Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) soll die Datenbestände von Wissenschaft und Forschung systematisch erschließen, nachhaltig sichern und zugänglich machen sowie (inter-)national vernetzen. 

Sie wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut.

Neuigkeiten

Oktober 2024:
Das NFDI-Expertengremium hat sich zur Zukunft der NFDI positioniert. Hier finden Sie die Stellungnahme.
Des Weiteren wurden die zehn Zwischenberichte der Konsortien aus der zweiten Runde (Förderbeginn 2021) veröffentlicht.

Juni 2024:
Die Absichtserklärungen der neun NFDI-Konsortien aus der ersten Ausschreibungsrunde (Förderbeginn 2020) sind nun einsehbar. 

April 2024: 
Die Antragsunterlagen zur zweiten Förderphase der NFDI-Konsortien sind nun abrufbar.

What is the National Research Data Infrastructure (NFDI)?

In diesem Video erklären wir (in englischer Sprache), wie sich die NFDI in der nationalen Forschungsdatenlandschaft verortet, welche Ziele sie verfolgt und wie sie aufgebaut wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der Rolle der NFDI-Konsortien und den Anforderungen an diese.

The NFDI Review Process

Die DFG organisiert im Rahmen des Aufbaus der NFDI die Auswahl der Konsortien und den Begutachtungsprozess. In diesem Video erfahren Sie, wie die Begutachtung abläuft, wie die Aufgaben der Gutachter*innen aussehen und welche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle spielen.

Über die NFDI

Ziele der Förderung

Die Ziele der Förderung von Konsortien sind:

  • Etablierung von Regeln zum standardisierten Umgang mit Daten in enger Rückkoppelung mit der jeweiligen Fachgemeinschaft
  • Erarbeitung von disziplinübergreifenden Metadatenstandards
  • Entwicklung von verlässlichen und interoperablen Maßnahmen für das Datenmanagement und ein auf die Anforderungen der Fachgemeinschaft zugeschnittenes Dienste-Angebot
  • Steigerung der Nachnutzbarkeit bereits vorhandener Daten, auch über die Fächergrenzen hinaus
  • Anbindung und Vernetzung mit Partnern in ausländischen Wissenschaftssystemen, die Kompetenz im Bereich Forschungsdatenmanagement aufweisen.
  • Mitarbeit bei der Entwicklung und Etablierung generischer, konsortienübergreifender Dienste und Standards zum Forschungsdatenmanagement

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt mit dem Ziel, als Konsortien gefördert zu werden, sind Verbünde von Einrichtungen, die staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weitere entsprechende Akteure umfassen können.

Die Antragsberechtigung setzt außerdem voraus, dass die Einrichtung gemeinnützig und in deutscher Trägerschaft ist beziehungsweise ihren Sitz in Deutschland hat.

Anforderungen an das Projekt

Konsortien haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten. Dazu muss ein stimmiges Datenmanagementkonzept entwickelt werden. Bereits existierende Datensammlungen und Dienste sollen zum Aufbau der NFDI beitragen und integriert werden.

Förderkriterien

Förderkriterien gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 26. November 2018 sind:

  1. fachliche Relevanz und Qualität der geplanten Maßnahmen;
  2. erwartbarer Mehrwert für die Entwicklung disziplinübergreifender Metadatenstandards und die Schaffung eines verlässlichen und nachhaltigen Dienste-Angebots im Konsortium;
  3. die Verankerung des Konsortiums in der jeweiligen Fachgemeinschaft und Einbindung der relevanten Partner;
  4. strukturelle Bedeutung für die NFDI und das Wissenschaftssystem;
  5. Effizienz und Nachhaltigkeit;
  6. internationale Anschlussfähigkeit;
  7. ein stimmiges Konzept zu Datennutzung und -zugang sowie Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit der Daten, welches entlang der FAIR-Prinzipien ausgerichtet ist;
  8. ein den Bedürfnissen von Nutzern und Anbietern angemessenes Betriebsmodell (ggf. einschließlich moderater Nutzungsgebühren).

Eine Übersicht der Förderkriterien und Erläuterungen dazu sind dem DFG-Vordruck nfdi120 zu entnehmen.

Art und Umfang der Förderung

Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent bereits enthalten. Damit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten maximal etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale und somit 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Ausgehend von 30 Förderfällen stehen im Durchschnitt pro Konsortium 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung.

Dauer der Förderung

Die Konsortien werden zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert.

Formulare und Merkblätter

Zur Übersicht

18. Juni 2024Frist zur Einreichung einer verbindlichen Absichtserklärung zu einem Antrag auf weitere Förderung für die Konsortien der 1. Runde (mit verbindlichen Informationen über die Zusammensetzung des Konsortiums in der zweiten Förderphase)
6. August 2024Frist zur Einreichung eines Antrags auf weitere Förderung für die Konsortien der 1. Runde
30. September 2024Frist für die Einreichung der Zwischenberichte für die Konsortien der 2. Runde
Oktober – Dezember 2024Begutachtung der Anträge auf weitere Förderung der Konsortien der 1. Runde
Januar 2025Kommunikation der Begutachtungsergebnisse an die Konsortien der 1. Runde mit Möglichkeit zur Stellungnahme
11. Februar 2025Symposium zu den Zwischenberichten der Konsortien der 2. Runde
Anfang März 2025Sitzung des NFDI-Expertengremiums / Empfehlung an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zu den Anträgen auf Fortsetzung der Konsortien der 1. Runde
März 2025 Kommunikation der Hinweise aus Begutachtung und Beratung zu den Zwischenberichten an die Konsortien der 2. Runde
Sommer 2025Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Weiterförderung der Konsortien der 1. Runde
1. Oktober 2025Beginn der zweiten Förderphase für Konsortien der 1. Runde

Der weitere Ablauf und die relevanten Fristen für die Konsortien der zweiten Ausschreibungsrunde werden zeitnah bekanntgegeben. Der Ablauf für die Konsortien der dritten Ausschreibungsrunde wird weitestgehend analog gestaltet sein, dabei jedoch den zeitlichen Versatz aus der Begutachtung der Erstanträge entsprechend berücksichtigen.

