(27.02.15) Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung der Russischen Stiftung für Geistes- und Sozialwissenschaften (RGNF) mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die russische Partnerorganisation die Förderung von gemeinsamen deutsch-russischen Forschungsvorhaben für das Jahr 2015 im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften angekündigt.
Bis zum 15. September 2015 können russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Anträge bei RGNF in folgenden Verfahren einreichen:
Damit erhalten russische Projektpartner deutscher Antragsteller die Möglichkeit, eine Förderung für ihren Teil des gemeinsamen Projekts bei der RGNF zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Kooperationspartner unabhängig voneinander ihre Anträge bei der jeweils zuständigen Förderorganisation gemäß den dortigen Anforderungen einreichen, d.h. die deutsche Seite bei der DFG und die russische Seite bei der RGNF. Eine Finanzierung der bilateralen Kooperationsprojekte erfolgt nur, wenn beide Organisationen eine positive Förderentscheidung treffen. Dabei ist eine unilaterale Förderung eines der beiden Projektteile nicht möglich.
Die Ausschreibungsfrist auf deutscher Seite ist der 01. Juni 2015. Einen Antrag auf Sachbeihilfe (nach Merkblatt 50.01) können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Für die Förderung dieser Kooperationsanträge stehen keine gesonderten DFG-Mittel zur Verfügung, die Kooperationsanträge konkurrieren mit allen anderen DFG-Anträgen im Einzelverfahren.
Ansprechpersonen in der DFG
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Andrea.Wabschke@dfg.d
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