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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. ist bemüht, diese Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für www.dfg.d.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Website wurde am 29. Februar 2024 einer vereinfachten BITV-Prüfung unterzogen und hat die Vorgaben der BITV zum Teil nicht erfüllt. Die DFG arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit ihrer Website.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte mit WCAG-Level A sind nicht barrierefrei. Die DFG bearbeitet diese mit hoher Priorität.
Folgende Inhalte sind mit WCAG-Level AA nicht barierrefrei:
Diese Erklärung wurde am 21. Juni 2024 erstellt.
Wir freuen uns über Ihr Feedback und versuchen, Barrieren auf www.dfg.d fortlaufend abzubauen. Melden Sie gern Seiten unseres Auftritts, an denen Ihnen Schwächen aufgefallen sind. Mails an barrierefreiheit@dfg.d und Anrufe unter +49 (228) 885-2686 bearbeiten wir umgehend. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung. Dann melden wir uns baldmöglichst bei Ihnen.
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf den Internetseiten der Schlichtungsstellen finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen