Der Heinz Maier-Leibnitz-Preis, benannt nach dem Physiker und ehemaligen Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wird seit 1977 an Wissenschaftler*innen in einem frühen Karrierestadium vergeben und soll Anerkennung und Ansporn für herausragende wissenschaftliche Arbeiten sein.
Art des Preises
Ein jährlich verliehener Förderpreis, der nicht auf bestimmte Fachgebiete festgelegt ist.
Ziel der Förderung
Der Preis wird als Anerkennung für herausragende wissenschaftliche Leistungen in einem frühen Karrierestadium vergeben. Er soll die Preisträger*innen darin unterstützen und anspornen, ihre wissenschaftliche Laufbahn weiterzuverfolgen.
Anzahl der Preise und Preissummen
Zehn Preise dotiert mit jeweils 200.000 Euro. Das Preisgeld kann bis zu drei Jahre für die weitere wissenschaftliche Forschungsarbeit verwendet werden.
Vorschlagsberechtigte
Die Preise werden ausschließlich auf Vorschlag Dritter vergeben. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Das Recht, Preisträger*innen vorzuschlagen haben die gewählten Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland, die weiteren Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, das European Molecular Biology Laboratory, die bisherigen Heinz Maier-Leibnitz-Preisträger*innen sowie die ehemaligen Mitglieder des Auswahlausschusses.
Kriterien für die Auswahl der Preisträger*innen
Die Förderung ist für Wissenschaftler*innen in einer Aufbau- und Bewährungsphase für den Verbleib in der Wissenschaft/für eine unbefristete Professur bestimmt. Sie haben nach ihrer Promotion bereits früh ein eigenständiges Profil entwickelt und sind mit ihren Forschungsergebnissen in der Fachcommunity aufgefallen, sodass auch für die Zukunft wissenschaftliche Spitzenleistungen von ihnen erwartet werden können. Der Preis ist dabei nicht als Würdigung allein der Dissertation zu verstehen; die Nominierten sollten daher nach der Promotion bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil entwickelt haben. Der Preis kann an Wissenschaftler*innen, die an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland tätig sind, verliehen werden.
Auswahl der Preisträger*innen
Die Entscheidung über die Preisträger*innen trifft der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgrund einer Empfehlung des eigens hierfür eingesetzten Auswahlausschusses für den Heinz Maier-Leibnitz-Preis.
Vorschlagsfristen
Zur Einreichung von Nominierungen werden die Vorschlagsberechtigten jährlich mit Angabe einer Eingangsfrist aufgefordert, i.d.R. liegt diese im Mai.
Unterlagen und Einreichung der Nominierung
Genaue Hinweise zur Einreichung finden sich im Nominierungsaufruf und im Merkblatt 1.082. Möglichst in deutscher und englischer Sprache einzureichen: eine Würdigung, einen wissenschaftlichen Lebenslauf, ein aktuelles Publikationsverzeichnis sowie bis zu fünf wichtige Publikationen.
Die Vorschläge sollen über das elan-Portal der DFG eingereicht werden.
Formulare und Merkblätter
E-Mail: | christina.elger@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3117 |
E-Mail: | katharina.magerkurth@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2728 |