Der Anteil der Gerätefinanzierung an der DFG-Gesamtförderung

Bis zum Ende der 60er Jahre waren die drei wesentlichen Förderbereiche der DFG das Normalverfahren, die Schwerpunktprogramme und die Großgeräte- und Rechnerförderung. Normalverfahren (NV) und Schwerpunktprogramme (SPP) stellten dabei die beiden Richtungen themenoffene und gerichtete/thematische Förderung dar.

Mit dieser Anlage lässt sich über Argon-39-Atome das Alter von Wasser bestimmen: eines jener 2016 initiierten Projekte, mit denen die DFG neue Geräte für die Forschung fördert.

Mit dieser Anlage lässt sich über Argon-39-Atome das Alter von Wasser bestimmen: eines jener 2016 initiierten Projekte, mit denen die DFG neue Geräte für die Forschung fördert.

© F. Freundt

In beiden Feldern war die Sachbeihilfe das dominierende Format. Großgeräte und Rechner wurden in oder als Sachbeihilfen (im NV oder einem passenden SPP) beantragt und gefördert, oder auch in eigenen Formaten, z.B. den Großgeräteaktionen, die anfangs thematisch breit angelegt waren, sich dann zunehmend auf die gezielte Förderung bestimmter Bereiche bzw. Technologien fokussiert haben, und letztlich zum Format „Großgeräteinitiative“ wurden. In den ersten Jahren der DFG hatten manche SPP eher den Charakter einer Großgeräte-initiative, weswegen der Geräteanteil in den SPPs anfangs sehr hoch war.

Bis 1970 lag der Anteil der Geräteförderung (inkl. Rechner) bei etwa einem Drittel des DFG-Budgets. In der Abbildung 1 (Geräteanteil) ist der erste Datenpunkt jeder Kurve noch dem letzten Jahr der Notgemeinschaft zuzuordnen, der zweite Datenpunkt gehört zum ersten Jahr der DFG. Abgesehen von den ersten beiden Werten, die durch die EPR-Mittel ungewöhnlich hoch sind, ist der Gesamtgeräteanteil gleichbleibend, bei einer Verlagerung der Gerätefinanzierung aus SPPs in NV und die unmittelbare Großgeräteförderung. Unter den Großgeräten machen die Rechner den deutlich größeren Anteil aus.

In der ersten Hälfte der 70er Jahre fällt der Geräteanteil in NV, SPP und auch insgesamt auf etwa 10%. Der schnelle Rückgang lässt sich durch mehrere Faktoren erklären: Eine wesentliche finanzielle Entlastung für die DFG war die Einführung der Großgerätefinanzierung im Rahmen des HBFG. Im Bereich der Rechenanlagen wurde schon Ende der 60er Jahre mit dem Regionalprogramm (85% Bund, 15% Land) eine spezifische Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. Im HBFG-Verfahren und im Regionalprogramm für Rechner führte die DFG die Begutachtung durch, übernahm aber nicht die Finanzierung. Die explizite Groß-geräteförderung (Abb. 2, grüne Kurve), die sich bis 1970 in einer vergleichbaren Größenordnung mit NV und SPP bewegt, fällt parallel zur HBFG-Einführung stark ab und steigt danach nur noch wenig. Das Gesamtbudget der DFG wächst hingegen von 1968 bis 1974 schneller als davor und danach, es verdreifacht sich in dieser Zeit nahezu (Abb. 2, dunkelblaue Kurve). Daraus folgt ein weiterer Beitrag zur relativen Abnahme der Gerätefinanzierung.

Der Geräteanteil bleibt dann bis Ende der 80er Jahre ziemlich konstant bei 10%. Der Unterschied zwischen NV und SPP, bei denen der Geräteanteil bei 10% liegt, und dem Gesamtwert, der niedriger liegt, scheint an dem nicht eingerechneten SFB-Geräteanteil zu liegen, wie sich exemplarisch an einzelnen Angaben zur Geräteförderung in SFBs zeigt. In den 90er Jahren geht der Geräteanteil noch weiter zurück. Der hohe Wert für Gerätefinanzierung in 1999 ist durch zwei finanziell recht umfangreiche Großgeräteinitiativen begründet (Hochfeld-NMR und Massenspektrometrie; siehe späteres Kapitel).

