Information für die Wissenschaft Nr. 29 | 2. Juni 2014

Open-Access-Transformation

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erbittet Anträge, mit denen neue Ansätze zu einer gegebenenfalls fachspezifischen Ausgestaltung der offenen Wissenschaftskommunikation entwickelt und erprobt werden. Erbeten sind Vorschläge für innovative Open-Access-Lösungen in allen Bereichen des Publikationsprozesses.

Ziele der Förderung

Open Access spielt eine zunehmend größere Rolle für die Verbesserung des Zugangs, den Austausch, die produktive Aneignung und die erleichterte Nachnutzung von Forschungsergebnissen, die digital über das Internet veröffentlicht werden. Auch wenn Open Access sich in den unterschiedlichen wissenschaftlichen Fachgebieten mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ausbreitet, kann insgesamt eine hohe Dynamik konstatiert werden, mit der verschiedene Ausprägungen und Modelle einer offenen Bereitstellung von Forschungsergebnissen umgesetzt werden. Dabei werden oft innovative Lösungen entwickelt, die sich auf unterschiedliche Bereiche des Publikationsprozesses beziehen, zum Beispiel

  • auf technische und organisatorische Aspekte des Publikationsprozesses;
  • auf die dem Open Access zugrunde liegenden Finanzierungs- und Geschäftsmodelle;
  • auf die Überführung traditionell subskriptionsbasierter Zeitschriften in den Open Access;
  • auf das Absichern der möglichst umfassenden Nachnutzbarkeit der Publikationen oder
  • auf die Wirkungsmessung offen bereitgestellter Publikationen.

Die DFG unterstützt eine wissenschaftsgeleitete Ausgestaltung dieser und ähnlicher Bereiche, die für eine auf offen zugänglichen Forschungsergebnissen beruhende Wissenschaftskommunikation konstitutiv sind. Dazu fördert die DFG experimentell ausgerichtete Projekte, um neue, innovative und auch risikobehaftete Ansätze zur – gegebenenfalls fächerspezifischen – Einführung, Ausgestaltung und Umsetzung des Open Access zu entwickeln und zu erproben.

Voraussetzungen der Antragstellung

Antragsberechtigt sind grundsätzlich wissenschaftliche Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren u.Ä., sofern sie gemeinnützig sind, vertreten durch die jeweilige Leiterin beziehungsweise den Leiter der Einrichtung. Ferner ist jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland antragsberechtigt, deren oder dessen Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist.

Sofern das beantragte Vorhaben den Aufbau einer Dienstleistung, eines Informationsangebots oder eines Werkzeugs zum Gegenstand hat, ist mit dem Antrag darzulegen, in welcher Weise die Finanzierung und Pflege der Projektergebnisse auch nach Auslauf der DFG-Förderung gesichert ist.

Für experimentell ausgerichtete Projekte, bei denen erst mit Projektabschluss sinnvoll zu beurteilen ist, ob eine in die Breite zielende Umsetzung der Innovation dauerhaft erfolgreich sein wird, kann die Frage einer nachhaltigen Pflege der Projektergebnisse zunächst außer Acht gelassen werden. In solchen Fällen ist mit dem Antrag jedoch darzulegen, nach welchen Kriterien diese Beurteilung künftig erfolgen kann beziehungsweise wie zu solcher Beurteilung befähigende Kriterien im Zuge des Projektverlaufs konkret entwickelt werden sollen.

Sämtliche aus einem Projekt resultierende Ergebnisse sind in der Fachöffentlichkeit bekannt zu machen und kostenlos zur Nachnutzung auch durch Dritte zur Verfügung zu stellen.

Anforderungen an das Vorhaben

Die beantragten Vorhaben können sich auf alle Aspekte der Produktion, Verbreitung, Nutzung, Bewertung und Wirkung offen zugänglicher Forschungsergebnisse beziehen. Dazu müssen sich die Projekte nicht auf den offenen Zugang zu und die möglichst umfassende Nachnutzbarkeit von „klassischen“ Publikationen (wie Zeitschriftenaufsätzen und Monografien) beschränken. Vielmehr werden Lösungen für den offenen Zugang und die Nachnutzbarkeit von Forschungsergebnissen auch dort angestrebt, wo neuartige Formen ihrer Darstellung zum Beispiel durch die Vernetzung klassischer Publikationen mit multimedialen Komponenten oder Forschungsdaten oder durch ihre gezielte Aufbereitung für eine computerbasierte Auswertung umgesetzt werden.

Mit dem Antrag (in der „Beschreibung des Vorhabens“, unter Punkt „2.2 Ziele“) ist darzulegen, welches Potenzial das intendierte Vorhaben für die Transformation der Wissenschaftskommunikation in den Open Access besitzt. Darüber hinaus ist ausführlich zu erläutern, wie die intendierte Entwicklung sich von gegebenenfalls vergleichbaren, bereits vorhandenen Lösungsansätzen unterscheidet und worin somit das innovative Element des beantragten Vorhabens besteht. Ferner ist darzustellen, welche Risiken sich einer erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens entgegen stellen können und wie mit diesen umgegangen wird.

Bitte führen Sie (in der „Beschreibung des Vorhabens“, unter Punkt „2.3 Arbeitsprogramm und Umsetzung“) auch aus, ob beziehungsweise warum die Frage der nachhaltigen Absicherung der Projektergebnisse erst nach Abschluss des Projekts sinnvoll zu beurteilen ist und welche Kriterien im Projektverlauf entwickelt werden, um diese Beurteilung vornehmen zu können.

Anträge können nicht nur für verlagsunabhängige Initiativen gestellt werden, sondern auch für Kooperationsprojekte mit Verlagen oder anderen kommerziellen Anbietern, die im Projektkontext als Dienstleister fungieren.

Art und Dauer der Förderung

Im Rahmen des Förderangebots können sämtliche im Programm „Elektronische Publikationen“ möglichen Module beantragt werden, siehe dazu das DFG-Merkblatt 12.11. Die Mittel müssen projektspezifisch begründet sein. Von den Antragstellerinnen und Antragstellern wird eine angemessene Eigenleistung erwartet.

In einem Erstantrag können für bis zu drei Jahre Mittel beantragt werden. Ein Fortsetzungsantrag für längstens weitere drei Jahre kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn eine in der ersten Förderphase entwickelte Pilotanwendung in der Breite umgesetzt werden soll.

Termine und Antragstellung

Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2014 an die Geschäftsstelle der DFG, Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme, gerichtet werden. Falls Sie planen, einen Antrag in dieser Ausschreibung einzureichen, wird darum gebeten, die Geschäftsstelle bis 15. August 2014 in einer unverbindlichen Absichtserklärung darüber zu informieren. Bitte orientieren Sie sich bei der Antragstellung am Merkblatt für das Förderprogramm „Elektronische Publikationen“ 12.11 sowie am Leitfaden für die Antragstellung 12.01.

Weiterführende Informationen

Die für die Antragstellung einschlägigen Merkblätter sind zu finden unter:

Kontakt:

  • Dr. Johannes Fournier,
    Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme,
    Deutsche Forschungsgemeinschaft,
    Tel.: +49 228 885-2418,