Der Entscheidungsprozess in Koordinierten Programmen

Zu den koordinierten Programmen der DFG zählen u.a.:

Graduiertenkollegs (GRK)
Forschungsgruppen (FOR)
Schwerpunktprogramme (SPP)
Sonderforschungsbereiche (SFB)

In diesen Programmen wird ein Verbund von Projekten bzw. Personen gemeinsam gefördert. Es gibt immer eine Person mit koordinierender Funktion. Die Antragstellung erfolgt entweder durch Einrichtungen/Universitäten (GRK, SFB) oder durch einzelne Wissenschaftler*innen (FOR, SPP). Die Details der Antragstellung und die Zuständigkeiten in der Geschäftsstelle unterscheiden sich zwischen den einzelnen Programmarten.

Die Antragstellung in den koordinierten Programmen ist in eine Initiativphase und eine Antragsphase unterteilt. Initiativen skizzieren den geplanten Verbund und stehen innerhalb eines Programmes im Wettbewerb. Nur die überzeugendsten Initiativen werden zur Antragstellung aufgefordert.

Die Anträge in den koordinierten Programmen werden – im Unterschied zur schriftlichen Begutachtung von Anträgen in der Einzelförderung – mündlich durch ein Gruppe von Gutachtern*innen begutachtet. In einer Begutachtungsgruppe sind auch immer Mitglieder der fachlich zuständigen Fachkollegien beteiligt. Zusätzlich nehmen in vielen Programmen Mitglieder des Senats oder des entsprechenden Senatsausschusses an der Begutachtungssitzung teil. Am Ende entscheidet der Hauptausschuss oder der entsprechende Bewilligungsausschuss, ob und in welcher Höhe ein Antrag gefördert wird.

Sowohl für die Initiativen als auch für die Anträge erfolgt die Auswahl in einem mehrstufigen Prozess. Details zu den einzelnen Koordinierten Programmen finden Sie auf den Programmseiten.

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