Information für die Wissenschaft Nr. 51 | 23. September 2014

Verlängerung des Förderprogramms „Open Access Publizieren"

DFG unterstützt den Aufbau von Open-Access-Publikationsfonds bis zum 31. Dezember 2020

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2014 beschlossen, das 2009 eingerichtete Programm „Open Access Publizieren" bis Ende 2020 weiterzuführen. Das Förderprogramm eröffnet wissenschaftlichen Hochschulen die Möglichkeit, bei der DFG Mittel zum Aufbau sogenannter Publikationsfonds einzuwerben, aus denen die Gebühren für Open-Access-Zeitschriftenartikel für Autorinnen und Autoren der Hochschulen finanziert werden können. Dabei zielt die Förderung wesentlich darauf ab, verlässliche finanzielle und organisatorische Strukturen zu etablieren, sodass die Finanzierung von Open-Access-Publikationen auch nach Beendigung der DFG-Förderung gewährleistet werden kann.

Im laufenden Programm wurden bislang 32 wissenschaftliche Hochschulen im Auf- und Ausbau von Publikationsfonds unterstützt. Die Anträge und Arbeitsberichte lassen erkennen, dass die Hochschulen vielfach vergleichbare Routinen und Standards dafür ausgebildet haben, Autoren und Autorinnen nicht nur finanziell, sondern auch durch umfassende Beratung, durch die strategische Positionierung der Hochschulleitungen und durch gezielt ausgebaute Infrastrukturen im Open-Access-Publizieren zu unterstützen. Zugleich profitieren die Institutionen, da durch die Erfassung der Publikationen auch die damit verbundenen Kosten sichtbar werden und so eine verlässliche Finanzplanung unterstützt wird.

Mit der Fortführung des Programms hat der Hauptausschuss sich für eine wichtige Modifikation entschieden: Die vonseiten der Antragsteller zu leistende Eigenbeteiligung beträgt nun für das erste und zweite Jahr der Förderung 20 Prozent, für das dritte und vierte Jahr 40 Prozent und für das fünfte und sechste Jahr 60 Prozent der Mittel, die für die Open-Access-Publikationskosten eines Jahres kalkuliert werden. Mit der stufenweisen Erhöhung des Eigenanteils soll es den wissenschaftlichen Hochschulen leichter gemacht werden, den Publikationsfonds auch nach Beendigung der DFG-Förderung aus dem eigenen Budget fortzuführen.

Für Hochschulen, die bereits bislang erfolgreich Mittel für den Aufbau von Open-Access-Publikationsfonds eingeworben haben, gelten Übergangsregeln zur Eigenbeteiligung und zur Förderhöchstdauer.

Weiterführende Informationen

Die für die Antragstellung einschlägigen Merkblätter sind zu finden unter

Kontakt:

  • Dr. Johannes Fournier
    Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme
    Deutsche Forschungsgemeinschaft
    Telefon: +49228885-2418