FAQ: Communicator-Preis

Details zur Bewerbung, der Bewerbungs- und Vorschlagsberechtigung und zu den Auswahlkriterien für den Communicator-Preis finden sich in den Bewerbungshinweisen.

Die FAQs stehen auch als PDF-Dokument zur Verfügung.

Bewerbung und Nominierung

Ja. Der Preis richtet sich an Wissenschaftler*innen in allen Karrierephasen, die an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt und in der Forschung aktiv sind.

Nein. Personen, die Wissenschaftskommunikation professionell betreiben, gehören nicht zur Zielgruppe des Communicator-Preises.

Nein. Da der Preis aktive Forschung und Kommunikation verbindet, sind ausschließlich Wissenschaftler*innen bewerbungsberechtigt, die im Rahmen einer Anstellung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in der Forschung und Kommunikation tätig sind.

Nein. Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich die Leitungen (Präsident*innen, Rektor*innen) der Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie ehemalige Communicator-Preisträger*innen.

Nein. Bewerbungen und Vorschläge werden im Auswahlverfahren gleichberechtigt behandelt.

Nein, das ist nicht erforderlich.

Es gibt keine Vorgaben zur Zahl der Mitglieder eines Teams. Jedes Teammitglied muss jedoch eine klar beschriebene Rolle bei der Planung und Umsetzung von Kommunikationsaktivitäten haben und grundsätzlich die Anforderungen für die Bewerbungsberechtigung erfüllen.

Einreichung und Fristen

Bewerbungsunterlagen und Nachreichungen von Dokumenten sind nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Das Bewerbungsportal wird mit Ablauf der Bewerbungsfrist geschlossen.

Die Bewerber*innen tragen selbst Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen. Wenn etwa Links auf Websites fehlerhaft sind oder Websites aufgrund von Bezahlschranken oder anderen Zugangseinschränkungen nicht aufrufbar sind, können diese Informationen nicht in der Bewertung berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Prüfung aller Unterlagen vor Einreichung wird daher dringend empfohlen.

Ja, Wiederholungsbewerbungen sind möglich.

Fragen zum Auswahlverfahren und zur Entscheidung

Nein. Die Jury fällt ihre Entscheidung in einer vergleichenden Bewertung aller Bewerbungen und kommt zu einem gemeinsamen Ergebnis, eine Rangliste wird nicht erstellt. Informationen über die Beratungen und Entscheidung der Jury sind grundsätzlich vertraulich und werden nicht weitergegeben.

Bewerbungen werden nach festgelegten formalen und inhaltlichen Kriterien im Auswahlverfahren bewertet. Die Beratungen und Entscheidungen der Jury sind grundsätzlich vertraulich und werden nicht weitergegeben. Alle Bewerber*innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über das Ergebnis informiert. In Einzelfällen kann die Jury entscheiden, dass Bewerber*innen spezifische Rückmeldungen erhalten. Das kann beispielsweise die Ermunterung zu einer erneuten Bewerbung sein, wenn die eingereichte Bewerbung sehr gut bewertet wurde. Wenn ein*e Bewerber*in aus formalen Gründen – etwa fehlende Bewerbungsberechtigung – aus dem Verfahren ausgeschieden ist, wird dies ebenfalls mitgeteilt.

Fragen zur Einreichung und zum elan-Portal

Wählen Sie im Dropdown-Menü den Reiter „Institution nicht vorhanden?“ und legen Sie Ihre Institution händisch an. Sollten Sie bereits über ein elan-Konto verfügen, können Sie in „Mein Profil“ unter dem Reiter „Übersicht“ Ihre personenbezogenen und institutionellen Daten ändern.

Wenn Sie sich für die Bewerbung erstmals im elan-Portal registrieren müssen, erhalten Sie eine Bestätigung der Registrierung. Diese erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag. Der gesamte Registrierungsprozess kann bis zu einer Woche in Anspruch nehmen.

Die Quittung bzw. Erklärung zur Bewerbung kann per Mail an eingereicht oder postalisch an die im Formular angeführte Adresse gesendet werden. Aus Datenschutzgründen ist die Quittung händisch zu unterschreiben, elektronische Signaturen sind nicht zulässig. Informieren Sie sich hierzu im elan-Portal.

Die Anmeldung und Registrierung im elan-Portal entbindet nicht von der Pflicht, das Datenblatt auszufüllen und als Anlage hinzuzufügen. Die dort hinterlegten Daten unterstützen die Zuordnung und Bewertung der Bewerbung sowie die etwaige Kontaktaufnahme.

Die Einreichung der Bewerbung im elan-Portal muss zwingend mit dem Benutzerkonto des Vorschlagenden erfolgen. Eine Einreichung der erforderlichen Unterlagen als Vorschlag über das Profil des*der Bewerber*in kann im Bewerbungsprozess nicht als Vorschlag bewertet werden. Grundsätzlich müssen sowohl der*die Vorschlagende als auch der*die Vorgeschlagene im System registriert sein und über ein elan-Konto verfügen.

Kontakt

Postfach Communicator-Preis
E-Mail: communicator-preis@dfg.de