Information für die Wissenschaft Nr. 12 | 26. Januar 2015

Gerätezentren 2015

Nach vergleichbaren Ausschreibungen in den Jahren 2011 und 2012 findet in diesem Jahr eine weitere Initiative zur Förderung von Gerätezentren und Netzwerken statt.

In vielen Wissenschaftszweigen spielt der Zugang zu anspruchsvollen Technologien eine bedeutende Rolle. Häufig kann dabei auch eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen – zum Beispiel in Gerätezentren – eine effektive Auslastung und einen sinnvollen wissenschaftlichen Service bieten. Die Einrichtung von Gerätezentren kann bei entsprechenden Nutzungs- und Managementkonzepten zu einer insgesamt verbesserten Forschungsinfrastruktur beitragen. Allerdings stößt die Etablierung von Zentren häufig auf Schwierigkeiten, die mit den erforderlichen finanziell und personell intensiven Strukturierungsprozessen einhergehen.

Die DFG möchte diese Entwicklung aufgreifen und hat daher im Jahr 2011 eine Förderlinie initiiert, um die Etablierung von Zentren und die gemeinsame Nutzung der Technologien zu forcieren, die Professionalität des Betriebs zu fördern und somit Modelle für zeitgemäße Konzepte und Strukturen zu entwickeln. Diese Maßnahmen werden begleitet vom Aufbau des DFG-Informationsportals RIsources, das unter anderem Auskunft über Nutzungsmöglichkeiten von Gerätezentren für interessierte externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anbietet.

Als zentrale Maßnahme dieser Förderlinie sind Ausschreibungen zur modellhaften Unterstützung geeigneter Gerätezentren oder Netzwerke von nationaler oder internationaler Bedeutung vorgesehen. Ausgehend von einer wissenschaftlich soliden Basis und einer Bereitschaft der beantragenden Institution zur Übernahme in nachhaltige Strukturen sollen diese in der Entwicklung eines professionellen, wissenschaftsadäquaten Managements und einer fundierten Nutzerunterstützung gefördert werden – etwa durch die Anfinanzierung entsprechender Stellen, Möglichkeiten für Workshops, Ausarbeitung geeigneter Nutzerordnungen, Jahresberichten usw. Wichtig: Die Anschaffung von Geräten ist in dieser Ausschreibung nicht vorgesehen, da hierfür bereits andere Verfahren existieren (z. B. Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG, Großgeräte der Länder).

Im Rahmen dieser Ausschreibung können voraussichtlich wieder bis zu zehn Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert werden. Für das Jahr 2016 ist eine weitere, analog ausgestattete Ausschreibung vorgesehen.

Für bereits seit 2012 geförderte Projekte besteht die Möglichkeit, einen Fortsetzungsantrag zu stellen. Dieser sollte einen besonderen Fokus auf die Implementierung tragfähiger Verstetigungsstrategien richten, um die Strukturen in eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung seitens der Hochschulen zu überführen.

In Erstanträgen in dieser Förderlinie kann ein Finanzumfang von bis zu 450000 Euro für drei Jahre beantragt werden. Für Fortsetzungsanträge ist ein Finanzumfang von bis zu 300000 Euro für zwei bis drei Jahre vorgesehen.

Für die Antragstellung gelten die Regeln der DFG für Sachbeihilfen (siehe DFG-Leitfaden 54.01) mit folgenden Besonderheiten:

  • Es gelten die üblichen Kriterien hinsichtlich der DFG-Antragsberechtigung. Der Antrag sollte von der wissenschaftlichen Leitung des Zentrums/Netzwerks gestellt werden. Zusätzlich ist eine Bescheinigung der das Zentrum oder Netzwerk tragenden Institution (z. B. Hochschule) als separates Dokument einzureichen, in dem die Einordnung und finanzielle Unterstützung des Zentrums aus Perspektive der Trägerinstitution hervorgeht.
  • Im Abschnitt „Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten" sollte die Einordnung des Zentrums oder des Netzwerks in den nationalen/internationalen Kontext sowie die Größe des derzeitigen Angebots und des Nutzerkreises beschrieben werden.
  • Als Zusatzdokumente können Nutzungsordnungen o. ä. eingereicht werden. Der Gesamtumfang sollte 20 Seiten (Antrag) plus max. 10 Seiten (Nutzungsordnung) plus Lebenslauf plus Erklärung der Institution nicht überschreiten.

Anträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, können in englischer Sprache bis zum 30. April 2015 über das elan-Portal eingereicht werden. Dabei sind die Förderlinie „Sachbeihilfe" und die Ausschreibung „Gerätezentren 2015" auszuwählen.

Wenn Sie vorhaben, einen solchen Antrag einzureichen, bitten wir vorab um Übersendung einer kurzen informellen Absichtserklärung per E-Mail bis zum 15. März 2015. Diese sollte folgende Informationen enthalten: Name des Zentrums, Ansprechpartner, Art der wissenschaftlichen Dienstleistungen/Geräte oder einen Hinweis auf den Eintrag im DFG-Informationsportal RIsources.

Weiterführende Informationen

Das elan-Portal der DFG ist zu finden unter:

Das Merkblatt zu Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Merkblatt 54.01) steht im Internet zur Verfügung unter:

Details zum DFG-Informationsportal RIsources und zu Registrierungsmöglichkeiten finden Sie im Internet unter:

Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Dr. Manfred Mürtz,
    Tel. +49 228 885-2432,
    manfred.muertz@dfg.de