HBFG und HBFG-Nachfolgeverfahren

Im Rahmen des HBFG hat die DFG in Absprache mit dem Wissenschaftsrat die Begutachtung der Großgeräte übernommen, ohne diese zu finanzieren. Das war für die DFG eine neue Art der Befassung, da die DFG „hier erstmals maßgeblich an den Entscheidungen über Investitionen der Hochschulen mitwirkt, und zwar ohne selber an der finanziellen Abwicklung dieser Investitionsprogramme beteiligt zu sein.“

Das erste 7-Tesla-MRT-Gerät in Deutschland wurde von der DFG im HBFG-Verfahren begutachtet und empfohlen und 2007 in Essen in Betrieb genommen.

Das erste 7-Tesla-MRT-Gerät in Deutschland wurde von der DFG im HBFG-Verfahren begutachtet und empfohlen und 2007 in Essen in Betrieb genommen.

© Erwin L. Hahn Institut am Universitätsklinikum Essen

Der finanzielle Umfang der HBFG-Geräteinvestitionen ist in Abbildung 8 dargestellt. Bis zur Umgestaltung der Verfahren in den Jahren 2006 und 2007, die durch die Föderalismusreform notwendig geworden war, lag das HBFG-Gerätebudget durchgehend in der Größenordnung der beiden größten Programme der DFG, NV und SFB. Während die HBFG-Summe in 2006 noch einmal besonders hoch war, bleibt die beobachtete Gerätefinanzierung in den HBGF-Nachfolgeverfahren hinter den Steigerungen in NV und SFB zurück.

Im „Großgeräte der Länder“(LAGG)-Programm wurden allerdings wegen der Art der HBFG-Nachfolgefinanzierung nach Art. 143c GG nicht alle Geräte begutachtet.

Während im HBFG-Verfahren von den Hochschulen für jedes empfohlene Gerät eine Mitfinanzierung aus Bundesmitteln eingeworben wurde, war im Art. 143 c, der von 2007 bis 2019 gültig war, eine pauschale Kompensationszahlung des Bundes an die Länder geregelt. Die Länder hatten mit der DFG vereinbart, dass weiter alle Großgeräte von den Hochschulen zur Begutachtung bei der DFG vorgelegt werden sollen (im LAGG-Verfahren), allerdings waren die (finanziellen) Anreizmechanismen für Hochschulen, dieser Vereinbarung nachzukommen, länderspezifisch sehr unterschiedlich. Die Budgets der HBFG-Nachfolgeverfahren sind auch seit Einführung eingefroren.

Abbildung 9 zeigt, dass nahezu zeitgleich mit dem Beginn des HBFG-Verfahrens die DFG-Großgerätefinanzierung deutlich zurückgeht. Bis 1970 macht die Gerätefinanzierung insgesamt etwa ein Drittel des DFG-Budgets aus. Nach Einführung des HBFG und bis Mitte der 80er Jahre entsprechen DFG-Gerätefinanzierung plus HBFG-Gerätefinanzierung ebenfalls etwa einem Drittel des DFG-Budgets. Während der Anteil der DFG-Gerätefinanzierung immer weiter abnimmt, wie im vorigen Kapitel ausführlich dargestellt, nimmt das HBFG-Großgeräte-Budget im Vergleich zum DFG-Gesamtbudget bis 1990 immer weiter zu, sinkt dann aber (relativ) bis zum Ende des HBFG-Verfahrens in 2006 wieder ab. Der hohe Wert für 2006 wurde schon bei Abbildung 8 angesprochen.

Es ist offensichtlich, dass die Begutachtung von und Empfehlung für oder gegen Großgerätebeschaffungen ohne Beteiligung an der finanziellen Abwicklung sich von DFG-eigenen Förderprogrammen (für Geräte) wesentlich unterscheidet. Gemeinsam ist den Bewilligungen (aus DFG-Mitteln) und Empfehlungen (für Finanzierung aus Nicht-DFG-Mitteln), dass eine Qualitätssicherung für die Verwendung von öffentlichen Mitteln erfolgt, dass gerätetechnische und strukturelle Aspekte diskutiert werden, die in DFG-Stellungnahmen oder auch neuen DFG-Förderprogrammen münden können, und dass eine Beratung der Antragstellenden durch die begutachtenden Personen und zuständigen Gremien erfolgt, die oft über die Bewertung der Antragsinhalte hinausgeht und zu Ver-besserungen der Geräte-Investitions- und/oder Nutzungsplanung führen kann. Die wissenschaftliche Funktion ist also in beiden Formen ähnlich.

Mit der Mittelbewirtschaftung kommen Fragen der Abrechnung und Mittelver-wendung hinzu, sowie juristische Gesichtspunkte, da mit einer Bewilligung ein Fördervertrag entsteht, während eine Empfehlung lediglich mitgeteilt werden muss. In der DFG-Geschäftsstelle ist der Aufwand für Bewilligungen ungleich höher als für Empfehlungen. So wurde um 1990 herum von der Apparategruppe und den beiden zugehörigen Gremien (Apparateausschuss und Kommission für Rechenanlagen) ein HBFG-Budget bearbeitet, das der Hälfte des DFG-Budgets entsprach.

In der praktischen Umsetzung gibt es seit langem den wesentlichen Unterschied, dass in der DFG-eigenen Projektförderung die finanziellen Mittel so weit begrenzt sind, dass aus prinzipiell förderwürdigen Vorhaben solche ausgewählt werden müssen, die tatsächlich eine Finanzierung erhalten. Es geht also nicht nur um Qualitätssicherung, sondern vor allem um Mittelverteilung. Die finanzielle Konkurrenz der Anträge beeinflusst natürlich die Entscheidungsfindung der wissenschaftlichen Gremien, ist aber per se kein wissenschaftlicher Aspekt.

In den 50er und 60er Jahren war die Bewilligungsquote für DFG-Anträge vergleichbar mit der Bewilligungsquote des dann folgenden HBFG-Ver-fahrens, so dass anfangs vermutlich die DFG-Mittel für Geräte nach ähnlichen Gesichtspunkten und auf vergleichbaren Diskussionen beruhend vergeben wurden, wie dies im HBFG-Verfahren dann mit den Großgeräte-Empfehlungen weitergeführt wurde. Die beiden folgenden Kapitel zeigen, dass sowohl die technologischen als auch die strukturellen Diskussionen durchgehend geführt wurden, egal aus welchen Mitteln die betreffenden Geräte finanziert wurden.

Kontakt

Dr. Christian Renner
E-Mail: Christian.Renner@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2324