Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet seit Dezember 2015 Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus ihren Heimatländern geflohen sind. Hierdurch konnten bisher vor allem geflohene Forscherinnen und Forscher in der Promotions- und Postdocphase unterstützt werden, indem sie in bereits laufende Projekte eingebunden wurden.
Auch weiterhin möchte die DFG die Integration geflohener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche Wissenschaftssystem erleichtern. Sie ermuntert dazu, qualifizierte Personen mit Fluchthintergrund auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen in den von der DFG geförderten Forschungsprojekten anzustellen. Es können Personen gefördert werden, die einen aufenthaltsrechtlichen Status im Kontext eines Asylverfahrens haben, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht.
Grundsätzlich ist es in allen Förderprogrammen der DFG möglich, geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit den bewilligten Mitteln zu finanzieren, ohne dass es einer gesonderten Beantragung bei der DFG bedarf. Beispielsweise können Geflüchtete mit einem Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder direkt in das Kolleg aufgenommen werden.
Außerdem ist es in bestimmten DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen, Klinische Forschungsgruppen, Kolleg-Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs) möglich, Zusatzanträge zu stellen, um qualifizierte geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen in das Projekt ermöglichen, insbesondere Gästemittel und Personalmittel. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich wie bei den Gästemitteln nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet.
Zusatzanträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne Lebenslauf und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Anträge müssen Angaben über die in ein Projekt einzubindende Person enthalten und den Mehrwert ihrer Mitarbeit für das Projekt begründen. Die Antragstellenden sollten darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zeitnahe Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten.
Sonderforschungsbereiche werden dazu ermuntert, für die Einbindung von Flüchtlingen insbesondere die bewilligten „Pauschalen Mittel“ einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar reagieren können. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:
Für Graduiertenkollegs:
Für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Exzellenzcluster:
Für alle weiteren Förderverfahren: