Informationen zur Antragstellung

Ziel der trilateralen Transferprojekte ist es, den Übergang von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu erwerbswirtschaftlichen Anwendungspartnern zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität, HAW oder FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten. Wie bei allen durch die DFG angebotenen Erkenntnistransfer-Förderoptionen sollen darüber hinaus ebenfalls neue Impulse für die wissenschaftliche Grundlagenforschung generiert werden.

Voraussetzung für die Beantragung eines Erkenntnistransferprojektes ist ein DFG-gefördertes Forschungsprojekt, auf dessen Ergebnissen aufgebaut werden soll und welche TRL 4 (technology validated in lab; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen.

Das Projektkonsortium eines trilateralen Transferprojektes besteht aus

  • einer Hochschulpartner*in von einer Universität, HAW oder FH
  • einer Partner*in von einem Fraunhofer-Institut
  • einem Anwendungspartner

Grafik für Trilaterale Transferprojekte - Hochschulpartner, Fraunhofer-Partner und Anwendungspartner

Anwendungspartner können sowohl Industrieunternehmen/gewerbliche Partner als auch Partner aus dem öffentlichen Bereich/nichtgewerblichen Bereich sein. Der Anwendungspartner muss eine angemessene Eigenleistung vor allem durch eine inhaltliche und personelle Beteiligung erbringen. Der Anwendungspartner trägt seine Kosten selbst.

Kern eines trilateralen Transferprojektes bildet ein gemeinsames Arbeitsprogramm der Projektpartner, welches die konkreten Aufgaben der Beteiligten (mit entsprechenden Arbeitszeitanteilen) aufzeigt. Damit soll ersichtlich werden, dass alle Partner eine angemessene Eigenleistung, insbesondere im Hinblick auf Inhalt und Personal, erbringen.

Als Projektziel sollen die Ergebnisse aus dem DFG-geförderten Grundlagenprojekt von TRL4 auf TRL6-TRL7 entwickelt werden.

Dem Projektantrag muss ein Kooperationsvertrag beigefügt werden, der insbesondere Regelungen zum Umgang mit Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechten und Veröffentlichungsrechten umfasst. Hierfür steht ein Mustervertrag zur Verfügung.

Antragstellung

Bitte beachten Sie die Hinweise für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten mit detaillierten Informationen zur Antragstellung.

Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.

Phase 1: Projektskizzen

Der Stichtag für die Projektskizzen ist der 13. September 2023.

Die Projektskizzen sollen Folgendes enthalten:

  • die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts mit Angabe zum TRL,
  • die Konzeption der Zusammenarbeit von Universität/HAW/FH und Fraunhofer-Institut mit dem Anwendungspartner (im Regelfall ein, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei Anwendungspartner) mit Arbeitsplan und Kostenplan,
  • eine überzeugende Darstellung der geplanten Verwertung.

Bitte verwenden Sie die Vorlage Projektskizze DFG-Fraunhofer 2023/2024

Phase 2: Anträge

Der Stichtag für die Einreichung des Antrags nach Aufforderung sowie für den von allen Projektpartnern unterzeichneten trilateralen Kooperationsvertrag ist der 13. März 2024.

Anträge, für die der gezeichnete Kooperationsvertrag nicht zum genannten Zeitpunkt vorliegt, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Für die Beschreibung des Vorhabens ist die Vorlage Trilaterales Transferprojekt DFG-Fraunhofer 2023/24 verbindlich.

Förderbetrag

DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro pro Ausschreibung zu Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.

Dauer der Förderung

Trilaterale Transferprojekte können für eine maximale Laufzeit von drei Jahren beantragt werden. Fortsetzungsanträge werden nicht zugelassen.

Formulare und Merkblätter

Die Projektskizzen und die Anträge werden über das elan-Portal (https://elan.dfg.de) der DFG eingereicht.

Allgemeine Fragen beantwortet:

Christiane Mohren
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de