Information für die Wissenschaft Nr. 31 | 29. April 2022

Förderoption Transfer HAW/FH PLUS im Rahmen der Transferförderung der DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein, Sachbeihilfeanträge im Rahmen der Transferförderung einzureichen. Die neue, speziell auf HAW/FH ausgerichtete Förderoption Transfer HAW/FH PLUS richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Einrichtungen, die bereits grundlegende Erkenntnisse mit Transferpotenzial erarbeitet haben.

Die Erkenntnisse, auf denen das Erkenntnistransferprojekt aufbauen soll, beruhen im Gegensatz zu regulären Erkenntnistransferprojekten nicht auf den Ergebnissen DFG-geförderter Vorarbeiten. Sie müssen jedoch grundlagenwissenschaftlichen Charakter haben und einen engen thematischen Bezug zum geplanten Projekt aufweisen. Die Erkenntnisse sind in ihrer wissenschaftlichen Qualität nachvollziehbar zu belegen, insbesondere durch entsprechende Publikationsleistungen.

Die Qualität und die grundsätzliche Eignung der Vorarbeiten sowie die Transferidee werden im Rahmen einer Skizzenphase geprüft, die dem späteren, regulären Antrag auf Erkenntnistransfer vorgeschaltet ist. Für diesen Antrag gelten dann die üblichen Grundsätze für eine Transferförderung durch die DFG.

Erkenntnistransferprojekte können in allen von der DFG geförderten wissenschaftlichen Disziplinen beantragt werden und sind in ihrer thematischen Ausrichtung frei. Zulässig sind nur Projekte im vorwettbewerblichen Bereich, in denen eine wissenschaftliche Fragestellung gemeinsam mit einem Anwendungspartner (gewerbliches Unternehmen oder eine nichtgewerbliche gemeinnützige Einrichtung) bearbeitet werden soll. Sie sollen dazu dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse der Grundlagenforschung in die Anwendung zu bringen (z. B. durch Prototypen, eine beispielhafte Anwendung oder Konzepte für die Praxis). Aus dem Projekt sollen sich auch neue Impulse für die wissenschaftliche Grundlagenforschung ergeben. Den Kern des Antrags bildet ein gemeinsames Arbeitsprogramm, das einen intensiven gegenseitigen Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen und damit korrespondierenden Anwendungsfragen zum Gegenstand hat.

Antragstellung

Vor einer Antragstellung in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS ist eine Skizze einzureichen, in der sowohl die spezifischen Vorarbeiten samt wissenschaftlichen Ergebnissen als auch die Grundzüge des geplanten Transfervorhabens beschrieben werden. Skizzen können jederzeit bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden. Weitere Informationen und Vorgaben zu den Skizzen finden Sie im Merkblatt „Ergänzender Leitfaden zur Förderoption Transfer HAW/FH PLUS“.

Die Anträge müssen den Vorgaben für Erkenntnistransferprojekte entsprechen und werden nach den gleichen Kriterien begutachtet wie diese. Nach Rückmeldung zur Skizze können Anträge jederzeit bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Alle rechtlichen Fragen (etwa zu Publikationen und Rechten an den erzielten Ergebnissen) sind durch einen Kooperationsvertrag zwischen der HAW/FH und dem Anwendungspartner zu regeln. Dieser Vertrag muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der DFG abgestimmt und von den Partnern unterzeichnet vorliegen. Weitere Informationen und Vorgaben zu den Anträgen finden Sie im Merkblatt „Ergänzender Leitfaden zur Förderoption Transfer HAW/FH PLUS“.

Informationsveranstaltung

Die DFG bietet eine Informationsveranstaltung zu dieser Antragsmöglichkeit an. Die Veranstaltung wird als Videokonferenz am 20. Juni 2022 stattfinden. Details zum Termin und zu den Zugangsdaten finden Sie auf der Webseite der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS.

Weiterführende Informationen

Zur Transferförderung der DFG:

Zur Förderoption Transfer HAW/FH PLUS:

Ergänzender Leitfaden:

Vorlage für Skizzen:

Vorlage für Anträge:

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:

Bitte nutzen Sie für alle Anfragen folgende E-Mail-Adresse:

Zu den Aufgaben und Fachzuständigkeiten der Ansprechpersonen siehe auch die alphabetische Liste:

Wichtiger Hinweis vor der Antragstellung: überarbeitete Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis

Grundsätzlich dürfen Fördermittel der DFG nur an Einrichtungen vergeben werden, die die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien (Ebene eins) und ihre Erläuterungen (Ebene zwei) rechtsverbindlich umgesetzt haben.

Wenn eine Einrichtung noch keine Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis für sich umgesetzt hat, können bewilligte Mittel aus Neu- oder Fortsetzungsanträgen daher grundsätzlich erst nach Umsetzung des Kodex ausgezahlt werden.

Für Einrichtungen mit bereits existierenden Umsetzungen von Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis auf Grundlage der DFG-Denkschrift besteht zur Umsetzung des Kodex eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2023.

Hinweise zur Umsetzung sowie eine zitierfähige PDF-Version des Kodex finden Sie unter:

Für Rückfragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das Team I-CWV-3 unter:

02.09.2022: Textänderung

Die Förderoption Transfer FH/HAW PLUS wurde umbenannt in Transfer HAW/FH PLUS.