Über alle Jahre hinweg liegt der Anteil der Sachkosten (des Verbrauchsmaterials) sehr gleichbleibend in der Nähe von 10%. Während der Geräteanteil sinkt, nimmt der Anteil der Personalfinanzierung am Gesamtbudget zu.

Ab dem Jahr 2000 werden in den Jahresberichten deutlich weniger Zahlen auf-geführt, einzelne Mittelarten werden gar nicht mehr unterschieden. Da die Sachkosten durchgängig immer bei ca. 10% liegen und die Gerätefinanzierung nur wenige Prozent der Bewilligungssummen beträgt, ist eine Aufschlüsselung wohl auch nicht mehr von allgemeinem Interesse. Die DFG finanziert aus ihrem regulären Budget primär Personal. Die Aufgaben im (Geräte)Infrastrukturbereich liegen zu dieser Zeit im Wesentlichen im HBFG-Verfahren, in dem die DFG nicht finanziert, sondern Empfehlungen ausspricht. In spezifischen Bereichen geben Großgeräteinitiativen weiterhin relevante Impulse, so dass z.B. die Bereiche NMR- und EPR-Spektroskopie, oder auch die Magnetresonanztomographie im internationalen Vergleich apparativ sehr gut ausgestattet sind.

Das Jahr 2006 bringt wesentliche Änderungen. Mit der Förderalismusreform endet das HBFG zum Ende 2006. Die lange diskutierte Exzellenzinitiative von Bund und Ländern gipfelt in den ersten Bewilligungen, die Mittelverwaltung hat die DFG übernommen. Hinsichtlich der statistischen Auswertung ermöglicht das gerade in der DFG eingeführte elektronische Antragbearbeitungssystem Elektra eine vielseitige Analyse der DFG-Förderung - soweit sie elektronisch erfasst ist.

In den HBFG-Nachfolgeverfahren („Forschungsgroßgeräte“, „Großgeräte der Länder“ und „Großgeräte in Forschungsbauten“) nimmt die DFG prinzipiell die gleiche Funktion wahr wie im HBFG, nämlich umfassende Begutachtung von Großgeräten an Hochschulen einschließlich der Universitätsklinika. Neu ist die Übernahme der Mittelverwaltung für den 50%igen Bundesanteil bei Forschungsgroßgeräten, der als nicht-deckungsfähige Sonderzuwendung in den DFG-Haushalt eingestellt wird und mit 80 - 90 Mio. Euro p.a. einen Anteil am DFG-Budget von anfangs ca. 4 % ausmacht. Abbildung 1 enthält diese Sondermittel nicht in dem Geräteanteil, der durchgängig immer die Gerätefinanzierung darstellt, soweit sie von der DFG nach eigener Entscheidung erfolgt.

Als Bezugsgröße für den Gesamtgeräteanteil wird das gesamte DFG-Budget verwendet, einschließlich Sonderfinanzierungen.

Der Höhe nach sind die Bundesmittel, die die DFG für Forschungsgroßgeräte bereitstellt, vergleichbar mit der gesamten Gerätefinanzierung in der DFG-Projektförderung (vgl. Abb. 2). Die Exzellenzinitiative und die darauffolgende Exzellenzstrategie sind einerseits den Forschungsgroßgeräten vergleichbar, da es sich um nicht-deckungsfähige Sonderzuwendungen handelt, die die DFG nach von Bund und Ländern festgelegten Regeln vergibt, andererseits besteht für die Mittelempfänger große Freiheit in der Verwendung, vergleichbar mit der Projektförderung, z.B. in Sonderforschungsbereichen (SFBs). Im Gesamtgeräteanteil (in Abb. 1 und 3) ist die Gerätefinanzierung aus „Exzellenzmitteln“ (ab 2007) mit enthalten - soweit sie von der DFG erfasst wurde - und macht dort bei starken Schwankungen etwa ein Sechstel der Gerätefinanzierung aus. Da in den „Exzellenzprogrammen“ nur Geräte > 150.000 Euro erfasst sind, die auch von der DFG beschafft werden, ist davon auszugehen, dass ein relevanter Teil der Gerätefinanzierung aus Exzellenzmitteln nicht erfasst wird. Vergleichbares gilt in geringerem Maße auch für SFBs, in denen nur Geräte > 50.000 Euro, die auch von der DFG beschafft werden, erfasst sind. Eine Auswertung der Gerätefinanzierung in der Allgemeinen Forschungsförderung (AFF) für die Jahre 2006 - 2010 ergab, dass dort nur etwa ein Viertel für Geräte < 50.000 Euro ausgegeben wird, und somit zumindest in SFBs der größere Teil der Gerätefinanzierung erfasst sein sollte.

