Mehr Geld für Durchführung eines ersten eigenständigen Forschungsvorhabens im Ausland
Um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach der Promotion bessere Chancen im internationalen Wettbewerb zu ermöglichen, erhöht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre „Forschungsstipendien“ für erste Forschungsvorhaben im Ausland. Ein entsprechender Beschluss des Hauptausschusses der DFG aus dem vergangenen Jahr wurde nun durch die Zustimmung von Bund und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) in Kraft gesetzt. Mit der Erhöhung, die rückwirkend zum 1. Januar 2015 gültig ist, erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten jetzt monatlich einen Grundbetrag von 1.750 Euro. Der monatliche Sachkostenzuschuss wird pauschal auf 250 Euro erhöht. Mit der deutlichen Anhebung des Sachkostenzuschusses wird der pauschal bewilligte Publikationskostenzuschuss von maximal 750 Euro im Jahr aufgegeben, um die Mittel noch flexibler für Sach-, Reise- und Publikationskosten verwenden zu können. Zusätzliche Mittel für Buchpublikationen können nach wie vor mit entsprechender Begründung beantragt werden.
Mit dem seit vielen Jahren etablierten und nachgefragten Programm „Forschungsstipendien“ ermöglicht die DFG Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Durchführung eines klar umgrenzten Forschungsvorhabens außerhalb Deutschlands. Ein solches Vorhaben wird in der Regel im Anschluss an die Promotion selbstständig oder unter Anleitung einer qualifizierten Wissenschaftlerin oder eines qualifizierten Wissenschaftlers bei einer ausgewiesenen ausländischen wissenschaftlichen Einrichtung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Programms bewilligten Leistungen umfassen bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten neben dem nun erhöhten monatlichen Grundbetrag und dem Sachkostenzuschuss für Sach-, Reise- und Publikationsmittel einen Auslandszuschlag sowie zusätzliche Leistungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern. Der Auslandszuschlag berechnet sich individuell anhand der persönlichen Lebenssituation der Stipendiatin oder des Stipendiaten.
Für die DFG ist das Programm „Forschungsstipendien“ nur eine von vielen Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Postpromotionsphase. Die durch das Programm Geförderten sollen während ihres Auslandsaufenthalts ihre Kontakte in die deutsche Wissenschaftslandschaft erhalten oder sogar ausbauen können. Deshalb besteht auch weiterhin die Möglichkeit, an wissenschaftlichen Veranstaltungen in Deutschland teilzunehmen. Dafür stellt die DFG Reisebeihilfen zur Verfügung. Sogenannte „Rückkehrstipendien“ erleichtern darüber hinaus die Reintegration in das deutsche Wissenschaftssystem. Sie helfen Stipendiatinnen und Stipendiaten, unmittelbar nach ihrer Rückkehr ihre Projektergebnisse vorzustellen und sich auf ihre weitere wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland vorzubereiten.
Im Zuge der inhaltlichen Anpassung zu den Stipendienleistungen wurden im Merkblatt „Forschungsstipendien“ (DFG-Vordruck 1.04) und in den Verwendungsrichtlinien einige weitere, kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aus der Verfahrenspraxis in den vergangenen Jahren ergeben haben. So gibt es eine Anpassung zur Regelung zu den Zwischenaufenthalten und zur erlaubten Nebentätigkeit; auch die Hinweise zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern werden umfassender erläutert.
Analog zu der Änderung der Forschungsstipendien wird auch der monatliche Grundbetrag bei den Postdoktorandenstipendien im Rahmen der DFG-Graduiertenkollegs auf 1.750 Euro monatlich angehoben, der Sachkostenzuschuss bleibt hier aber unverändert. Bei den Heisenbergstipendien wird der Sachkostenzuschuss auf 250 Euro monatlich erhöht.
Der aktualisierte DFG-Vordruck 1.04 „Merkblatt Forschungsstipendien“ ist zu finden unter:
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: