Gerätezentren und Nutzungskosten

Die Frage der gemeinsamen Nutzung (und Finanzierung) von teuren Großgeräten wurde bei der DFG seit Beginn diskutiert. Das ist wörtlich zu verstehen, werden doch im ersten Jahresbericht bereits ausführlich Aspekte von Nutzungsordnungen und Kostenbeteiligungen (für Elektronenmikroskope) beschrieben. Im Folgenden werden einige Textstellen der Jahresberichte zitiert und damit die Entwicklung skizziert. Erst mit der Einführung der Nutzungskosten und der Gerätezentren-Förderung ab dem Jahr 2009 wurden diese Themen durch explizite Förderung unterstützt.

Aus den Jahresberichten zu Gerätezentren und Nutzungskosten

Detailaufnahme eines Hochauflösungsmikroskops, das einzigartige Einblicke ermöglicht.

Detailaufnahme eines Hochauflösungsmikroskops, das einzigartige Einblicke ermöglicht.

© Inka Reiter

Jahresbericht 1951
„Eigene Grundsätze der Bewilligung sind für Großgeräte nötig, die vielen Forschern dienen sollen, also z. B. für Elektronenmikroskope, größere Rechenmaschinenanlagen usw. Auch in diesen Fällen wird das Gerät in der Regel einem Forscher überschrieben, der der Forschungsgemeinschaft für die Betreuung und Pflege verantwortlich ist. Es wird jedoch mit der Zuweisung die Auflage verbunden, auch andere Forscher das Gerät benutzen zu lassen. Nach Abschluß der Arbeiten der vom Senat zum Studium dieser Frage eingesetzten Kommission beabsichtigt die Geschäftsstelle, für solche Fälle Musterbenutzungs-ordnungen aufzustellen, die die praktischen Erfahrungen anderer Institute mit derartigen Geräten verwerten und die einen Anhalt für die eigene Regelung der Benutzung geben sollen ...“ (S. 44)

Jahresbericht 1953
„Großgeräte sollen, soweit irgend möglich, allen Forschern dienen, die am gleichen Ort für ihre Arbeiten darauf angewiesen sind. Im allgemeinen verständigen sich die interessierten Forscher einer Hochschule darüber unter sich, ehe der Antrag bei der Forschungsgemeinschaft gestellt wird. Die Verantwortlichkeit des Forschers, auf dessen Namen das Gerät bewilligt wird, wird dadurch nicht berührt. Wo eine solche Vereinbarung fehlte, war es Aufgabe der Forschungsgemeinschaft, auf eine Abmachung über die gemeinsame Benutzung hinzuwirken. Die Kosten der Mitbenutzung sind regelmäßig nicht vom Inhaber des Gerätes, sondern anteilig von den anderen Benutzern zu tragen, die dafür notfalls im Voranschlag für ihr Forschungsvorhaben vorzusorgen haben.“ (S. 51)

Jahresbericht 1967
„Bei der Bewilligung, die wegen der Folgelasten in jedem Einzelfall mit den Unterhaltsträgern abgesprochen wird, macht die Forschungsgemeinschaft den Empfängern zur Auflage, die Großgeräte auch Forschem anderer Institute zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Damit soll erreicht werden, daß auch Forscher aus anderen Instituten, in denen die Aufstellung eines eigenen Gerätes noch nicht gerechtfertigt erscheint, an solchen Investitionen teilhaben können.“ (S. 101); Auch in JB 1968 und JB 1969 weiter thematisiert.

Jahresbericht 1969
(in der einleitenden „Situation der Forschung und Förderung“) „Die Einrichtung regionaler Zentren nach dem Muster der Rechenzentren für sehr teure Apparate (hochauflösende Elektronenmikroskope, doppelfokussierende Massenspektrometer u. a.) ist ein dringendes Bedürfnis.“ (S. 19)

Jahresbericht 1970
„Soweit nicht schon mehrere Interessenten einen gemeinsamen Antrag gestellt haben, macht der Hauptausschuß den Empfängern von Großgeräten Auflagen, die eine Mitbenutzung durch andere Forscher in festgelegtem Umfang ermöglichen sollen. Die hiermit im Zusammenhang stehenden Probleme und Fragen, in welcher Weise Großgeräte-Zentren an den Universitäten die gemeinsame Benutzung von modernen Apparaturen durch eine größere Zahl von Forschem ermöglichen und verbessern können, werden in verschiedenen Gesprächskreisen beraten.“ (S. 52)

Jahresbericht 1974
(in der einleitenden „Situation der Forschung und Förderung“) „Unter den Beratungstätigkeiten ist die Begutachtung der im Hochschulbau-förderungsprogramm beantragten Großgeräte hervorzuheben; sie erfolgt aufgrund einer Vereinbarung mit dem Wissenschaftsrat. Wegen der Wechsel-beziehungen zwischen den Anmeldungen in diesem Verfahren (Grund-ausstattung) und Anträgen auf Großgeräte bei der Forschungsgemeinschaft (für spezielle Forschungsvorhaben), bei denen auch die Mittelknappheit an den Hochschulen eine Rolle spielt, hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Begutachtung im Apparateausschuß der DFG zusammenzuführen. Für die Beurteilung und Koordinierung der einzelnen Anmeldungen ist die Großgerätekartei der Geschäftsstelle eine wertvolle Hilfe. Die Besprechung der einzelnen Anträge gibt Gelegenheit, auch Möglichkeiten gemeinsamer Benutzung von Großgeräten durch verschiedene Institute an einem Ort bis hin zur Schaffung von Großgerätezentren zu prüfen.“ (S. 14/15)

Aus dem Grauen Plan / Perspektiven 1976 - 1978
„Eine der Hauptaufgaben ist dabei die bessere Nutzung vorhandener Geräte. Der Apparateausschuß hat sich dieser Frage bereits angenommen. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen und müssen nicht nur mit den Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, sondern auch mit den Hochschul- und Kultusverwaltungen diskutiert werden.“ (S. 265)

„Es wird daher diskutiert, ob nicht durch die Erhebung von Entgelten für die Gerätebenutzung einerseits ein Anreiz geschaffen werden kann, Geräte zur Mitbenutzung anzubieten, zum anderen aber auch die nicht dringend erforderlichen Messungen verhindert werden können.

Durch die Übernahme der anteiligen Betriebskosten könnten Finanzierungslücken in den Institutsetats für die Wartungsdienste, für Ersatzteile und ggf. für die Bezahlung von Spezialisten für den Betrieb eines Gerätes gedeckt werden.

Eine solche Regelung, spezifisch für bestimmte Gerätegruppen, müßte jedoch einheitlich eingeführt werden und für alle Gerätebenutzer gelten, deren Vorhaben von der öffentlichen Hand gefördert werden.“ (S. 266)

Jahresbericht 1977
„Erste Gespräche mit Hochschulverwaltungen haben ergeben, daß eine der Voraussetzungen zur besseren Nutzung von Großgeräten in einer besseren Information über den vorhandenen Gerätebestand liegt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat daher die Arbeit zur Aktualisierung der Großgerätedatei verstärkt und mit einer Reihe von Hochschulen einen jährlichen Datenaustausch vereinbart. Diese Datei steht allen Wissenschaftlern, die sich darüber informieren wollen, wo zur Durchführung bestimmter Aufgaben geeignete Geräte stehen, für Auskünfte zur Verfügung.“ (S. 214)

Jahresbericht 1979
„Die Freigabe eines Gerätes zur Mitbenutzung soll danach für die das Gerät betreibende Einrichtung keine zusätzliche finanzielle Belastung bringen. Es soll im Gegenteil eine Möglichkeit geschaffen werden, durch die Berechnung anteiliger Betriebskosten den Etat dieser Einrichtung zu entlasten. Hierdurch erwartet man einen zusätzlichen Anreiz, Geräte zur Mitbenutzung anzubieten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die auf diese Weise von Mitbenutzern aufgebrachten anteiligen Betriebskosten dem Etat des Institutes, das ein Gerät zur Mitbenutzung anbietet, ohne Berücksichtigung beim jährlichen Haushaltsansatz auch tatsächlich zufließen. Die Schaffung solcher Möglichkeiten erscheint notwendig, da manche Geräte nicht voll genutzt werden, weil finanzielle Schwierigkeiten die Durchführung von Wartungsdiensten oder die Beschaffung notwendiger Ersatzteile nicht zulassen. (...)

Für den Apparateausschuß ist der Nachweis über die Nutzung eines zu ersetzenden Gerätes oder die Vorlage von Mitbenutzungsregelungen für neu zu beschaffende Geräte ein Kriterium bei der Entscheidungsfindung.“ (S. 204)

Jahresbericht 1988
„Der Apparateausschuß mußte sich auch wieder mit generellen Fragen im Zusammenhang mit Großgeräten befassen. So wurde es z. B. notwendig, die Finanzierung von Mitbenutzungskosten und allgemein von Betriebs- und sonstigen Folgekosten von Großgeräten durch die DFG zu diskutieren.
Der Apparateausschuß kam zu dem Ergebnis, daß die DFG auch weiterhin keine Betriebs- und sonstigen Folgekosten für die von ihr zur Verfügung gestellten Leihgaben sowie von hochschuleigenen Geräten übernehmen soll, wenn diese zur Grundausstattung des Sachbeihilfe-Empfängers gehören. Dies soll auch für zentral genutzte Geräte gelten, wenn diese dem Sachbeihilfe-Empfänger beziehungsweise dessen Arbeitsgruppe zugerechnet werden können, da sie aus dem gleichen Institutshaushalt bezahlt oder im Rahmen des HBFG zur verantwortlichen Nutzung durch den Sachbeihilfe-Empfänger beschafft worden sind.
Kosten zur Mitbenutzung eines Gerätes sollten nur dann von der Forschungs-gemeinschaft übernommen werden, wenn durch ein Vorhaben allein ein Gerät nicht ausgelastet wird und daher die Anschaffung eines neuen Gerätes nicht in Frage kommt. Dazu sollten jedoch die Mitbenutzungskosten im Antrag aufgeschlüsselt und begründet werden“ (S. 59)

Jahresbericht 2004
„Der Apparateausschuss beschäftigt sich auch mit Fragen der besseren Nutzung von Großgeräten und der erforderlichen Infrastruktur an den Universitäten. Abhängig vom Gerätetyp werden nunmehr Konzepte zum sinnvollen Betrieb geprüft und verabschiedet. Darin spielen Mitnutzungsregelungen, der Betrieb in Gerätezentren (core facilities), die personelle Betreuung sowie lokale strukturelle Voraussetzungen eine Rolle. Aus derartigen Überlegungen leiten sich bisweilen Aktivitäten für die Organisationsstruktur ab, deren direkter Bezug zu Geräten nicht immer unmittelbar sichtbar ist, die gleichwohl für die entsprechende Infrastrukturbildung aber eine essenzielle Rolle spielen.“ (S. 34)

Ab 2008 hat die DFG Fragen der gemeinsamen Nutzung und Finanzierung von Geräten in Gerätezentren oder Forschungsinfrastrukturen mit europäischen Partnern diskutiert und Empfehlungen publiziert. Daraus sind die im Jahr 2011 von den damaligen EuroHORCs (European Heads Of Research Councils) verabschiedeten „Basic Requirements for Research Infrastructures in Europe“ entstanden.

Kontakt

Dr. Christian Renner
E-Mail: Christian.Renner@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2324