Information für die Wissenschaft Nr. 07 | 6. Februar 2013

Überarbeitete DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ jetzt online

Digitalisierung gilt heute als ein zentrales Instrument für die geistes- und kulturwissenschaftliche Forschung und die sich entwickelnden Digital Humanities. Die direkte Forschung mit den Quellen wurde und wird durch Digitalisierungsmaßnahmen erheblich erleichtert – bei gleichzeitiger Schonung der kostbaren, bisweilen fragilen Originale. Mit der Digitalisierung von Beständen aus Bibliotheken, Archiven und Museen werden aber nicht nur leicht verfügbare Kopien ins Netz gestellt, sondern es entsteht auch eine Infrastruktur, die das Internet zu einem integralen Forschungsraum für eine zunehmend digital ausgerichtete geistes- und kulturwissenschaftliche Forschung macht. Die Verbindung mit anderen online verfügbaren Ressourcen ermöglicht es, das Potenzial des Netzes vollständig auszunutzen. Ziel der Digitalisierung ist also nicht nur das Bereitstellen, sondern auch und vor allem das Vernetzen der unterschiedlichen Ressourcen zu einer virtuellen Forschungsinfrastruktur. Um integrierbare Daten für diese virtuelle Forschungsinfrastruktur zu schaffen, sind Standards eine unabdingbare Voraussetzung. Diese Standards werden unter anderem durch die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ geschaffen.

Die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ stellen eine zentrale Grundlage für DFG-geförderte Digitalisierungsprojekte dar. Sie enthalten Informationen zu technischen und organisatorischen Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Durchführung von Digitalisierungsprojekten ergeben, und richten sich bewusst an einen breiten Adressatenkreis auch über die DFG-Förderung hinaus. Ziel der DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ ist es zum einen, Antragstellerinnen und Antragstellern die Planung von Digitalisierungsprojekten zu erleichtern. Zum anderen dienen die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ auch Projekten, Einrichtungen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern außerhalb der DFG-Förderung als Hilfestellung und Orientierung. Die Praxisregeln leisten durch die Formulierung von Standards einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der unterstützten Projekte und der entstehenden Infrastruktur.

Durch die hohe Geschwindigkeit der technischen Weiterentwicklung ist in turnusmäßigen Abständen eine Überarbeitung der DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ erforderlich. Diese wurde nun durch eine Arbeitsgruppe, an der unter anderem Mitglieder des DFG-Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme und des Unterausschusses „Erschließung und Digitalisierung“ beteiligt waren, erarbeitet. Neben Ausführungen zu Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von Bibliotheksgut finden sich in der Überarbeitung erstmals auch weiterführende Empfehlungen für die Digitalisierung von Archivgut und insbesondere bildbezogenen Objekten in musealen Sammlungen.

Die Kapitel 1 bis 5 geben eine grundsätzliche und weiter ausholende Einführung in die Probleme und Vorgehensweisen, die sich für Projekte stellen, die Materialien aus Bibliotheken, Archiven oder musealen Sammlungen in digitale Form überführen wollen. Diese Kapitel wenden sich bewusst auch an Personen, die derartige Projekte neu planen, also unter Umständen über keine detaillierten Vorkenntnisse verfügen. Kapitel 6 verweist auf für textuelle Materialien erforderliche DFG-Präsentationsstandards und Formate. In Kapitel 7 werden knapp noch einmal die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst. Kapitel 8 schließlich benennt wichtige Verfahrensregeln für die Durchführung eines DFG-Vorhabens zur Digitalisierung.

Eine englische Fassung der aktualisierten Version wird in Kürze erscheinen.

Weiterführende Informationen

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Dr. Franziska Regner
    Gruppe „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“
    Tel. +49 228 885-2094,