Apparate und Instrumente im Kriegs- und Nachkriegschaos

Wissenschaftliche Apparaturen und Geräte waren kostbar – in der Zeit der Gründung der Notgemeinschaft nach dem Ersten Weltkrieg und genauso nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, als die Forschungsinfrastruktur zum großen Teil zerstört war. Die Notgemeinschaft hat daher seit ihrem Bestehen einen Schwerpunkt ihrer Förderung in der Bereitstellung von Forschungsgeräten für Wissenschaftler*innen gesehen. Dazu gab es einen Apparate-Ausschuss, der Instrumente und Apparaturen beschaffte und dann an Wissenschaftler*innen auslieh. In den Jahren nach 1945 sahen es Universitäten, die Notgemeinschaft in Berlin und später auch die Bonner Notgemeinschaft als dringlich und wichtig an, die ausgelagerten Apparatebestände der Notgemeinschaft oder die an Universitäten ausgeliehenen Instrumente aufzuspüren, um sie wieder der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.

Der Apparateverleih 1920-1945

Auszug des Rundbriefes der Bonner Notgemeinschaft an die Universitäten: Bitte um Meldung von Leihgaben.

Auszug des Rundbriefes der Bonner Notgemeinschaft an die Universitäten: Bitte um Meldung von Leihgaben.

© BAK B 227-668

Auf den Hochschulrektorenkonferenzen 1945-1949 waren die Kontoguthaben und die Apparatedepots der Notgemeinschaft ein wichtiges Thema. Auf der Kultministertagung in Ravensburg im Oktober 1948 erläuterte Dr. Fehling vom Kultusministerium Schleswig-Holstein und ehemaliger Referent der Notgemeinschaft die Tätigkeit des alten Apparate-Ausschusses:

„Es war möglich, dass die Notgemeinschaft bei der Beschaffung der Apparaturenausrüstung sehr viel günstigere Bedingungen bei den Lieferanten bekam, als es einzelne Forschungsinstitute bekommen hätten. (…) Diese Apparate blieben Eigentum der Notgemeinschaft. Sie wurden nur leihweise zur Verfügung gestellt, nur für die Durchführung der bestimmten Forschungsaufgaben, dann wanderten sie wieder an eine andere Stelle, wo sie benötigt wurden. Wenn ein Forscher, der mit der Notgemeinschaft Hilfe wissenschaftliche Arbeiten leistete, alsdann zu einer anderen Universität gerufen wurde, nahm er die von der Notgemeinschaft geliehene Ausrüstung mit.“

Evakuierte Instrumente 1945

Die nicht verliehenen oder neuen Apparaturen wurden im „Apparate-Keller“ der Geschäftsstelle in der Grunewaldstraße verwaltet. Ab Frühjahr 1945 begann die Notgemeinschaft mit der Evakuierung ihrer Akten, Materialien und auch Apparaturen an verschiedene Orte in Mitteldeutschland. Der für die Verwaltung der Apparaturen zuständige Dipl. Ing. Georg Becker transportierte diese in mehreren Fahrten an Ostern 1945 nach Reifenstein in Thüringen. Bei der Besatzung der Stadt geriet ein nicht geringer Teil in Verlust. Becker konnte später zusammen mit seiner Mitarbeiterin Fräulein Floeth die restlichen Geräte in Göttingen bei Professor Harder im Botanischen Institut unterbringen.

Zu dieser Zeit stand er in Briefkontakt mit Prof. Mentzel, der als Präsident der Notgemeinschaft in den letzten Wochen vor Kriegsende nach Norddeutschland floh und dort in britische Gefangenschaft geriet. Prof. Mentzel schrieb Becker:

„Vorläufig bin ich aber noch Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Als solcher bitte ich Dich auf alle Fälle, die Nerven zu behalten. (…) Du mußt im Interesse der Wissenschaft unter allen Umständen versuchen, die in Göttingen befindlichen Apparate sicher zu stellen. (…) Du wolltest im April in Berlin kein Geld mitnehmen und wirst u.U. in Schwierigkeiten kommen. Ich bitte Dich, versuche trotzdem den Betrieb unter Kontrolle zu halten. Das erforderliche Geld mußt Du auslegen oder leihen. Du erhältst später alles zurück. Schlimmstenfalls sind ja die Apparate da, an denen Du Dich schadlos halten kannst.“

Der Apparatestreit

Ende Oktober 1945 kam es in Göttingen zu einem Streit um die Instrumente der Notgemeinschaft zwischen Becker und dem Generalsekretär der Kaiser Wilhelm Gesellschaft, Ernst Telschow, der von Göttingen aus die Generalverwaltung der KWG leitete.

Da Georg Becker und Fräulein Floeth keine Aufenthaltsgenehmigung für Göttingen erhielten, plante Becker, mit den Instrumenten nach Bremen umzuziehen. Nachdem er Generalsekretär Telschow von seinen Plänen unterrichtete, habe dieser, so Becker in seinem Brief an Karl Griewank, „nichts Eiligeres zu tun, als hinterrücks der englischen Militärverwaltung Anzeige zu erstatten, ich beabsichtige mit wertvollen wissenschaftlichen Instrumenten ins amerikanisch besetzte Gebiet zu verziehen.“ Die englische Militärbehörde hatte Telschow beauftragt, „von allen Einrichtungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die hier in Göttingen lagern, einschließlich aller Leihscheine, Empfangsscheine, Karteien und sonstiger Urkunden, treuhänderisch Besitz zu ergreifen.“

In einer Chronologie der Ereignisse in Göttingen, die Becker nachträglich für Karl Griewank anfertigte, beschrieb er den ungewöhnlichen Fortgang der Ereignisse: Mit der Bescheinigung der britischen Besatzungsmacht gingen Telschow und Prof. Harder zu dem Raum, in dem die Instrumente lagerten und in dem sich Becker aufhielt.

„In Rücksicht auf die Lage öffne ich nicht. Herr Professor Harder bemüht sich, mit einem anderen Schlüssel das Zimmer zu öffnen. Als der Versuch fehlschlägt, erklärt er Herrn Dr. Telschow: „wenn Sie durch das Schlüsselloch sehen, erblicken Sie die Couch, da schläft Herr Becker, und wenn er nicht in Göttingen anwesend ist, Fräulein Floeth. Während Herr Professor Harder Herrn Dr. Telschow die Unterbringungsmöglichkeit des Eigentums der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf dem Boden erklärt, verlasse ich das Gebäude und Gelände der Botanischen Anstalten.“

Nach Gesprächen mit der britischen Militärbehörde konnte Becker erreichen, dass die Treuhänderschaft Telschows für die Notgemeinschafts-Geräte aufgehoben wurde. Die Geräte sollten an die Universität Münster verliehen werden. Der Rektor der Universität Münster, Georg Schreiber, hatte bereits früher um die Überlassung der Instrumente gebeten. Jedoch musste Becker feststellen, dass die Apparate „von einer militärischen Dienststelle zwecks Prüfung abgefahren worden waren, „Einzelheiten oder Gründe für dieses Verhalten waren nicht zu erlangen.“

Auf Anfrage Karl Griewanks nahm Ernst Telschow zu den Ereignissen in Göttingen Stellung:

„Ich wusste, dass alles Reichseigentum in besonderem Masse gefährdet war und hatte deshalb die Absicht, diese Apparate für die deutschen Institute zu erhalten. Zweckmässig erschien mir hierfür die treuhänderische Uebernahme durch ein Professoren-Kollegium der Universität in Gemeinschaft mit dem Präsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Herr Becker fasste diese Anregung, die von der Britischen Militärregierung bereitwillig aufgegriffen wurde, falsch auf und nahm an, dass ich ihm seine Befugnisse entziehen wollte. Es kam daher zu Missverständnissen, das schliesslich die Britische Militärregierung veranlasste, das vorhandene Apparatelager zu beschlagnahmen. Es ist mir nicht bekannt, wo es sich befindet.“

1946-1953: Apparatekartei gegen Gehaltsnachzahlung

Was sich auch immer im Herbst 1945 in Göttingen ereignete – die Instrumente blieben verschwunden und waren für die Notgemeinschaft verloren. Doch es gab ja noch die Instrumente, die bis Kriegsende an Universitäten verliehen worden waren, und die in einer Apparatekartei verzeichnet waren. Karl Griewank fragte mehrmals in dem Briefwechsel mit Becker, wo sich diese Kartei befinden könne, doch dieser ging darauf nicht ein.

