(27.02.14) Seit vielen Jahren besteht mit den brasilianischen Partnerorganisationen der DFG im Bundesstaat São Paulo (FAPESP) und im Bundesstaat Minas Gerais (FAPEMIG) eine erfolgreiche gemeinsame Projektförderung, die auf bilateralen Kooperationsabkommen basiert.
Gemeinsame deutsch-brasilianische Anträge für die Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen sowie für Sachbeihilfen können zu jeder Zeit in allen Wissenschaftsgebieten beantragt werden. Es bestehen keine spezifischen Ausschreibungen mit definierten Daten zur Antragseinreichung. Vielmehr können die Anträge zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Jahr eingereicht werden. Antragsteller auf deutscher und brasilianischer Seite müssen ihre Anträge nach den jeweiligen geltenden Richtlinien der DFG, FAPESP bzw. FAPEMIG einreichen.
Bei Anträgen mit der FAPESP sind auf brasilianischer Seite nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Bundesstaat São Paulo antragsberechtigt. Thematisch können Projektinhalte aber auch außerhalb des Bundesstaates São Paulo liegen. Für gemeinsame Sachbeihilfeanträge gelten die Regeln der sogenannten „DFG/FAPESP Research Grants“.
Bei Anträgen mit der FAPEMIG sind auf brasilianischer Seite nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Bundesstaat Minas Gerais antragsberechtigt. Thematisch können Projektinhalte aber auch außerhalb des Bundesstaates Minas Gerais liegen. Vor Antragstellung sollte zuerst Kontakt mit dem DFG-Büro São Paulo aufgenommen werden.
Möglichkeiten für die Beantragung von anderen Förderprogrammen wie zum Beispiel Forschergruppen und internationale Graduiertenkollegs müssen separat erfragt werden. Dies gilt auch für trilaterale Kooperationen zwischen DFG, FAPESP und FAPEMIG.
Die Begutachtung der Anträge erfolgt in der Regel auf beiden Seiten getrennt nach den jeweiligen Begutachtungsregeln. Die Entscheidungen über die Anträge werden gemeinsam gefällt. Es können nur Anträge gefördert werden, die auf beiden Seiten zur Bewilligung vorgeschlagen werden.
Für die Kooperation werden weder von der DFG noch von FAPESP und FAPEMIG Sondermittel bereitgestellt. Die Förderung geschieht aus den regulären Förderhaushalten der Organisationen. Jede Organisation trägt die Kosten der eigenen Seite.
DFG:
FAPESP:
FAPEMIG: