Die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) soll die Datenbestände von Wissenschaft und Forschung systematisch erschließen, nachhaltig sichern und zugänglich machen sowie (inter-)national vernetzen.
Sie wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut.
Ziele der Förderung
Die Ziele der Förderung von Konsortien sind:
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt mit dem Ziel, als Konsortien gefördert zu werden, sind Verbünde von Einrichtungen, die staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weitere entsprechende Akteure umfassen können.
Die Antragsberechtigung setzt außerdem voraus, dass die Einrichtung gemeinnützig und in deutscher Trägerschaft ist beziehungsweise ihren Sitz in Deutschland hat.
Anforderungen an das Projekt
Konsortien haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten. Dazu muss ein stimmiges Datenmanagementkonzept entwickelt werden. Bereits existierende Datensammlungen und Dienste sollen zum Aufbau der NFDI beitragen und integriert werden.
Förderkriterien
Förderkriterien gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 26. November 2018 sind:
Eine Übersicht der Förderkriterien und Erläuterungen dazu sind dem DFG-Vordruck nfdi120zu entnehmen.
Art und Umfang der Förderung
Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent bereits enthalten. Damit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten maximal etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale und somit 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Ausgehend von 30 Förderfällen stehen im Durchschnitt pro Konsortium 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung.
Dauer der Förderung
Die Konsortien werden zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert.
Formulare und Merkblätter
18. Juni 2024 | Frist zur Einreichung einer verbindlichen Absichtserklärung zu einem Antrag auf weitere Förderung für die Konsortien der 1. Runde (mit verbindlichen Informationen über die Zusammensetzung des Konsortiums in der zweiten Förderphase) |
6. August 2024 | Frist zur Einreichung eines Antrags auf weitere Förderung für die Konsortien der 1. Runde |
30. September 2024 | Frist für die Einreichung der Zwischenberichte für die Konsortien der 2. Runde |
Oktober – Dezember 2024 | Begutachtung der Anträge auf weitere Förderung der Konsortien der 1. Runde |
Januar 2025 | Kommunikation der Begutachtungsergebnisse an die Konsortien der 1. Runde mit Möglichkeit zur Stellungnahme |
11. Februar 2025 | Symposium zu den Zwischenberichten der Konsortien der 2. Runde |
Anfang März 2025 | Sitzung des NFDI-Expertengremiums / Empfehlung an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zu den Anträgen auf Fortsetzung der Konsortien der 1. Runde |
März 2025 | Kommunikation der Hinweise aus Begutachtung und Beratung zu den Zwischenberichten an die Konsortien der 2. Runde |
Sommer 2025 | Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Weiterförderung der Konsortien der 1. Runde |
1. Oktober 2025 | Beginn der zweiten Förderphase für Konsortien der 1. Runde |
Der weitere Ablauf und die relevanten Fristen für die Konsortien der zweiten Ausschreibungsrunde werden zeitnah bekanntgegeben. Der Ablauf für die Konsortien der dritten Ausschreibungsrunde wird weitestgehend analog gestaltet sein, dabei jedoch den zeitlichen Versatz aus der Begutachtung der Erstanträge entsprechend berücksichtigen.
Formale und organisatorische Fragen
Fragen zur Betreuung derzeit geförderter Konsortien
Übersicht über geförderte NFDI-Konsortien und zuständige Ansprechpersonen bei der DF
Fragen zum Programm
Sollten Sie Ihre Ansprechperson nicht erreichen, können Sie das NFDI-Team gerne kontaktieren unter
Tel. +49 228 885-3500, nfdi@dfg.d
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ
Aufgaben
Für das Verfahren zur Auswahl der NFDI-Konsortien hat der Hauptausschuss der DFG in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 das NFDI-Expertengremium eingesetzt. Dessen Hauptaufgaben sind die Bewertung der Anträge auf der Grundlage einer fachwissenschaftlichen, informationstechnischen und strukturbezogenen Begutachtung sowie die Formulierung der Förderempfehlungen an die GWK. Das Expertengremium setzt sich zusammen aus Expert*innen, die in verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen sind und auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Wissenschaftsmanagement, in wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen oder in der Wirtschaft verfügen.
Ansprechperson für Fragen zum NFDI-Expertengremium:
Auf Basis der von Bund und Ländern am 26. November 2018 getroffenen Verwaltungsvereinbarun arbeiten die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) bei Aufbau und Förderung der NFDI zusammen. Die DFG ist für die wissenschaftsgeleitete Begutachtung und Bewertung der Konsortien-Anträge verantwortlich. Die GWK entscheidet auf Grundlage der Förderempfehlungen der DFG. Voraussetzung für die Förderung von Konsortien im Rahmen der NFDI ist ein positives Votum aus der Begutachtung.
In der NFDI werden Konsortien, die Konsortialversammlung, der Wissenschaftliche Senat sowie das Direktorat zusammenwirken:
Konsortien
Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzer*innen und Anbieter*innen von Forschungsdaten wie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind in der Regel nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten.
Konsortialversammlung
Jedes Konsortium wird durch einen Sprecher oder eine Sprecherin in der Konsortialversammlung vertreten. Die Konsortialversammlung ist das zentrale fachliche Organ der NFDI. Sie trifft alle relevanten fachlichen, operativen und Dienste-bezogenen Entscheidungen für die NFDI-Konsortien und die NFDI und entscheidet – im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Senat verabschiedeten Prinzipien – über die Einführung von fachübergreifenden Verfahren, Diensten oder Standards im Rahmen der NFDI.
Wissenschaftlicher Senat
Der Wissenschaftliche Senat ist das zentrale strategische Organ der NFDI. Er berät die GWK in allen grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung der NFDI und trägt Sorge für die Anschlussfähigkeit der NFDI an nationale und internationale Entwicklungen.
Kuratorium
Das Kuratorium fungiert als administrativ-strategisches Kontrollgremium des NFDI-Vereins. Es besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, je drei von der Bundesrepublik Deutschland, von den Bundesländern und von der Mitgliederversammlung des NFDI-Vereins.
Direktorat
Das Direktorat mit Sitz in Karlsruhe besteht aus einer hauptamtlichen Direktor*in und einer Geschäftsstelle. Zum 1. März 2020 wurde Professor Dr. York Sure-Vetter zum hauptamtlichen Direktor der NFDI für fünf Jahre ernannt. Das Direktorat erarbeitet Handlungsvorschläge für die Konsortialversammlung und den Wissenschaftlichen Senat, erwirkt erforderliche Beschlüsse in diesen Gremien und vertritt die NFDI nach außen. Das Direktorat koordiniert zudem die Bearbeitung von Querschnittsthemen durch die NFDI-Konsortien.
Weitere Informationen: www.nfdi.d
Governance
Zum Themenbereich Governance der NFDI fand am 30. August 2019 ein Workshop in der DFG-Geschäftsstelle in Bonn statt. Im Mittelpunkt des Workshops standen Fragen zur Verfasstheit der Konsortien, zum Zusammenspiel der einzelnen Strukturelemente in der NFDI sowie zu konkreten Fragen der Antragstellung.
Antragseingang
Statistische Übersichten zum Antragseingang in den Ausschreibungsrunden der Jahre 2019, 2020 und 2021 finden Sie hier:
Geförderte Vorhaben
Am 26. Juni 2020 hat die GWK die Förderentscheidungen in der ersten Ausschreibungsrunde zur Förderung von Konsortien in der NFDI getroffen und die Förderung von neun NFDI-Konsortien beschlossen. Am 2. Juli 2021 hat die GWK die Förderung von zehn weiteren Konsortien im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde der NFDI beschlossen. Am 04.November 2022 hat die GWK über die Förderung von sieben weiteren Konsortien sowie einer Initiative für NFDI-weite Basisdienste entschieden. Bei allen Entscheidungen folgte die GWK den Empfehlungen des NFDI-Expertengremiums, das der GWK die geförderten Anträge als Ergebnis eines intensiven Begutachtungs- und Bewertungsprozesses zur Förderung vorgeschlagen hatte.
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