Die DFG setzt sich dafür ein, dass wissenschaftsspezifische und gesetzliche Regeln in DFG-geförderten Projekten und bei DFG-Anträgen sowie innerhalb der DFG-Geschäftsstelle eingehalten werden. Sie ist sich als eine der größten Forschungsförderorganisationen in Europa und zentrale Einrichtung der wissenschaftlichen Selbstverwaltung in Deutschland Ihrer Verantwortung für eine integre Wissenschaft bewusst.
Unterstützen Sie uns mit Ihrem Hinweis dabei, Vorfälle aufzudecken, die die Integrität oder Finanzierung des Wissenschaftssystems in Deutschland beschädigen könnten, und wirken Sie an einem regelkonformen, selbstverwalteten und chancengerechten Wissenschaftssystem mit. Anhaltspunkte auf entsprechend schwerwiegende Rechtsverstöße mit Bezug zu DFG-geförderten Projekten, DFG-Anträgen oder in der DFG-Geschäftsstelle (einschließlich des Berliner Büros und der Auslandbüros) können Sie – auch anonym – über das elektronische DFG-Hinweissystem melden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Meldeschwerpunkte bei der DFG und weitere Meldewege und Beratungsangebote. Ihre Angaben werden bei allen Meldungen und Kontaktaufnahmen vertraulich behandelt.
Weitere Informationen zum
Die DFG setzt ein besonderes Augenmerk auf die wissenschaftliche Integrität DFG-geförderter Forschungsprojekte. Einen Orientierungsrahmen für wissenschaftliche Integrität in der deutschen Wissenschaft bildet der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, der 2019 durch die Mitgliedseinrichtungen der DFG verabschiedet worden ist, und Standards für gute wissenschaftliche Praxis beschreibt.
Darüber hinaus nimmt die DFG Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten entgegen, prüft und sanktioniert Fälle festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Nicht jeder Verstoß gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis stellt jedoch wissenschaftliches Fehlverhalten dar. Dieses liegt vielmehr insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, sich fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt zu eigen gemacht werden oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigt wird. Es muss ein Tatbestand gemäß „Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ (VerfOwF) erfüllt sein.
Hinweise zu einem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens können Sie (auch anonym) abgeben
Zu dem meldefähigen Verdacht auf Fehlverwendungen von bewilligten Forschungsmitteln der DFG in DFG-geförderten Projekten zählen insbesondere der Verdacht auf:
Im Falle einer Fehlverwendung von bewilligten Forschungsmitteln prüft und erhebt die DFG gegebenenfalls ihren Anspruch auf Rückforderung der Mittel.
Hinweise auf einen Verdacht der Fehlverwendung von bewilligten Forschungsmitteln in DFG-geförderten Projekten werden (auch anonym) entgegengenommen über das
Bei Beratungsbedarf zu der Frage, ob ein beobachtetes Fehlverhalten in diesem Sinne „meldewürdig“ ist, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Gruppe Wirtschaft, Revision und Compliance wenden:
Der Verdacht auf Korruption erfasst alle Fälle, in denen eine sachgerechte Aufgabenerfüllung durch eine regelwidrige Austauschbeziehung zwischen Geber und Nehmer in DFG-geförderten Projekten und im DFG-Antrags- oder Begutachtungsverfahren angegriffen wird. Hierunter fallen die Straftatbestände der §§ 331 ff. StG.
Auch der Verdacht auf tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die geeignet sind, das Vertrauen in die Objektivität und Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung der DFG zu erschüttern, können gemeldet werden.
Hinweise können Sie (auch anonym) abgeben im
Bei Beratungsbedarf zu der Frage, ob ein beobachtetes Fehlverhalten in diesem Sinne „meldewürdig“ ist, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Gruppe Wirtschaft, Revision und Compliance wenden:
Sie können Rechtsverstöße melden, die Sie im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bei der DFG in der DFG-Geschäftsstelle oder als aktive*r oder ehemalige*r Mitarbeiter*in der DFG sowie als Lieferant*in oder Dienstleister*in im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in der DFG-Geschäftsstelle beobachtet haben und die in § 2 HinSch genannt werden.
Für die DFG besonders relevant sind danach zum Beispiel:
Hinweise können Sie (auch anonym) abgeben in unserem
Meldungen, die in diesem Meldeschwerpunkt über das e-Hinweissystem abgegeben werden, erreichen die Compliance-Ombudsperson der DFG. Sie können die Compliance-Ombudsperson ausschließlich in diesem Meldeschwerpunkt alternativ auch wie folgt kontaktieren:
Weitere Informationen zur Meldung an die Compliance-Ombudsperson finden Sie in den entsprechenden
Hinweisgeber*innen können Informationen über Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wahlweise auch an die folgende externe Meldestelle melden:
Wissenschaftliches Fehlverhalten in DFG-geförderten Projekten oder im Antrags- und Begutachtungsverfahren der DFG
Ass. jur. Martin Steinberger (Teamleiter)
Team Wissenschaftliche Integrität
Fehlverwendung von bewilligten Forschungsmitteln in DFG-geförderten Projekten, Korruption/Interessenskonflikte in DFG-geförderten Projekten oder im Antrags- und Begutachtungsverfahren der DFG
Ass. jur. Ute Schmidt (Gruppenleiterin)
Ansprechperson für Korruptionsprävention, Gruppe Wirtschaft, Revision und Compliance
Dr. jur. Christine Spitzer (stellvertretende Gruppenleiterin)
Ansprechperson für Korruptionsprävention (stv.), Gruppe Wirtschaft, Revision und Compliance