Die Sondermittel für Exzellenzinitiative und Forschungsgroßgeräte machen im Zeitraum 2008 bis 2018 etwa ein Sechstel des DFG-Gesamtbudgets aus. Es überrascht daher nicht, dass der Geräteanteil bei den Exzellenzmitteln im Durch-schnitt vergleichbar mit dem Gesamtgeräteanteil ist. Daraus folgt, dass der Gesamtgeräteanteil im Wesentlichen unabhängig von der Berücksichtigung oder dem Ausschluss der Exzellenzmittel ist.

Bei der Betrachtung der Förderkennzahlen über längere Zeiträume muss man beachten, dass Förderformate wie Sachbeihilfe, Reisestipendium, Infrastrukturförderung oder Forschungsverbünde unterschiedlich in den sich entwickelnden Förderprogrammen genutzt werden (können) und in statistischen Berichten nach verschiedenen Gesichtspunkten und variierenden Bezeichnungen zusammengefasst werden. So wird in den früheren Jahren die Sachbeihilfe als Förderformat betrachtet, welche zusammen mit den Reisestipendien, Kongressunterstützungen und Druckbeihilfen sowohl im Normalverfahren als auch in den Schwerpunktprogrammen genutzt wird. NV und SPP entsprechen den beiden sich ergänzen-den Förderansätzen themenoffen und themengerichtet und stellen eine Art Basis-Förderprogramme dar. Dazu kommen mit der Zeit zunehmend spezielle Förderprogramme, teils Sonderprogramme genannt, die konkrete Förderziele verfolgen, z.B. Habilitandenförderung, Geräteförderung, Forschungsgruppen (FOR) usw. Ab dem Jahr 1972 werden unter dem Begriff „Allgemeine Forschungsförderung“ alle Förderprogramme zusammengefasst, die die DFG selbst definiert, durchführt und aus dem regulären DFG-Budget finanziert. Dies steht den 1968 eingeführten SFBs gegenüber, die als Sonderprogramm und aus Sondermitteln gefördert werden. Die Förderentscheidungen für SFBs wurden damals gemeinsam mit WR und Geldgebern getroffen, so wie aktuell in Exzellenzinitiative bzw. -strategie.

Ab dem Jahresbericht für 2000 wird der Begriff „Einzelförderung“ verwendet und meint anfangs ziemlich genau die Förderung, die früher unter NV gebündelt war. Ab 2008 werden weitere Programme der Einzelförderung zugeordnet, v.a. die Nachwuchsförderung. Die Einzelförderung steht nun den koordinierten Programmen gegenüber, die Begriffe Einzelantrag und Sachbeihilfe werden synonym und abwechselnd verwendet und Sachbeihilfe (SBH) wird in Förderstatistiken als Förderprogramm, nicht Förderformat behandelt. Insofern gibt es eine Unschärfe, da Projekte in SPPs weiter allgemein als Einzelprojekte oder Sachbeihilfen im Rahmen des SPPs bezeichnet werden, wenngleich es in den SPPs keine unterschiedlichen Förderformate mehr gibt. Vielmehr sind alle Anträge in SPPs im gleichen Format, wenn sich auch Zweck und verwendete Mittelarten stark unterscheiden können.

In Abbildung 1 (Geräteanteil) stellt die orange Kurve „NV“ bis zum Jahr 1999 den Geräteanteil im NV dar, ab dem Jahr 2007 wird ersatzweise, weil NV nicht mehr als Kategorie existiert, der Geräteanteil im Programm Sachbeihilfe dargestellt, identisch zur orangen Kurve „SBH“ in Abbildung 3 (Geräteanteil ab 2007).

Der Gesamtgeräteanteil entspricht immer der gesamten berichteten Geräteförderung bezogen auf das DFG-Gesamtbudget, einschließlich der variierenden Sonderzuwendungen, und ist daher nicht genau vergleichbar über die Zeit.

Nur die Schwerpunktprogramme sind durchgehend seit Gründung der DFG als Förderprogramm in konsistenter Weise definiert und in Bezug auf Geräteförderung erfassbar, so dass der Geräteanteil in SPPs über alle Jahre hinweg konsistent dargestellt und betrachtet werden kann.

