Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen

Der Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen ist ein ständiger Ausschuss des Senats der DFG. Seine Aufgabe liegt in der Prüfung der Anträge auf Mitgliedschaft in der DFG. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens berät der Ausschuss die antragstellenden Einrichtungen. Leitlinie seines Handelns ist § 3 der Satzung der DFG, in der die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die DFG geregelt sind.

Aufgenommen werden können:

  • Hochschulen, die Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung sind,
  • andere Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung,
  • die in der Union der Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Akademien für ihre wissenschaftlichen Klassen,
  • wissenschaftliche Verbände von allgemeiner Bedeutung, die dem Zweck des Vereins dienlich sind.
  • Mitglieder des Ausschusses

Weitere Informationen

Kontakt

Kathrin Denter
E-Mail: kathrin.denter@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-3236