerdings in sehr begrenztem Umfang (560 Bewilligungen im Berichtsjahr). In Sachbeihilfen stellten Geräte ein Drittel der Kosten dar. Damit war der Kern der Notgemeinschaft wieder etabliert.

Im zweiten (und letzten) Jahr der Notgemeinschaft und im ersten Jahr der DFG kam ein relevanter Anteil des Budgets aus dem Marshall-Plan in Form der sog. EPR-Mittel, die primär als Konjunkturmittel für Gerätebeschaffungen bei deutschen Herstellern gedacht waren. Dadurch war der Anteil der Geräteförderung an den Gesamt-bewilligungen im Berichtsjahr 1950/51 bei fast 70%, im Berichtsjahr 1951/52 (erster Bericht der DFG) bei gut 50%. Für die Vergabe der EPR-Mittel wurde der Apparate-ausschuss gegründet, dessen Arbeit mit Abklingen der EPR-Mittel im ersten Jahr der DFG wieder beendet wurde. Ebenfalls wurde im zweiten Jahr der Notgemeinschaft eine sog. Sonderkommission für die Entwicklung von Rechenmaschinen eingesetzt (vgl. KfR), wie in der Notgemeinschaft üblich, um ein entsprechendes Schwerpunktprogramm ein-zurichten und zu begleiten. Auch dieses Gremium wurde im ersten Jahr der DFG beendet, in diesem Fall allerdings nur um im Folgejahr mit ähnlichem Namen wieder eingerichtet zu werden.

In der wiederhergestellten Notgemeinschaft hat man sich ziemlich erfolgreich darum bemüht, die früheren Leihgaben wieder aufzuspüren und zu erfassen. 2669 Leihgaben konnten als benutzbar erfasst werden. Man nahm an, dass dies 80% der finanzierten Leihgaben seien. Insgesamt wurde der Anteil der zerstörten oder sonst unbrauchbar gewordenen Geräte auf ein Drittel geschätzt.

Während im ersten Jahr (der Notgemeinschaft) die Projektförderung wieder etabliert wurde, begann im zweiten Jahr die systematische Förderung von Großgeräten für die Forschung. Unter den ersten großen Geräten, die von der Notgemeinschaft im zweiten Berichtsjahr finanziert wurden, sind vier Elektronen-mikroskope, von den drei aus EPR-Mitteln, aber eines auch aus eigenen Mitteln der Notgemeinschaft bewilligt wurden. Einsatzgebiete waren damals wie heute Material- und Lebenswissenschaften.

Zum Ende der Notgemeinschaft war die Geschäftsstelle mit knapp 50 Personen, darunter zehn Referenten, wieder halbwegs normal arbeitsfähig. Damit waren gute Voraussetzungen für die Gründung der Deutschen Forschungsgemeinschaft am 15. August 1951 gegeben. Der Deutsche Forschungsrat, der unter der Präsidentschaft von Werner Heisenberg einerseits forschungspolitische Aufgaben hatte, wie jetzt der Wissenschaftsrat, aber andererseits auch die Stimme der Wissenschaft vertreten wollte, und damit in Konkurrenz zur Notgemeinschaft trat, wurde integriert, und es wurde in der DFG der Senat geschaffen, um die (wissenschaftspolitischen) Aufgaben des Forschungsrats zu übernehmen.

Kontakt

Dr. Christian Renner
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