Pressemitteilung Nr. 16 | 22. April 2016

DFG begrüßt Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten

Präsident Peter Strohschneider: „Tragfähiger Rahmen für produktiven Wettbewerb – Konsequenter Akzent auf Exzellenzcluster“ / Anfang Juli Beschlussfassung in Gremien

Präsident Peter Strohschneider: „Tragfähiger Rahmen für produktiven Wettbewerb – Konsequenter Akzent auf Exzellenzcluster“ / Anfang Juli Beschlussfassung in Gremien

Zu der heute in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossenen neuen Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung von Spitzenforschung an den Universitäten erklärt der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professor Dr. Peter Strohschneider:

„Die Deutsche Forschungsgemeinschaft als in den beiden bisherigen Phasen der Exzellenzinitiative maßgeblich Beteiligte begrüßt die heute in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz verabschiedete neue Bund-Länder-Initiative für eine Nachfolge der Exzellenzinitiative. Mit dieser Vereinbarung liegt, nach einem langen politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess, ein tragfähiger Rahmen für einen produktiven Wettbewerb zur weiteren Förderung und Stärkung von Spitzenforschung an den Universitäten in Deutschland vor.

Dabei wird ein deutlicher Schwerpunkt bei den künftigen Exzellenzclustern gesetzt. Diese Schwer­­­punktsetzung knüpft in konsequenter Weise an die erfolgreiche und von der DFG betreute Förderlinie der bisherigen Exzellenzcluster an und enthält zudem wichtige Bestandteile aus den Vorschlägen der DFG und der Imboden-Kommission zur Weiterentwicklung dieser Förderlinie und der Exzellenzinitiative als Ganzes. Auf dieser Grundlage dürften auch künftig gerade die Exzellenzcluster ein erhebliches Maß an Dynamik in das Forschungssystem in Deutschland bringen und seine Leistungsfähigkeit und internationale Sichtbarkeit weiter erhöhen.

Dass der Bund und die Länder beabsichtigen, die DFG mit der Durchführung des Verfahrens bei den Exzellenzclustern zu betrauen, freut uns als Ausdruck des politischen Vertrauens in die Funktion und Arbeitsweise der DFG. Dem Rechtsstatus der DFG als Verein und ebenso ihrem Selbstverständnis als Selbstverwaltungsorganisation für die deutsche Wissenschaft gemäß werden die Gremien der DFG auf der Jahresversammlung am 5. und 6. Juli in Mainz über die Durchführung des Verfahrens beschließen.

Bei der Durchführung der beiden Wettbewerbslinien wird die DFG eng mit dem Wissenschaftsrat zusammenwirken und ihr Augenmerk vor allem auf die Qualität der Verfahren richten, um Förderentscheidungen zu gewährleisten, die auch in der Wissenschaft breite Akzeptanz finden.“