Information für die Wissenschaft Nr. 18 | 26. Mai 2010

Gute wissenschaftliche Praxis: Namensänderung und Arbeitsbericht des Ombudsman-Gremiums der DFG

Das seit zehn Jahren arbeitende Ombudsman-Gremium der DFG wird künftig unter neuem Namen zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis beitragen. Der Senat der DFG beschloss dazu auf seiner Frühjahrssitzung eine Namensänderung des „Ombudsman der DFG“ in „Ombudsman für die Wissenschaft“. Damit folgte er einem Vorschlag des Ombudsman-Gremiums.

Die Namensänderung trägt Erfahrungen aus der Arbeit des Ombudsman-Gremiums aus den vergangenen Jahren Rechnung. In ihr führte die namentliche Verbindung von „Ombudsman“ und „DFG“ bei Verfahrensbeteiligten und Dritten wiederholt zu Abgrenzungsproblemen zwischen dem Ombudsverfahren einerseits und dem bei der DFG und dem zuständigen DFG-Ausschuss angesiedelten „Verfahren bei Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ andererseits. Es wurde mitunter eine Identität des Verfahrens des DFG-Ombudsman und des DFG-Verfahrens angenommen, ebenso bestanden Unklarheiten über die unterschiedlichen Inhalte sowie Zielrichtungen der beiden Verfahren.

Mit der nun beschlossenen Namensänderung soll diesen Fragen abgeholfen und für Ratsuchende und Verfahrensbeteiligte mehr Transparenz erreicht werden. Inhaltliche Änderungen der Verfahren sind mit der Umbenennung nicht verbunden.

Über die inzwischen zehnjährige Arbeit des Ombudsman informiert aktuell ein Bericht, den die Sprecherin des amtierenden Gremiums, Professor Ulrike Beisiegel, in der Frühjahrssitzung des Senats vorstellte. Der Bericht „10 Jahre Ombudsarbeit in Deutschland“ gibt einen vertieften Überblick über die Etablierung und zunehmende Bedeutung der nationalen wie auch internationalen Ombudsarbeit. Als Konsequenz aus der zehnjährigen Ombudsarbeit wird ein Buch über die Ombudsarbeit mit Erfahrungsberichten, Fallbeispielen und Kommentaren zur „DFG-Denkschrift“ angekündigt.

Ein erklärtes Ziel des Ombudsgremiums ist die Implementierung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis als fester Bestandteil der Lehre. Hierzu konnte der Ombudsman nun mit Unterstützung der DFG und in Zusammenarbeit mit Dr. Gerlinde Sponholz, der Mitbegründerin und Leiterin des Instituts für Medizin- und Organisationsethik (imoe), ein Curriculum für die „Ausbildung zu guter wissenschaftlicher Praxis“ vorlegen, das zu entsprechender Ausbildung an den Universitäten genutzt werden kann. Die Ausbildungseinheiten beinhalten ein zweistündiges, an alle Studierende gerichtetes Seminar im Rahmen des Bachelor-Studiums, sowie ein später durchzuführendes Doktorandenseminar. Die entsprechenden Folien können ab sofort unter entsprechender Anpassung an die lokalen Verhältnisse umfänglich genutzt und eingesetzt werden.

Weiterführende Informationen

Der Bericht „10 Jahre Ombudsarbeit in Deutschland“ findet sich auf den (externen) Internet-Seiten des Ombudsgremiums:

Ebenfalls dort sind die Folien des Curriculums „Ausbildung zu guter wissenschaftlicher Praxis“ veröffentlicht.

An gleicher Stelle finden sich schließlich auch ausführliche Informationen zum Gremium selbst und seiner bisherigen Arbeit.

Weitere Informationen finden sich auch auf den Internet-Seiten der DFG unter:

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Dr. Kirsten Hüttemann, Justitiariat, kirsten.huettemann@dfg.de,
    Tel. +49228885-2827