Zusammen mit ihrer brasilianischen Partnerorganisation FAPESP (Bundesstaatliche Stiftung zur Forschungsförderung im Bundesstaat São Paulo) hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein gemeinsames Antragsverfahren für deutsch-brasilianische Sachbeihilfen etabliert. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und dem Bundesstaat São Paulo können ab sofort ohne Antragsfristen jederzeit Anträge unter diesem gemeinsamen Verfahren stellen.
Mit diesem Verfahren wird die gemeinsame Antragstellung vereinfacht. Die Anträge müssen gemeinsam von den brasilianischen und deutschen Forschungspartnern in englischer Sprache verfasst werden. Es können bis zu zwei Jahre Förderzeitraum beantragt werden. Die wissenschaftlichen Kerne der Anträge, die bei DFG und FAPESP gleichzeitig eingereicht werden müssen, sind hierbei identisch.
Auf deutscher Seite können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Antrag stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Die brasilianischen Partner reichen ihren Antrag bei der FAPESP ein. Der Antragsteller muss gemäß den Richtlinien der FAPESP antragsberechtigt sein.
Für das Antrags- und Begutachtungsverfahren sowie für die Kostenstellen gelten jeweils die Richtlinien der DFG und der FAPESP. Es können nur Anträge gefördert werden, die sowohl von der FAPESP als auch von der DFG im Wettbewerb zur Bewilligung vorgeschlagen wurden. Fördermittel werden bei Bewilligung jeweils aus den regulären Förderhaushalten von DFG und FAPESP bereitgestellt. Es können keine Sondermittel beantragt werden.
Die Richtlinien der FAPESP zur Antragsberechtigung finden sich unter:
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