Information für die Wissenschaft Nr. 13 | 12. März 2010

Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen

Ausschreibung für die zweite Programmphase - Beschluss der Gemeinsamen Kommission von Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wissenschaftsrat (WR) vom 10. März 2010

Bund und Länder haben am 4. Juni 2009 die „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen – Exzellenzvereinbarung II“ beschlossen. Die Fortsetzung des Förderprogramms soll den Wissenschaftsstandort Deutschland weiterhin nachhaltig stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Dabei sollen Spitzen ausgebildet und die Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite angehoben werden.

Das Programm sieht ein einheitliches, projektbezogenes, wissenschaftsgeleitetes und wettbewerbliches Entscheidungsverfahren vor. Die Förderung erstreckt sich auf die wissenschaftlichen Aktivitäten der antragstellenden Universitäten und ihrer Kooperationspartner im Hochschulbereich, in der außeruniversitären Forschung, in der Wirtschaft sowie in anderen Bereichen, und zwar in den Förderlinien

  • Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

  • Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung

  • Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung.

Antragsberechtigt sind Universitäten, jeweils vertreten durch ihre Leitung. Für die einzelnen Förderlinien gestaltet sich der Umfang der Förderung wie folgt:

  • Graduiertenschulen: je 1 bis 2,5 Mio. Euro p.a.,

  • Exzellenzcluster: je 3 bis 8 Mio. Euro p.a.,

  • Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung: Es gibt keine Vorgaben bzgl. der jährlichen Förderungssumme. Angestrebt wird die Förderung von bis zu fünf Neuanträgen bei einer Gesamtzahl von maximal 12 geförderten Zukunftskonzepten.

Zusätzlich wird ein pauschaler Zuschlag in Höhe von jeweils 20 Prozent der Fördersumme zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben bereitgestellt.

Daraus ergeben sich folgende Gesamtsummen: für Graduiertenschulen rund 60 Mio. Euro jährlich, für Exzellenzcluster rund 292 Mio. Euro jährlich und für Zukunftskonzepte rund 142 Mio. Euro jährlich.

Für die erste und zweite Förderlinie kann eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Universitäten erfolgen, wenn Synergie und struktureller Mehrwert der Kooperation für jede dieser Universitäten deutlich erkennbar sind und eine auch institutionell nachhaltige strategische Kooperation sichtbar ist. In diesem Fall können auch mehrere Universitäten die Sprecherrolle innehaben, sofern dieses von der Gemeinsamen Kommission bestätigt wird. Die Förderung eines Zukunftskonzeptes setzt die Förderung von mindestens einem Exzellenzcluster und mindestens einer Graduiertenschule voraus. Jeder Universität, der eine Sprecherrolle zukommt, werden bei einem Antrag in der dritten Förderlinie gemeinsam beantragte Exzellenzcluster oder Graduiertenschulen als Fördervoraussetzung angerechnet.

Förderlinien

Graduiertenschulen sind ein Qualitätsinstrument zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und folgen dem Prinzip der Qualifizierung herausragender Doktorandinnen und Doktoranden innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds. Graduiertenschulen bieten somit innerhalb eines breiten, fächerübergreifenden Wissenschaftsgebiets bestmögliche Promotionsbedingungen.

Exzellenzcluster zielen darauf ab, an deutschen Universitätsstandorten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen zu etablieren und dabei eine wissenschaftlich gebotene Vernetzung und Kooperation zu ermöglichen. Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Universität sein, ihr Profil deutlich schärfen und Prioritätensetzung verlangen. Sie sollen darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs exzellente Ausbildungs- und Karrierebedingungen schaffen.

Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung haben zum Ziel, die universitäre Spitzenforschung in Deutschland auszubauen und international konkurrenzfähiger zu machen. Gegenstand der Förderung sind alle Maßnahmen, welche die Universitäten in die Lage versetzen, ihre international herausragenden Bereiche nachhaltig zu entwickeln und zu ergänzen und sich als Institution im internationalen Wettbewerb in der Spitzengruppe zu etablieren. In dieser Programmphase können die Universitäten zudem innovative Konzepte zur forschungsorientierten Lehre vorlegen; diese Konzepte werden in die Bewertung einbezogen, können aus Mitteln der Exzellenzinitiative aber nicht finanziert werden.

Förderkriterien

In allen drei Förderlinien erfolgt eine antragsbezogene Förderung ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien. Es gelten folgende allgemeine Förderkriterien:

  • Exzellenz von Forschung und in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf mindestens einem breiten Wissenschaftsgebiet;

  • Gesamtkonzept zur Vernetzung der Disziplinen und zur internationalen Vernetzung in der Forschung;

  • universitätsübergreifende bzw. außeruniversitäre Kooperation, in der Regel belegt durch konkrete und verbindliche Kooperationsvereinbarungen.

Zu berücksichtigen ist ferner die Eignung der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft.
Die genauere Ausgestaltung der Begutachtungskriterien ist den Merkblättern von DFG und WR zu entnehmen.
Bei den Förderentscheidungen wird die unterschiedliche Ausgangslage von Neu- und Fortsetzungsanträgen berücksichtigt werden. Universitäten, die einen Fortsetzungsantrag stellen, müssen nachweisen, inwiefern es in der ersten Programmphase gelungen ist, die Zielsetzungen und wissenschaftlichen Fortschritte zu erreichen. Zudem muss dargelegt werden, wie die Graduiertenschule, der Exzellenzcluster oder das Zukunftskonzept weiterentwickelt wird.

Von Neu- und Fortsetzungsanträgen werden Aussagen zur Nachhaltigkeit erwartet. Dabei ist in Fortsetzungsanträgen auszuführen, inwiefern die seinerzeit in den Neuanträgen gegebenen Zusagen umgesetzt worden sind.

Verfahren

Antragsskizzen für Neuanträge in den drei Förderlinien können bis zum 1. September 2010 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Die Antragstellung für Neuanträge erfolgt zweistufig (Antragsskizzen, Anträge). Die antragstellenden Universitäten werden gebeten, bis zum 30. April 2010 eine (unverbindliche) Absichtserklärung abzugeben. Die Antragsskizzen für Neuanträge in allen drei Förderlinien müssen bis zum 1. September 2010 (Ausschlussfrist) bei der Geschäftsstelle der DFG eingegangen sein. Die Antragsskizzen für Neuanträge auf Graduiertenschulen und Exzellenzcluster werden im Rahmen von Panel-Sitzungen begutachtet. Die Evaluation der Antragsskizzen für Neuanträge auf Zukunftskonzepte erfolgt durch die Strategiekommission des Wissenschaftsrates. Die Gemeinsame Kommission wird im Rahmen einer Auswahlsitzung im März 2011 für alle drei Förderlinien darüber entscheiden, welchen Initiativen eine Antragstellung ermöglicht wird. Zur Antragstellung wird im März 2011 eingeladen.

In jeder Antragsskizze für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster ist die Schwerpunktsetzung an der jeweiligen Universität – auch mit Blick auf das strategische Konzept der Universität insgesamt und einschließlich der bereits geförderten Exzellenzeinrichtungen und weiterer Antragsskizzen – darzustellen. Bei Einreichung neuer Vorhaben wird eine sorgfältige Auswahl erwartet, die deutlich macht, inwieweit sich die Projekte in die langfristige Entwicklungsplanung der Universität einfügen und ihre Nachhaltigkeit sichergestellt ist.

Neu- und Fortsetzungsanträge in den drei Förderlinien können bis zum 1. September 2011 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Für Fortsetzungsanträge erfolgt die Antragstellung einstufig (keine Antragsskizzen). Um Vorankündigung der Fortsetzungsanträge wird bis zum 15. September 2010 gebeten. Die Gemeinsame Kommission lädt Universitäten, deren Projekte bereits in der Exzellenzinitiative gefördert werden, im März 2011 zur Antragstellung ein.

Über die Förderung der Neu- und Fortsetzungsanträge in allen drei Förderlinien entscheidet auf Vorschlag der Gemeinsamen Kommission der Bewilligungs¬ausschuss im Juni 2012. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Über eine Fortführung des Programms entscheiden Bund und Länder 2016.

Absichtserklärungen, Antragsskizzen und Anträge sind in allen drei Förderlinien an die DFG zu richten. Bitte beachten Sie, dass Antragsskizzen und Anträge für alle drei Förderlinien über die zuständigen Landesministerien an die DFG geschickt werden müssen.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie,dass für die Förderlinien Graduiertenschulen und Exzellenzcluster ein Muster für die Absichtserklärungen für Neuanträge vorliegt. Wenn Sie beabsichtigen, in der dritten Förderlinie eine Antragsskizze einzureichen, teilen Sie dies bitte formlos mit.

Bitte verwenden Sie für die zweite Programmphase ausschließlich die überarbeiteten

Muster:

Für Graduiertenschulen:

Merkblatt „Graduiertenschulen“, Muster „Absichtserklärung“ und „Hinweise zur Erstellung von Antragsskizzen für Graduiertenschulen“

Sie finden die Dokumente unter:

www.dfg.de/exin/gsc/formulare/

Für Exzellenzcluster:

Merkblatt „Exzellenzcluster“; Muster „Absichtserklärung“ und „Hinweise zur Erstellung von Antragsskizzen für Exzellenzcluster“

Sie finden die Dokumente unter:

Für Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung:

Leitfaden „Zukunftskonzepte“ und „Hinweise zur Erstellung von Antragsskizzen für Zukunftskonzepte“

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter:

Die Exzellenzvereinbarung II in der Fassung vom 24. Juni 2009 finden Sie unter:

In den Geschäftsstellen der DFG und des Wissenschaftsrates stehen Ihnen als Kontaktpersonen zur Verfügung:

Für das gesamte Programm:

Dr. Beate Konze-Thomas, 0228/885-2254,

Dr. Sabine Behrenbeck, 0221/3776-234,

Für die Förderlinie „Graduiertenschulen“:

Dr. Annette Schmidtmann, 0228/885-2424,

Dr. Anselm Fremmer, 0228/885-2397,

Für die Förderlinie „Exzellenzcluster“:

Für die Förderlinie „Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung“: