FAQ: Eigene Stelle

Allgemeine Fragen

Ansprechpartner*innen sind auf der Homepage der DFG bei den spezifischen Programminformationen genannt. Detailfragen zur Antragstellung, fachspezifische Fragen oder den Stand der Begutachtung eines eingereichten Antrags klären Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Fachbereich. Diesen finden Sie unter:

  • Fachzuständigkeiten innerhalb der DF

Wir bitten Sie, Ihrem Antrag keine Befürwortungen durch Dritte beizulegen. Gegenstand der Begutachtung und Bewertung sind einzig die von Ihnen in Ihrem Antrag gemachten Angaben. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen werden Befürwortungen nicht an Gutachter*innen und Entscheidungsgremien weitergegeben.

Sie können den Antrag auf Förderung bereits dann stellen, wenn Sie Ihre Dissertation beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht haben. In diesem Fall reichen Sie bitte bei der Antragstellung eine elektronische Version Ihrer eingereichten Dissertation ein, sowie einen Nachweis über die Abgabe der Dissertation und eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch die Person, die Ihre Dissertation betreut hat. Angaben zur Promotionsnote reichen Sie bitte nach, sobald Ihnen diese vorliegen. Der Nachweis über den Abschluss der Promotion sollte so schnell wie möglich nachgereichet werden. Im Falle einer Bewilligung kann diese erst in Anspruch genommen werden, wenn die Promotion abgeschlossen ist und der DFG der entsprechende Nachweis vorliegt.

Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in der Einzelförderung ca. sechs Monate.

Eine Übersicht zu aktuellen Förder- und Bewilligungsquoten finden Sie unter

Die Angaben über das Forschungsvorhaben können auch in englischer Sprache erfolgen. Ob und in welchem Umfang sonstige Teile des Antrags ebenfalls in englischer Sprache verfasst sein können, ist fachspezifisch verschieden. Bitte klären Sie dies mit dem für Sie zuständigen Fachbereich. Sollten Sie Ihren Antrag vollständig in englischer Sprache verfassen, müssen jedoch die Angaben zu folgenden Punkten zusätzlich auch in deutscher Sprache beigefügt werden: „Thema“, „Zusammenfassung“ und „Beantragte Mittel“.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bietet keine direkte, individuelle Förderung für Doktorand*innen an. Um eine Eigene Stelle oder ein Forschungsstipendium beantragen zu können, müssen Sie promoviert sein. Die Förderung von Graduierten erfolgt entweder im Rahmen von DFG-geförderten Projekten oder in Graduiertenkollegs . Graduiertenkollegs sind befristete Einrichtungen an Hochschulen, an denen Doktoranden in einem strukturierten Forschungs- und Studienprogramm promovieren.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass bei der DFG antragsberechtigte Wissenschaftler*innen in der Einzelförderung der DFG ein Projekt beantragen, in dem eine Stelle für sie vorgesehen ist. Die Anfertigung der Promotion muss in einem solchen Fall außerhalb der von der DFG finanzierten Projektstelle erfolgen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Sie können auch versuchen, ein Stipendium bei einer anderen Organisation als der DFG einzuwerben. Umfangreiche Listen von forschungsfördernden Organisationen finden Sie unter den u.a. Links.

Eigene Stelle

Die Finanzierung der Eigenen Stelle ist im Rahmen des Programms Sachbeihilfe und in den Koordinierten Programmen Forschergruppe und Schwerpunktprogramm möglich. Für die Einzelförderung beschreibt das Programmmerkblatt Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01) den Inhalt und die Zielsetzung dieses Programms, erläutert die Antragsberechtigung und die Frage, welche Module zu welchem Zweck beantragt werden können.

Als Information für das Modul Eigene Stelle greifen Sie bitte auf das entsprechende Modulmerkblatt zur Eigenen Stelle zurück (DFG-Vordruck 52.02).

Beim Verfassen Ihres Antrags ist Ihnen der Leitfaden zur Antragstellung (DFG-Vordruck 54.01) behilflich. Er gibt Auskunft darüber, welche Daten und Informationen die DFG in welcher Form von Ihnen benötigt, um Ihren Antrag bearbeiten zu können.

Möchten Sie neben den Mitteln für Ihre Eigene Stelle weitere Mittel für bspw. Sie unterstützendes Personal, Sachmittel oder zur Finanzierung von Publikationen für Ihr Forschungsprojekt einwerben, müssen Sie auch das Basismodul (DFG-Vordruck 52.01) auswählen und gemäß dem oben genannten Leitfaden entsprechende Angaben im Antrag machen.

Ja, die Eigene Stelle in Deutschland kann auch von dem Ausland aus und unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder bisherigen Aufenthalten in Deutschland beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie die „Arbeitgebererklärung“ (DFG-Vordruck 41.027) einer deutschen Forschungseinrichtung vorweisen können.

Nein, die Kombination der Eigenen Stelle mit einer bestehenden Teilzeitstelle ist nicht möglich. Die Finanzierung der Eigenen Stelle kann nur als Vollzeitstelle beantragt und bewilligt werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, aus einem bestehenden (Teilzeit-)Beschäftigungsverhältnis heraus einen Antrag auf Finanzierung der Eigenen Stelle zu stellen und das Ergebnis des Begutachtungsprozesses abzuwarten. Im Falle einer Bewilligung müssten Sie dann vor Projektbeginn, also vor Antritt der Eigenen Stelle, andere bestehende Beschäftigungsverhältnisse beenden, da Sie verpflichtet sind, sich mit der vollen Arbeitszeit dem bewilligten EigeneStelle-Projekt zu widmen.

Die Mittel für die Eigene Stelle werden für eine Vollzeitstelle bewilligt. Nach der Bewilligung kann die Eigene Stelle aber aus den oben genannten Gründen in Teilzeit in Anspruch genommen werden; jedoch grundsätzlich nicht unter 50%. Andere Gründe werden nicht anerkannt. Die Laufzeit der Eigenen Stelle und damit die Projektlaufzeit kann dann entsprechend des Umfangs der Teilzeit verlängert werden. Reduktionen der Arbeitszeit oder spätere Aufstockungen zwischen 50% und 100% einer Vollzeitbeschäftigung können je nach Ihren aktuellen Bedürfnissen im Rahmen der Inanspruchnahme flexibel angepasst werden.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrages schon absehen können, dass Sie aus familiären Gründen oder in Fällen von Behinderung / chronischer Erkrankung die Stelle nur Teilzeit in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie bitte gleichwohl eine Vollzeitstelle. Kalkulieren Sie die Laufzeit der Stelle und des Projektes dann danach, wie viel Zeit es bei einer Vollzeittätigkeit in Anspruch nehmen würde.

In allen befristungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalstelle Ihrer wissenschaftlichen Einrichtung, die alleine darüber entscheiden kann und muss, wie die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten in Ihrem Fall genutzt werden können und in welchem Umfang die Einrichtung bereit ist, mit Ihnen einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen.

Ja, Sie können neben der Finanzierung Ihrer Eigenen Stelle weitere Sachmittel und auch Mittel für weiteres Personal beantragen, wenn dies für Ihr Forschungsprojekt notwendig ist. Die DFG erwartet bei einer Bewilligung, dass Sie 100% Ihrer eigenen Arbeitskraft in dieses Forschungsvorhaben investieren. Die Notwendigkeit für weiteres, darüber hinaus benötigtes Personal, dessen Beschäftigung sich aus der Art oder dem Umfang des Projekts ergibt und das Sie bei der Durchführung Ihres Projekt unterstützen könnte, begründen Sie bitte in Ihrem Antrag.

Entscheidend ist hierbei, an welcher außeruniversitären Forschungseinrichtung Sie sich mit der Eigenen Stelle und Ihrem Projekt ansiedeln möchten, nicht von welcher Institution Sie kommen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen solchen Einrichtungen, deren fest angestellte Wissenschaftler*innen, wenn sie Anträge an die DFG richten, mit einem Hochschulangehörigen kooperieren müssen und solchen, deren fest angestellte Wissenschaftler*innen dieser sogenannten Kooperationspflicht nicht unterliegen.

Für erstere (z.B. Max Planck-Institute, Helmholtz-Zentren oder Fraunhofer-Institute) gilt: Sie können die Eigene Stelle nur im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekt beantragen, das Sie gemeinsam mit einem Hochschulangehörigen einreichen. Der Schwerpunkt des gemeinsamen Projektes muss dabei auf der Seite der Hochschule liegen.

Eine Ausnahme von dieser Kooperationspflicht ist nur innerhalb von sechs Jahren nach der Promotion möglich. Hier kann die Kooperationspflicht entfallen, wenn die außeruniversitäre Forschungseinrichtung 45% der bewilligten Gesamtkosten des Projektes inklusive der Eigenen Stelle finanziert.

Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, deren fest angestellte Wissenschaftler*innen keiner Kooperationspflicht unterliegen gilt: Die Eigene Stelle kann beantragt werden, ohne dass eine Kooperation mit einem/einer Hochschulangehörigen notwendig ist. Die oben beschriebene finanzielle Beteiligung der aufnehmenden Institution innerhalb der ersten 6 Jahre nach der Promotion entfällt konsequenterweise.

Fest angestellte Wissenschaftler*innen an Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) unterliegen in den meisten Fällen nicht der Kooperationspflicht. In Zweifelsfällen berät Sie die Geschäftsstelle der DFG.

Die DFG weist ausdrücklich darauf hin, dass Erklärungen, die in entscheidenden Punkten vom Wortlaut des Musters abweichen, nicht akzeptiert werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die Regelungen über die selbständige Bearbeitung des Projektes durch den Bewilligungsempfänger und die Grundausstattungszusage seitens der erklärenden Institution mit Vorbehalten versehen werden.

Auf Wunsch der aufnehmenden Institution kann diese jedoch den Zusatz aufnehmen: "Diese Erklärung gilt im Innenverhältnis zwischen der erklärenden Institution und der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Sie dient der Vorbereitung einer Förderentscheidung durch die DFG.".

Die Beantragung eines weiteren DFG-Projekts ist in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass dessen Durchführung ohne Beeinträchtigung des ursprünglichen Projekts möglich wäre, etwa weil Synergien oder Zeitersparnisse genutzt werden können.

Dies wird durch die Begutachtung geprüft. Im Vorfeld der Beantragung sollten Sie Ihren Fall jedoch auch mit der DFG-Geschäftsstelle beraten.

Sie können Ihr Projekt problemlos von einer anderen Stelle an derselben oder auch einer anderen Einrichtung aus fortführen. Wenn es Ihnen auf der neuen Stelle wegen anderweitiger Verpflichtungen nicht mehr möglich ist, sich ihrem Projekt ausreichend zu widmen, können Sie mit den Mitteln für die Eigene Stelle weiteres Personal einstellen. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der DFG.

Im Rahmen der Eigenen Stelle kann eine Lehrtätigkeit von maximal zwei Semesterwochenstunden innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der DFG-finanzierten Stelle ausgeübt werden. Darüberhinausgehende Lehrtätigkeiten müssen außerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der DFG-finanzierten Stelle stattfinden und mit der wissenschaftlichen Einrichtung im Rahmen des geltenden Nebentätigkeitsrechts vereinbart werden.

Kontakt

Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten der Antragstellung.

Fragen zur Antragsberechtigung beantwortet die Hotline