Der Senat ist das zentrale wissenschaftliche Gremium der DFG. Er berät und beschließt im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Grundsätze über alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Der Senat beschließt insbesondere, welche Fachkollegien zu bilden sind und wie sie sich gliedern.
Er besteht aus 39 Mitgliedern. 36 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung in einem rollierenden System für drei Jahre gewählt. Eine zweite Amtszeit ist möglich. Wählbar sind an Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler*innen. Von Amts wegen gehören dem Senat die jeweilige Präsidentin oder der jeweilige Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft an. Der Senat kann ständig oder anlassbezogen Gäste zu seinen Sitzungen einladen.
Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und für die Graduiertenkollegs (SenA SFB und SenA GRK)
Die Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs bereiten die Förderentscheidungen der beiden korrespondierenden Bewilligungsausschüsse als Unterausschüsse des Hauptausschusses vor. Sie sind außerdem für die Weiterentwicklung dieser Förderprogramme und ihrer Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren zuständig.
Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen
Bei dem Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen handelt es sich um ein Arbeitsgremium des Senats, das Entscheidungen des Senats vorbereitet.
Ansprechpersonen für einzelne Senatsausschüsse sind auf der Seite des jeweiligen Gremiums verzeichnet.
Die Senatskommissionen der DFG unterstützen die satzungsgemäße Aufgabe der Politikberatung, indem sie unter anderem nach rein wissenschaftlichen Maßstäben Stellungnahmen zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen mit Forschungsbezug erstellen. Außerdem sind sie ein wichtiger Teil der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, da sie beispielsweise Fragen mit besonderem Koordinierungsbedarf für bestimmte Wissenschaftsbereiche bearbeiten.
Es gibt zwei Arten von Senatskommissionen:
Ständige Senatskommissionen
Ständige Senatskommissionen kann der Senat mit einem längerfristig angelegten Arbeitsauftrag einrichten:
Dabei muss bei der Einrichtung der Bedarf an den Ergebnissen der Kommissionsarbeit substantiiert dargelegt werden und die Einrichtung auf Dauer rechtfertigen.
Zeitlich befristete Senatskommissionen
Zeitlich befristete Senatskommissionen kann der Senat in Gebieten mit hohem Forschungs-, Koordinations- und vielschichtigem Strukturierungsbedarf einsetzen. Diese haben die Aufgabe disziplinübergreifend Ansätze für die komplexe Koordination, Verbesserung der Forschungsinfrastruktur und Etablierung von für die Forschung förderlichen Strukturen zu erarbeiten.
Senatskommissionen der DFG
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Beratungstätigkeit der Senatskommissionen verabschiedet. Diese werden bei den Beratungen der Senatskommissionen zu Grunde gelegt.
Ansprechpersonen für einzelne Senatskommissionen sind auf der Seite des jeweiligen Gremiums verzeichnet.
E-Mail: | Senat_Hauptausschuss@dfg.de |
E-Mail: | herrad.schmidt@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2614 |
E-Mail: | franziska.gol@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2261 |