Diese Unschärfe in der Abgrenzung und in der Erfassung der Gerätefinanzierung muss bei der Interpretation der Zahlen und Kurven berücksichtigt werden. Mit der nötigen Robustheit können unterschieden werden:

Drei Phasen in der Geräteförderung der DFG

In der ersten Phase von Gründung der DFG bis zum Beginn des HBFG (Anfang der siebziger Jahre) wurde etwa ein Drittel des DFG-Budgets zur Finanzierung von Geräten, vornehmlich Großgeräten, an Universitäten verwendet. Der Aufbau von Geräteinfrastruktur für die Forschung wurde als DFG-Aufgabe gesehen. Im Bereich der Rechenanlagen an Hochschulen war die DFG dominierend sowohl in Bezug auf finanzielle Förderung als auch Konzeptentwicklung. Dabei wurde nicht nur die Nutzung von Rechenanlagen für Forschung, sondern für jegliche Zwecke an den Hochschulen einschließlich Verwaltung und Universitätsklinika diskutiert. In dieser Zeit war die Nutzung von Rechenanlagen jedoch weitgehend auf den Bereich der Forschung beschränkt, so dass die umfassende Behandlung von Rechenanlagen zweifellos im Zuständigkeitsbereich der DFG verortet war. Innerhalb der Großgeräteförderung machte die Finanzierung von Rechenanlagen immer deutlich mehr als die Hälfte des Großgerätebudgets aus, war aber auf SPPs und das Rechenlagenprogramm beschränkt. Insofern wundert es nicht, dass der Geräteanteil im NV mit durchschnittlich etwa 20% deutlich niedriger ausfällt als der Gesamtgeräteanteil. Soweit erkennbar, wurden im NV hauptsächlich Geräte für die jeweiligen Forschungsprojekte finanziert, während SPPs und Großgeräteaktionen zum gezielten Aufbau von Geräteinfrastruktur genutzt wurden. Im Laufe der Jahre verstärkte sich die Haltung, dass die DFG nicht für die Finanzierung aller Forschungsgeräte und Rechenanlagen zuständig sein könne, sondern dass eine Grundausstattung mit Geräten, Großgeräten und Rechenanlagen an den Hochschulen vorhanden sein müsse, um das begrenzte DFG-Budget möglichst gut für Forschungsprojekte einsetzen zu können. Das HBFG, welches für oder wegen der gezielten Expansion des Hochschulsektors beschlossen wurde, war eine dementsprechende Stärkung der infrastrukturellen Grundausstattung der Hochschulen, verbunden mit einer finanziellen Entlastung der DFG, die nun die grundlegenden Finanzierungsbedarfe für Großgeräte und Rechenanlagen im Wesentlichen im Rahmen des HBFG behandeln konnte.

Damit begann die zweite Phase, die sich bis ins neue Jahrhundert erstreckt. Der Geräteanteil der Förderung lag in dieser Zeit durchgehend in der Nähe von 10%, sank aber langsam und kontinuierlich über die Jahre. Da die DFG die Begutachtung der HBFG-finanzierten Großgeräte und Rechenanlagen übernommen hatte, war die Diskussion über und Begutachtung von Großgeräteinfrastruktur und Rechenzentren ungebrochen, allerdings größtenteils nicht mehr mit DFG-Finanzierung verbunden. Der Geräteanteil in NV, SPPs, aber auch SFBs (was sich punktuell indirekt zeigt, aber nicht quantitativ erfasst werden kann), bezieht sich auf Geräte für die geförderten Forschungsprojekte. Das explizite Großgerätebudget der DFG wurde für spezielle Großgeräteinitiativen und zur Finanzierung einzelner Großgeräte in Forschungsprojekten verwendet. Damit ist die Gerätefinanzierung der DFG sowohl innerhalb des DFG-Budgets als auch in Bezug auf die gesamte Großgerätefinanzierung an Hochschulen deutlich weniger ausgeprägt, und spezialisierter, als in der ersten Phase. Auch in den Gremien und innerhalb der Geschäftsstelle fand eine Spezialisierung statt. Im HBFG-Verfahren, das einen wesentlichen Teil der Großgerätetätigkeit der DFG ausmachte, war der Hauptausschuss praktisch nicht beteiligt, die Fachbereiche in der Geschäftsstelle auch nur wenig. Dafür gab es einen sehr aktiven Apparateausschuss und zugehörig die Apparategruppe in der Geschäftsstelle. In Bezug auf IT-Infrastruktur war die Entwicklung eher stetig, weniger stufenhaft. Die Kommission für Rechen-anlagen (KfR) begleitete seit Beginn der DFG kontinuierlich die Ausstattung mit Rechnern an Hochschulen und die Entwicklung von Rechenzentren. Die Nutzung von IT in der Hochschulverwaltung und in der Universitätsmedizin nahm zu und wurde ebenso begleitet wie die Rechnerausstattung für Lehre an Fachhochschulen. Mit dem Ende des HBFG im Jahr 2006 endet auch die zweite Phase.