Zunächst unabhängig von der Frage nach der Apparatekartei forderte Becker im Schriftwechsel mit Griewank und später mit dessen Nachfolger Prof. Stuchtey von der Notgemeinschaft, für ihn und die Mitarbeiterin Fräulein Floeth Gehaltsnachzahlungen ab Mai 1945 für sieben Monate vorzunehmen sowie ihm Transport- und sonstige Reisekosten zu erstatten. Griewank lehnte die Gehaltszahlung ab, da „im Osten grundsätzlich für den Mai 1945 keine Gehälter gezahlt wurden“. Außerdem wäre eine Klarstellung notwendig, „wie lange und in welchem Umfange Sie noch vorwiegend im Interesse der Apparate der Forschungsgemeinschaft tätig gewesen sind.“ Eine Erstattung der Unkosten könne nur gegen Quittung bzw. Rechnung erfolgen. Außerdem hätte Becker die Unkosten von dem Geld, das er bei der Abreise von der Notgemeinschaft erhalten habe, decken können. Becker hingegen stritt ab, eine Vorauszahlung erhalten zu haben.

Die Positionen waren festgefahren, und Becker beauftragte Anfang 1947 einen Rechtsanwalt. Im April 1947 teilte Becker der Notgemeinschaft mit, dass die Apparatekartei in Göttingen nicht beschlagnahmt wurde, „sondern ist von mir für den Rechtsnachfolger sichergestellt worden.“ Becker sah jedoch in der Berliner Notgemeinschaft nicht die Rechtsnachfolgerin der Notgemeinschaft von 1920. Für ihn sei immer noch Oberregierungsrat Zimmermann „solange ein Rechtsnachfolger für unseren derzeitigen Präsidenten nicht bestimmt ist, noch immer der gesetzliche Vertreter der D.F.G.“ Auch fehle die Legitimation der Notgemeinschaft durch die vier Besatzungsmächte.

Kein Rechtsnachfolger – keine Herausgabe der Kartei, so die Argumentation Becker. Aber eigentlich ging es ihm darum, und ließ das auch durchblicken, dass er die Apparate-Kartei nur dann zurückgeben werde, wenn er die Gehaltsnachzahlungen erhalte.

Becker ließ es auf einen Gerichtsprozess ankommen, den er aber verlor: Er reichte seine Klage auf Gehaltsnachzahlung von fast 10.000 DM im Dezember 1951 ein; Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre, bis im Juli 1953 die Klage abgewiesen und die Apparatekartei an die Notgemeinschaft übergeben wurde.

1949: Apparaterechte gehen nach Bonn

Schritt für Schritt gab die Berliner Notgemeinschaft die Verwaltung und Nutzung ihres Eigentums an Apparaturen in den Westzonen zuerst an die neu gegründeten regionalen Forschungsfördergemeinschaften, zum Schluss an die Bonner Notgemeinschaft ab:

1947 gewährte die Berliner Notgemeinschaft den regional entstandenen Förderorganisationen und Gemeinschaften die „Aufsicht über das Eigentum der Notgemeinschaft (Apparate und Einrichtungsgegenstände)“. Im Juni 1949 übertrug sie der Bonner Notgemeinschaft „die treuhänderische Verwaltung aller ihr gehörigen in den 3 Westzonen befindlichen Sachwerte (Apparate, Materialien, Apparatekartei, Apparateleihscheine usw.)“. Die Notgemeinschaft in Bad Godesberg „kann die Apparate usw. von den Entleihern oder den derzeitigen Besitzern, wenn die betreffenden Forschungsvorhaben abgeschlossen sind, zurückfordern und für andere Forschungsvorhaben ausleihen.“

Die Suche nach ausgeliehenen Apparaten

„Angesichts der zahlreichen Anträge auf Gewährung von Sachbeihilfen, insbesondere auf Apparatebeschaffung, hat es der Hauptausschuss der Notgemeinschaft für dringend geboten gehalten, schon jetzt einen Ueberblick über die vorhandenen, insbesondere über die nicht mehr benötigten Leihgaben herbeizuführen.“ So der Rundbrief der Notgemeinschaft an Hochschulrektoren im Sommer 1949, in dem sie gebeten werden, herauszufinden, inwiefern es noch Leihgaben an ihrer Institution gab und darüber Bericht zu erstatten.

Die Auswertung der Rückläufe ergab, dass der größte Teil der Leihgaben noch vorhanden war und zur Fortführung von Forschungsaufgaben weiter benötigt wird. Ein geringer Teil der Leihgaben wurde als Verlust gemeldet (wegen Kriegseinwirkung, Tod, Diebstahl). Eine Mitarbeiterin der Bonner Notgemeinschaft beschrieb die Antworten der Leihgabeninhaber:

„Teilweise hieß es, die eigene Habe sei verloren gegangen, aber die Leihgaben der DFG seien auf diesem oder jenem Dachboden im entlegenen Dorf gut aufgehoben und von Bomben verschont worden. Andere schreiben, daß die gesamten Geräte der Universität von den Besatzungsmächten an die Heimatuniversitäten mitgenommen worden seien. Wiederum andere teilten mit, daß z.B. vom Spektralapparat nur noch die optische Bank und die Reiter existierten, die Optik sei von den Besatzungsmächten beschlagnahmt worden.“

Prof. Kammüller der Technischen Hochschule Karlsruhe antwortete am 31. Oktober 1949 auf den Rundbrief und teilte der Notgemeinschaft mit, dass sein Institut infolge eines Fliegerangriffs niedergebrannt sei. Jedoch konnte eines der von der Notgemeinschaft entliehenen Instrumente „aus den Flammen herausgeholt und gerettet werden.“ Er bat die Notgemeinschaft, ob „mir das Instrument, das wie gesagt, unter Lebensgefahr noch geborgen werden konnte, für die immer wieder notwendigen mikroskopischen Untersuchungen an Zementen belassen werden könnte.“

Schreiben Dr. Ing. Kammüller, Prof. an der Techn. Hochschule Karlsruhe an die Notgemeinschaft 31.10.1949

Schreiben Dr. Ing. Kammüller, Prof. an der Techn. Hochschule Karlsruhe an die Notgemeinschaft 31.10.1949

© DFG-Archiv

Unsicher war die Notgemeinschaft, wie sie mit Leihgaben aus der Ostzone umgehen sollte: Dem Vizepräsidenten der Bonner Notgemeinschaft Dr. Zierold wurde berichtet, dass ein Professor aus der Ostzone bei seiner Flucht in den Westen eine Leica, Leihgabe der Notgemeinschaft, mitgenommen habe. „Der Rektor seiner früheren Ostzonen-Universität forderte ihn brieflich auf, die Leica zurückzusenden, da sie durch irgendeine Anordnung Eigentum der Deutschen Demokratischen Republik geworden sei. Der geflüchtete Professor befürchtet Repressalien gegen seine Familie in der Ostzone, wenn er diesem Ersuchen nicht nachkommt.“

Weitere Informationen

Historische Förderfälle in GEPRIS Historisch

Die im Jahr 2020 anlässlich des hundertsten Gründungstages der DFG-Vorgängereinrichtung „Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft“ veröffentlichte Datenbank GEPRIS Historisch macht mehr als 50.000 Förderfälle der Jahre 1920 bis 1945 unter Beteiligung von über 13.000 Wissenschaftler*innen recherchierbar. Das System wird ergänzt um einen umfangreichen Textapparat, der in mehreren Kapiteln auch auf Fragestellungen mit Bezug zur NS-Zeit eingeht.

Hinweise zur genutzten Literatur und den Fundorten

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