Formale und organisatorische Fragen

Fragen zur Betreuung derzeit geförderter Konsortien

Übersicht über geförderte NFDI-Konsortien und zuständige Ansprechpersonen bei der DFG

Fragen zum Programm

Sollten Sie Ihre Ansprechperson nicht erreichen, können Sie das NFDI-Team gerne kontaktieren unter

Tel. +49 228 885-3500,

Bitte beachten Sie auch unsere FAQs

NFDI-Expertengremium

Aufgaben

Für das Verfahren zur Auswahl der NFDI-Konsortien hat der Hauptausschuss der DFG in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 das NFDI-Expertengremium eingesetzt. Dessen Hauptaufgaben sind die Bewertung der Anträge auf der Grundlage einer fachwissenschaftlichen, informationstechnischen und strukturbezogenen Begutachtung sowie die Formulierung der Förderempfehlungen an die GWK. Das Expertengremium setzt sich zusammen aus Expert*innen, die in verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen sind und auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Wissenschaftsmanagement, in wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen oder in der Wirtschaft verfügen.

Mitglieder des Expertengremiums

Ansprechperson für Fragen zum NFDI-Expertengremium:

Dr. Lina Wedrich

Weitere Informationen

Auf Basis der von Bund und Ländern am 26. November 2018 getroffenen Verwaltungsvereinbarung arbeiten die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) bei Aufbau und Förderung der NFDI zusammen. Die DFG ist für die wissenschaftsgeleitete Begutachtung und Bewertung der Konsortien-Anträge verantwortlich. Die GWK entscheidet auf Grundlage der Förderempfehlungen der DFG. Voraussetzung für die Förderung von Konsortien im Rahmen der NFDI ist ein positives Votum aus der Begutachtung.

In der NFDI werden Konsortien, die Konsortialversammlung, der Wissenschaftliche Senat sowie das Direktorat zusammenwirken:

Konsortien

Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzer*innen und Anbieter*innen von Forschungsdaten wie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind in der Regel nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten.

Konsortialversammlung

Jedes Konsortium wird durch einen Sprecher oder eine Sprecherin in der Konsortialversammlung vertreten. Die Konsortialversammlung ist das zentrale fachliche Organ der NFDI. Sie trifft alle relevanten fachlichen, operativen und Dienste-bezogenen Entscheidungen für die NFDI-Konsortien und die NFDI und entscheidet – im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Senat verabschiedeten Prinzipien – über die Einführung von fachübergreifenden Verfahren, Diensten oder Standards im Rahmen der NFDI.

Wissenschaftlicher Senat

Der Wissenschaftliche Senat ist das zentrale strategische Organ der NFDI. Er berät die GWK in allen grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung der NFDI und trägt Sorge für die Anschlussfähigkeit der NFDI an nationale und internationale Entwicklungen.

Kuratorium

Das Kuratorium fungiert als administrativ-strategisches Kontrollgremium des NFDI-Vereins. Es besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, je drei von der Bundesrepublik Deutschland, von den Bundesländern und von der Mitgliederversammlung des NFDI-Vereins.

Direktorat

Das Direktorat mit Sitz in Karlsruhe besteht aus einer hauptamtlichen Direktor*in und einer Geschäftsstelle. Zum 1. März 2020 wurde Professor Dr. York Sure-Vetter zum hauptamtlichen Direktor der NFDI für fünf Jahre ernannt. Das Direktorat erarbeitet Handlungsvorschläge für die Konsortialversammlung und den Wissenschaftlichen Senat, erwirkt erforderliche Beschlüsse in diesen Gremien und vertritt die NFDI nach außen. Das Direktorat koordiniert zudem die Bearbeitung von Querschnittsthemen durch die NFDI-Konsortien.

Weitere Informationen: www.nfdi.de

Governance

Zum Themenbereich Governance der NFDI fand am 30. August 2019 ein Workshop in der DFG-Geschäftsstelle in Bonn statt. Im Mittelpunkt des Workshops standen Fragen zur Verfasstheit der Konsortien, zum Zusammenspiel der einzelnen Strukturelemente in der NFDI sowie zu konkreten Fragen der Antragstellung.

Zum Protokoll des Workshops

Antragseingang

Statistische Übersichten zum Antragseingang in den Ausschreibungsrunden der Jahre 2019, 2020 und 2021 finden Sie hier:

Geförderte Vorhaben

Am 26. Juni 2020 hat die GWK die Förderentscheidungen in der ersten Ausschreibungsrunde zur Förderung von Konsortien in der NFDI getroffen und die Förderung von neun NFDI-Konsortien beschlossen. Am 2. Juli 2021 hat die GWK die Förderung von zehn weiteren Konsortien im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde der NFDI beschlossen. Am 04.November 2022 hat die GWK über die Förderung von sieben weiteren Konsortien sowie einer Initiative für NFDI-weite Basisdienste entschieden. Bei allen Entscheidungen folgte die GWK den Empfehlungen des NFDI-Expertengremiums, das der GWK die geförderten Anträge als Ergebnis eines intensiven Begutachtungs- und Bewertungsprozesses zur Förderung vorgeschlagen hatte. 

Hinweis

Weitere Informationen zur NFDI werden auf dieser Seite veröffentlicht. Für einen Schnellzugriff nutzen Sie bitte die URL www.dfg.de/nfdi bzw. www.dfg.de/nfdi/en.