Forschungsgruppen

Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftler*innen, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Das Forschungsvorhaben geht dabei nach seinem thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung des Normal- oder Schwerpunktverfahrens weit hinaus. Die Förderung von Forschungsgruppen soll helfen, für eine mittelfristige - meist auf acht Jahre (bis 01. Oktober 2018: bis zu sechs Jahre) - angelegte, enge Kooperation die notwendige personelle und materielle Ausstattung bereitzustellen. Forschungsgruppen tragen häufig dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren. Hinsichtlich der Qualitätskriterien gelten dieselben Grundsätze wie bei Sachbeihilfen.

Eine Forschungsgruppe setzt sich aus verschiedenen Programmmodulen zusammen, deren Gewichtung und Kombination den jeweiligen fachlichen Anforderungen Rechnung tragen. Das Förderprogramm erlaubt so eine weitgehende flexible Gestaltung des Forschungsverbundes, in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt. In diesem Rahmen können Forschungsgruppen Entfaltungsmöglichkeiten für Nachwuchsgruppen bieten, die Kooperation mit außeruniversitären Partnern stärken, zeitliche Freistellungen von Wissenschaftler*innen ermöglichen und die internationale Zusammenarbeit intensivieren. In ihren unterschiedlichen Gestaltungsformen können Forschungsgruppen in übergreifende forschungspolitische Initiativen eingebunden sein. Beispiele hierfür sind "Klinische Forschungsgruppen" oder "Kolleg-Forschungsgruppen".

Ziel der Förderung

Mittelfristig angelegte, enge Zusammenarbeit von mehreren herausragend ausgewiesenen Wissenschaftler*innen an einer besonderen Forschungsaufgabe, mit dem Ziel, Ergebnisse zu erreichen, die über die Einzelförderung deutlich hinausgehen. Forschungsgruppen können aus verschiedenen Modulen aufgebaut sein. Die Auswahl der jeweiligen Module erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten und kann daher in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt variieren.

Antragsberechtigung

Herausragend ausgewiesene Wissenschaftler*innen.

Anforderungen an das Projekt

Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.

Art und Umfang der Förderung

Merkblatt Programm Forschungsgruppen

Beantragbare Module:

Emmy Noether-Nachwuchsgruppen und im Heisenberg-Programm Geförderte können an eine Forschungsgruppe assoziiert werden.

Dauer der Förderung

Im Zuge der Weiterentwicklung des Förderangebots der DFG hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen der Jahresversammlung im Juli 2018 entschieden, dass Forschungsgruppen (FOR) zukünftig bis zu acht Jahre gefördert werden können, und zwar in zwei Förderperioden von vier Jahren.

Diese Neuregelung gilt für Skizzen, die ab dem Stichtag 01. Oktober 2018 eingehen.

Für vor dem Stichtag 01. Oktober 2018 eingegangene Anträge wie Skizzen:

In der Regel bis zu 6 Jahren (unter bestimmten Umständen bis zu 8 Jahren).

Für nach dem Stichtag 01. Oktober 2018 eingegangene Skizzen: bis zu 8 Jahren

Formulare und Merkblätter

Neuantrag: keine Einreichungsfrist, Antragsskizzen können jederzeit vorgelegt werden. Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich.

Entscheidungen über die erstmalige Förderung von Forschungsgruppen trifft der Senat der DFG vier Mal im Jahr.

Fortsetzungsantrag: 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel.

Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, internationale Kooperationen in Forschungsgruppen zu unterstützen.

Unterstützung der Kooperation durch die DFG

  • Reisemittel und Gästemittel für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Basismoduls
  • Reisemittel sowie ggf. Vergütung für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Mercator Fellow
  • Reisemittel für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Projektspezifische Workshops
  • Mittel für die Projektdurchführung der*des Kooperationspartner*in im Ausland im Rahmen besonderer Verfahren über eine Mittelweiterleitung der bei der DFG antragsberechtigten Projektleitung (Kooperation mit Nahost und mit Entwicklungsländern)
  • Ausnahmsweise direkte Antragstellung durch die*den Wissenschaftler*in im Ausland bei der DFG möglich, wenn das Projekt im Ausland einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Forschungsgruppe leistet und die in Deutschland geplanten Vorhaben um einen wesentlichen Mehrwert ergänzt.

Unterstützung der Kooperation durch ausländische Partnerorganisationen

Informationen zur Einrichtung von Forschungsgruppen erhalten Sie von den fachlich zuständigen Bereichen unserer Geschäftsstelle. Bitte setzen Sie sich mit diesen frühzeitig in Verbindung.