Die dritte Phase ab 2007 ist durch Diversifizierung gekennzeichnet. Für die Nachfolge des HBFG wurden drei Programme für Großgeräte erarbeitet, um die Funktion des HBFG weiterzuführen. Für die DFG-Aktivitäten um die allgemeine Großgerätebegutachtung und -finanzierung herum wurde ein Portfolio an geräte-bezogener Projektförderung entwickelt, in welches auch Großgeräteinitiativen integriert wurden. Exzellenzinitiative, Exzellenzstrategie, Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und Nationales Hochleistungsrechnen (NHR) beinhalten in unterschiedlicher Weise Gerätefinanzierung und Infrastrukturdiskussionen. Während die Diskussionen über Forschungsinfrastrukturen und IT-bezogene Themen (Digitaler Wandel) zunehmen, nimmt der sichtbare Geräteanteil in den DFG-Programmen und im gesamten DFG-Budget ab und beträgt in den letzten Jahren nur noch 1 -2 % in SBH und SPP. Bemerkenswert ist, dass ab 2013 eine sehr deutliche und konsequente Abnahme des (erfassten) Geräteanteils zu erkennen ist, während davor die Geräteanteile in den verschiedenen Programmen und auch insgesamt stark fluktuieren und weniger deutlich abnehmen. Der finanzielle Beitrag zur Gerätefinanzierung an Hochschulen aus dem originären DFG-Budget, d.h. ohne die GWK-Sonderzuwendungen für spezielle Programme, scheint nur noch marginal zu sein.

Diese Beobachtung steht aber nicht im Widerspruch dazu, dass auch im 21. Jahrhundert die gerätebezogene DFG-Finanzierung in spezifischen Bereichen wesentlichen Einfluss hat, insbesondere durch die Großgeräteinitiativen und die Gerätezentren-Förderung.

Die drei hier beschriebenen Phasen der DFG-Geräteförderung (Bedarfsdeckung, Spezialisierung, Diversifizierung) stehen - wie zu erwarten, ja zu erhoffen - in Verbindung mit der sich wandelnden Rolle der DFG im deutschen Wissenschaftssystem.

Entwicklung der DFG-Förderung von 1950 bis 2020

Die ersten zwei Jahrzehnte, anfangs noch als Notgemeinschaft, sind geprägt durch das Bemühen, finanzielle Bedarfe der Forschung zu beantworten, wenn und wo die Hochschulen nicht selbst dazu in der Lage sind. Die Begutachtungs- und Entscheidungsprozesse sollen die sachgerechte Verteilung der Mittel sicherstellen und dienen somit der Qualitätssicherung. In den Jahresberichten dieser Zeit gibt es keine Exzellenz-Rhetorik, sprich es wird nicht in Anspruch genommen, DFG-geförderte Projekte seien weit über die allgemeine Forschung herausragend. „Förderwürdig“ ist als Kriterium ausreichend, starke finanzielle Konkurrenz ist nicht erkennbar. Auch in dieser Zeit handelt die DFG strategisch und steuert die Verteilung der Mittel über Demand-Management, u.a. durch die Auswahl und Einrichtung von Schwerpunkten und Großgeräteaktionen.

Während im NV den Aktivitäten der Antragstellenden und der Fachausschüsse weitgehend freier Lauf gelassen wird, werden SPPs anhand neuer wissenschaftlicher Entwicklungen, aber auch gemäß dem ursprünglichen Auftrag bei der Schaffung des Programms zu Beginn der Notgemeinschaft in den 20er Jahren, nämlich zum Wohle von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft, eingerichtet (siehe Zitat links). Interessant ist der internationale Bezug.

Fördertechnisch sind NV, SPPs und die Beschaffung von Geräten ausreichend, um diese Art der Förderung umzusetzen. Das Budget steigt bis zum Beginn der 70er Jahre besonders schnell (Abb. 4). Die Abgrenzung der DFG-Finanzierung zur Grundausstattung wird prinzipiell diskutiert, im Gerätebereich ab Beginn der 60er Jahre auch konkret, aber die Handhabung ist flexibel und in besonderen Bedarfsfällen kann sogar ein Gebäude von der DFG gebaut werden.

Der Anfang der 70er Jahre ist bei der DFG geprägt von der Frage, wie man damit umgehen soll, dass die finanziellen Wünsche in der Forschung weiter schnell steigen, während öffentliche Mittel knapp geworden sind. Forschungsplanung und Forschungssteuerung sind wichtige Themen, die breit diskutiert werden. An die Politik wird erstmals und ab da kontinuierlich der Appell gerichtet, die Forschung und die DFG in besonderer Weise zu unterstützten. Durch den finanziellen Druck wird die Abgrenzung zur Grundausstattung strenger.

Mit dem Bekenntnis zum Bottom-Up-Ansatz und zum Peer-Review-Auswahl-verfahren (und damit gegen Formen der Forschungsplanung), sowie der Fokussierung auf universitäre Forschung spezialisiert sich die DFG zunehmend im deutschen Wissenschaftssystem. Die immer stärker werdende außeruniversitäre Forschung ist in der DFG nur als Minderheit vertreten und wird institutionell als Konkurrenz um begrenzte Mittel betrachtet. Die DFG ist nicht mehr generell für Bedarfe der Forschung zuständig, sondern nimmt mit ihrem Budget bestimmte Aufgaben wahr. Auch innerhalb der DFG spezialisiert sich die Förderung in einer immer weiter zunehmenden Zahl von Programmen, die spezielle Förderziele verfolgen.

Mit der Einrichtung der ersten Forschungsgruppen (so der anfängliche Titel) und dem Beginn der Sonderforschungsbereiche, deren Anfänge in vieler Hinsicht an Exzellenzcluster erinnern, beginnt die DFG Organisationsformen für Forschung vorzugeben und durch deren Finanzierung in die Struktur und Entwicklung der Universitäten einzugreifen. Während die in den 60er Jahren eingeführten Forschungsgruppen sich allmählich von einem Spezialformat primär für biomedizinische Forschung zu einem breit genutzten und insgesamt finanziell bemerkbaren Förderinstrument ausweiten, werden die SFBs (wie die Exzellenzinitiative) „publikumswirksam“ und mit erheblichen zusätzlichen Mitteln gestartet und finden entsprechend Anklang, wie in Abbildung 5 (Budgetverteilung) deutlich zu erkennen ist. Der Eindruck, SFBs hätten sich auf Kosten von NV und SPP etabliert, entsteht durch die prozentuale Darstellung. In absoluten Zahlen sind die Budgets für NV und SPP in den Jahren um 1970 nicht gesunken, aber nur langsam gestiegen (oder stagniert), während das DFG-Gesamtbudget in dieser Zeit, nicht zuletzt durch das zusätzliche SFB-Programm, rasant zugenommen hat (1968: 216 Mio. DM davon 4,6 Mio. DM für SFBs; 1973: 540 Mio. DM, davon 196 Mio. DM für SFBs). Die DFG-Finanzierung von Geräten und Rechenanlagen nimmt hingegen sowohl relativ als auch absolut durch den Beginn des HBFG deutlich ab.

Ab 1990 steigt der Anteil anderer und neuer Programme deutlich an. Das Programm Graduiertenkollegs startet ähnlich rasant wie die SFBs, aber finanziell weniger umfangreich (Zahl der bewilligten Graduiertenkollegs: 1990: 44; 1991: 98; 1992: 163; 1993: 199). Der Beginn der Exzellenzinitiative (finanzwirksam ab 2007) ist deutlich zu erkennen. Die Änderung von 2006 zu 2007 wird auch durch den Beginn des Forschungsgroßgeräte-Programms verstärkt. Dabei entspricht der Umfang der bewilligten Anträge im Forschungsgroßgeräte-Programm nahezu dem SPP-Budget, wobei allerdings nur 50% der Beschaffungskosten von der DFG finanziert werden. Forschungsgroßgeräte machen somit am DFG-Budget (ab 2010) einen Anteil aus, der knapp der Hälfte der grauen Balken entspricht. Die explizite Großgeräteförderung (d.h. außerhalb NV, SPP, SFB) mit originären DFG-Mitteln in Form von Großgeräteinitiativen macht in den letzten zwanzig Jahren etwa 10-20 Mio. Euro pro Jahr aus und liegt damit ab 2006 unter 1% (in Abb. 5 nicht dargestellt, weil nicht erkennbar).

