Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist der Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Als solcher ist die DFG nur durch ihre Organe handlungsfähig – dies sind per Gesetz Vorstand und Mitgliederversammlung. Um ihrem Satzungsauftrag nachkommen und den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können, hat die DFG im Laufe ihrer Geschichte weitere Gremien etabliert.
Geschäftsordnun zur Beschlussfassung in den Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Die Selbstverwaltung der Wissenschaft unterstützen neben den Organen der DFG weitere Gremien, die auf vielfältige Weise zur Arbeit der DFG beitragen und sie ergänzen.