Information für die Wissenschaft Nr. 24 | 30. April 2020

Neustrukturierung und Aktualisierung der Leitfäden für Projektanträge

Sachbeihilfe, Teilprojekte in FOR, Klinische FOR und SPP, Emmy Noether-Programm

Sachbeihilfe, Teilprojekte in FOR, Klinische FOR und SPP, Emmy Noether-Programm

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) reagiert auf die zunehmenden Anforderungen der letzten Jahre und passt die Leitfäden für Projektanträge strukturell an. Das betrifft die Beschreibung des Vorhabens bei Projektanträgen im Rahmen einer Sachbeihilfe, des Emmy Noether-Programms, einer Forschungsgruppe, einer Klinischen Forschungsgruppe oder eines Schwerpunktprogramms.

Neben dem wissenschaftlichen Kernbereich sind vielfältige Begleitinformationen Gegenstand eines Projektantrags. Angesichts des weiterhin beschränkten Seitenumfangs gibt es künftig eine geschützte Seitenanzahl für den wissenschaftlichen Kernbereich. Den begleitenden Informationen, deren einzelne Fragen projektabhängig und fachspezifisch sehr unterschiedliche Relevanz haben können, soll ein entsprechender Raum gegeben werden.

Die Begleitinformationen zum Forschungskontext wurden neu gegliedert und in folgenden Punkten ergänzt:

  • Frage nach der „Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit“ (Vordruck 54.01, Kap. 4);
  • Hinweis auf ethische beziehungsweise rechtliche Fragen der Forschung bezogen auf alle fachlichen Bereiche (Vordruck 54.01, Kap. 5.1.1);
  • Umgang mit genetischen Ressourcen oder darauf bezogenes traditionelles Wissen aus dem Ausland, insbesondere Nagoya-Protokoll der Biodiversitätskonvention, Benefit Sharing (Vordruck 54.01, Kap. 5.1.4);
  • im Rahmen der Frage nach sicherheitsrelevanten Aspekten der Hinweis auf das Außenwirtschaftsrecht (Vordruck 54.01, Kap. 5.1.5);
  • im Rahmen der Zusammensetzung der Projektarbeitsgruppe der Hinweis auf den Aspekt der Vielfältigkeit (Vordruck 54.01, Kap. 6.3);
  • bei deutschen sonstigen Beteiligten sowie bei Kooperationspartnern im Ausland, mit denen eine konkrete Vereinbarung zur Zusammenarbeit getroffen wurde, ist diese Vereinbarung künftig dem Antrag beizufügen (Vordruck 54.01, Kap. 6.4 und Kap. 6.5).

Andere bestehende Begleitinformationen wurden aktualisiert, insbesondere den Umgang mit im Projekt erzielten Forschungsdaten (Vordruck 54.01, Kap. 5.2) und Erläuterungen zu Tierversuchen (Vordruck 54.01, Kap. 5.1.3) betreffend.

Übergangsweise werden Anträge nach der bisherigen Strukturierung bis zum 30. Oktober 2020 angenommen. Sukzessive werden weitere Programme angepasst, die jeweiligen Vordrucke im Internet zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen

Die neuen Vordrucke finden Sie unter:

Der Zugang zum elan-Portal der DFG erfolgt über:

Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle finden Sie unter: