Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. Die NFDI wird in einem wissenschaftsgeleiteten Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut und zielt auf die Etablierung und Fortentwicklung eines übergreifenden Forschungsdatenmanagements sowie auf die Steigerung der Effizienz des gesamten Wissenschaftssystems ab. Seit Förderbeginn im Oktober 2020 kamen im Zuge von drei Ausschreibungsrunden insgesamt 27 Konsortien in die Förderung. Die neun geförderten Konsortien der ersten Ausschreibungsrunde haben zum Ende der ersten Förderperiode die Möglichkeit, sich um Förderung für weitere fünf Jahre zu bewerben, wobei der Fokus auf der Konsolidierung liegen soll. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verantwortet den Auswahl-, Begutachtungs- und Bewertungsprozess für die Förderanträge.
Die aktuelle Bund-Länder-Vereinbarung zur NFDI läuft am 31. Dezember 2028 und damit vor dem Ende der zweiten Förderphase der Konsortien aus. Die Anträge auf Fortsetzung der Förderung sollen dennoch einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen. Die Konsortien werden gebeten, bei ihren Mittelkalkulationen für die Jahre ab 2029 zunächst von der Annahme auszugehen, dass die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel pro Jahr für alle Konsortien in der NFDI auf einem ähnlichen Niveau liegen werden wie in den Jahren 2019 bis 2028.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) wird bei der Entscheidung über die Fortsetzungsanträge, soweit es die beantragten Mittel betrifft, in einem ersten Schritt nur über den Zeitraum entscheiden, der durch die aktuelle Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abgedeckt ist. Sollten Bund und Länder auch über das Jahr 2028 hinaus Mittel zur Förderung von Konsortien in der NFDI zur Verfügung stellen, werden die von den Konsortien für diese Jahre beantragten Mittel abhängig von der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme einer erneuten Prüfung unterzogen.
Sofern ein Konsortium aufgrund einer negativen Bewertung des Fortsetzungsantrags durch das NFDI-Expertengremium nicht weiter gefördert wird, ist eine degressive, auf zwei Jahre begrenzte Auslauffinanzierung vorgesehen. Ein Konsortium erhält dann in den ersten 12 Monaten nach Auslaufen der regulären Förderung bis zu 70 Prozent und in den Monaten 13 bis 24 bis zu 40 Prozent der dem Konsortium für das jeweils vorletzte Haushaltsjahr der regulären Förderung bewilligten Mittel.
Diese erste von drei Ausschreibungen richtet sich ausschließlich an die seit 2020 geförderten NFDI-Konsortien und zielt auf eine Fortsetzung der Förderung ab dem 1. Oktober 2025. Es können somit keine Anträge auf Einrichtung eines neuen Konsortiums gestellt werden.
Vor Einreichung der Fortsetzungsanträge sind von allen Antragstellern verbindliche Absichtserklärungen vorzulegen, die über die Homepage der DFG öffentlich zugänglich gemacht werden. In der Absichtserklärung sind verbindliche Angaben zu allen antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen, zu dem*der Sprecher*in, zu allen Co-Sprecher*innen und zu allen Beteiligten zu machen. Eine nachträgliche Hinzunahme von (mit)antragstellenden Einrichtungen oder Beteiligten bis zur Antragstellung ist aus formalen Gründen nicht möglich.
Bitte reichen Sie die verbindliche Absichtserklärung (Vordruck nfdi10) bis spätestens 18. Juni 2024 über das elan-Portal der DFG ein.
Die Frist für die Einreichung des Fortsetzungsantrags (Vordruck nfdi110) über das elan-Portal der DFG ist der 6. August 2024. Das gesamte Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgt in englischer Sprache. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Förderkriterien für die NFDI (Vordruck nfdi120).
Als Ergänzung zu jedem Fortsetzungsantrag ist vom jeweiligen Konsortium ein Datenblatt (Vordruck nfdi1000) einzureichen. Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen des Datenblatts den entsprechenden Leitfaden auf der NFDI-Webseite der DFG.
Eckpunkte für die zweite Förderphase der NFDI-Konsortien:
Formulare und Merkblätter für die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI):
Hinweise zur Abfassung der verbindlichen Absichtserklärung:
Datenblatt als Ergänzung zu den Fortsetzungsanträgen der NFDI-Konsortien:
Leitfaden zum Befüllen des Datenblatts:
Weitere Informationen zur NFDI:
Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle:
E-Mail: | jan.rohden@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2596 |
E-Mail: | lina.wedrich@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2036 |