Überarbeitetes Programmmerkblatt zum Förderbereich setzt neue Akzente
Seit Mitte der 1990er-Jahre bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mit einem eigenen Förderprogramm die Möglichkeit, Infrastruktur-Anträge einzureichen, in denen technische oder organisatorische Innovationen im Bereich elektronischer Publikationen angeschoben oder neue Geschäftsmodelle entwickelt und erprobt werden können.
Nun wurde das Merkblatt zum Förderprogramm „Elektronische Publikationen“ einer gründlichen Revision unterzogen, das Programm selbst in „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ umbenannt. Das Förderprogramm zielt darauf ab, Forschungsergebnisse im Open Access so zu präsentieren, dass sie leicht zugreifbar und möglichst umfassend nachnutzbar sind.
Der neue Name trägt ebenso wie die inhaltliche Zielsetzung des Programms der Tatsache Rechnung, dass sich die Formen der Darstellung von Forschungsergebnissen wandeln und der Begriff der Publikation daher in weitem Sinne zu verstehen ist. In fachlich unterschiedlicher Ausprägung und Geschwindigkeit werden zum Beispiel Zeitschriftenartikel durch audiovisuelle Materialien, Forschungsdaten oder Elemente der „Social Media“ angereichert oder gezielt für eine auch computerbasierte Auswertung und Nachnutzbarkeit aufbereitet. Im Rahmen des Förderprogramms können insbesondere Vorhaben unterstützt werden, in denen dezidiert fachspezifische Infrastrukturen für die Produktion, die Verbreitung oder die komfortable Nutzung offen zugänglicher Publikationen entwickelt und etabliert werden. Um innovative Konzepte zur Umsetzung und Ausgestaltung des Open-Access-Publizierens zu fördern, bietet das Programm zudem die Möglichkeit, stärker experimentell ausgerichtete Vorhaben zu beantragen.
Zugleich wurde das Förderprogramm „Wissenschaftliche Zeitschriften“ in das Programm „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ überführt. Damit können der Auf- oder Ausbau wissenschaftlicher Zeitschriften oder ihre Transformation in den Open Access auch weiterhin gefördert werden. Somit bieten sich den Antragstellerinnen und Antragstellern nun mehr Möglichkeiten, mit einem Antrag auf die spezifischen Bedarfe ihrer Zeitschriften zu reagieren. Denn mit der Überführung wurden die bisher für die Förderung wissenschaftlicher Zeitschriften definierten Festbeträge, die ausschließlich für bestimmte technische oder redaktionelle Tätigkeiten eingeworben werden konnten, aufgehoben.
Anträge im Rahmen des Programms „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ können ab sofort jederzeit entgegengenommen werden.
Weitere Informationen finden sich im DFG-Merkblatt 12.11 der Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme unter:
Ansprechpartner in der DFG: