Der Zugang zu anspruchsvollen Geräte-Technologien spielt in vielen Wissenschaftszweigen eine wichtige Rolle. Durch eine gemeinsame Nutzung von solchen Ressourcen – zum Beispiel in Gerätezentren – können eine effektive Auslastung und ein sinnvoller wissenschaftlicher Service gewährleistet werden.
Im Förderprogramm „Gerätezentren - Core Facilities“ stehen Nutzungs- und Managementkonzepte im Vordergrund, um eine Professionalisierung des Betriebs und des Managements von Gerätezentren zu fördern und die Bildung von stabilen Strukturen für die Nutzung dieser Zentren zu unterstützen. Das Programm zielt auf ein verbessertes Nutzungsangebot und eine bessere Zugänglichkeit von gerätebezogenen Forschungsinfrastrukturen – auch für externe, von anderen Einrichtungen stammende Wissenschaftler*innen.
Antragsteller sind formal die Hochschulen; diese bestimmen eine antragsverantwortliche Person, die die wissenschaftliche Federführung innehat. Die Bereitschaft der antragstellenden Hochschule, das betreffende Zentrum finanziell mit Personal- und Sachmitteln zu unterstützen und auch nach Förderende weiterzuführen, wird vorausgesetzt. Die maximale Förderdauer eines Gerätezentrums beträgt fünf Jahre. Hochschulen können für diesen Zeitraum Mittel in einem Umfang von i.d.R. bis zu 150.000 Euro pro Jahr beantragen.
Hinweis: Die Anschaffung von Großgeräten wird in diesem Programm nicht gefördert, da hierfür andere Verfahren (z. B. Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG, Großgeräte der Länder) vorgesehen sind.