Die Fachkollegien übernehmen im dreistufigen Verfahren aus Begutachtung, Bewertung und Entscheidung die Bewertung von Anträgen an die DFG. Sie vergleichen alle ihnen vorliegenden Anträge, um innerhalb des gegebenen finanziellen Rahmens die förderungswürdigsten Projekte zu identifizieren. Damit stellen sie sicher, dass Anträge über die Programme der DFG hinweg nach einheitlichen Maßstäben beurteilt werden.
In der Einzelförderun bewerten die Fachkollegien Anträge in der Regel auf der Grundlage von schriftlichen Gutachten. In den Koordinierten Programme begutachtet grundsätzlich eine Begutachtungsgruppe. Daran ist mindestens ein Mitglied des einschlägigen Fachkollegiums beteiligt, das so die erforderliche Bewertung nach den gleichen wissenschaftlichen Bewertungsmaßstäben sicherstellt. Darüber hinaus wirken die Fachkollegien auch bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderprogramme der DFG und bei der Diskussion förderpolitischer Themen mit.
Wer in einem Fachkollegium mitwirkt, entscheiden fast 150.000 wahlberechtigte Wissenschaftler*innen alle vier Jahre in der Fachkollegienwah. Damit ist die Wahl ein wichtiger Ausweis der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, für die die DFG steht. Zusätzlich gibt die Wahl der DFG die Gelegenheit, den Fächerzuschnitt der DF zu überprüfen und aktuellen Entwicklungen anzupassen. Für jedes Fach werden mindestens zwei Vertreter*innen gewählt. Im Übrigen ist die Anzahl der Fachvertreter*innen je Fach insbesondere davon abhängig, wie viele Förderanträge in diesem Fachgebiet an die DFG gestellt werden. Basis für die Fachkollegienwahlen ist die vom Senat erlassene Wahlordnung.
Die gewählten Fachkollegiat*innen sind entsprechend dem Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit einem Fach zugeordnet. Mehrere miteinander wissenschaftlich verzahnte Fächer bilden ein Fachkollegium und damit einen sinnvollen fachlichen Vergleichsraum für die Bewertung. Teilweise sind die Fachkollegien in Sektione unterteilt oder zu Fachfore zusammengeschlossen.