Da seit Beginn der DFG immer die Bedeutung des Normalverfahrens bzw. der Einzelförderung betont wurde, ist es nur konsequent, dass dieser Anteil über die Jahre und unabhängig vom Gesamtvolumen ziemlich stabil bleibt. Die SPPs hingegen haben als strategisches Förderinstrument relativ deutlich an Bedeutung verloren.

Im Jahr 2020 scheint die oben beschriebene Entwicklung ungebrochen: Die in Abbildung 5 (Budgetverteilung) dargestellten Programme werden in 2020 schon deutlich unter 60% ausmachen. Mit der NFDI wird in 2020 eine neue Sonderfinanzierung für ein spezielles GWK-Programm in das DFG-Budget aufgenommen. So wie sich in der HBFG-Nachfolge die DFG-Beteiligung in drei verschiedene DFG-Programme (Forschungsgroßgeräte, Großgeräte der Länder, Großgeräte in Forschungsbauten) diversifiziert hat, erfolgt auch die Umsetzung anderer GWK-Finanzierungen (Exzellenzstrategie, NFDI, NHR) in unterschiedlichen Formen der DFG-Beteiligung.

Abnahme der Gerätefinanzierung in der DFG-Projektförderung ab 2007

Zum Abschluss dieses Kapitels soll die in Abbildung 3 sehr deutlich erkennbare Abnahme der Gerätefinanzierung in der AFF noch etwas näher untersucht werden. Abbildung 6 zeigt in absoluten Zahlen die Gerätefinanzierung in der AFF insgesamt, sowie in den Programmen SBH und SPP. Zusätzlich ist hier auch das Emmy-Noether-Programm (ENP) aufgeführt. Während bei AFF, SBH und SPP relativ einheitlich in etwa eine Halbierung der Mittel für Geräte innerhalb des dar-gestellten Zeitraums zu erkennen ist, bleibt die Gerätefinanzierung bei ENP eher unverändert. Die beiden unteren Diagramme in Abbildung 6 deuten an, dass sich das Spektrum der Gerätekosten etwas von teuren Geräte (> 100.000 Euro) zu weniger teuren Geräten (<50.000 Euro) verlagert.

Für die Abnahme des Geräteanteils kommen prinzipiell zwei Gründe infrage: Es könnten weniger Mittel für Geräte beantragt werden, und / oder Mittel für Geräte könnten weniger bewilligt werden als Projekte insgesamt. Dabei ist interessant, ob in bewilligten Projekten die Gerätemittel besonders stark gekürzt werden, oder ob Projekte, die Geräte beantragen, eine höhere Chance haben, komplett abgelehnt zu werden.

Abbildung 7 zeigt, dass vor allem die Bewilligung, weniger die Beantragung der Geräte abnimmt (da die Bewilligungsquote für Geräte ähnlich abnimmt wie die Gerätefinanzierung in absoluten Zahlen). Hinsichtlich des Erfolgs von Anträgen, in denen Geräte finanziert werden sollen, scheint es so, als ob insgesamt in der AFF Anträge mit Geräten nahezu so erfolgreich sind wie der Durchschnitt. Bei SPP ist kein systematischer Unterschied festzustellen. Nur bei der SBH scheinen die Bewilligungsquoten für Anträge mit Geräten systematisch etwas unter dem Durchschnitt zu liegen, und dieser Unterschied scheint in den letzten fünf Jahren ausgeprägter als zuvor.

Es macht also den Eindruck, als ob die Gremien (und Gutachter*innen) der DFG aktuell der Ansicht wären, die Beschaffung der für Projekte notwendigen Geräte sei nicht prioritäre Aufgabe der DFG. Tatsächlich scheinen an Universitäten die Mittel für Gerätebeschaffungen weniger knapp als für den laufenden Gerätebetrieb bzw. die Gerätenutzung.

Kontakt

Dr. Christian Renner
E-Mail: Christian.Renner@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2324