Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen / Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will aus ihren Heimatländern geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern. Der DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider erklärte bei der Vorstellung eines Maßnahmenbündels: „Wir als DFG wollen rasch, ohne großen zusätzlichen Aufwand und flexibel die finanziellen und fördertechnischen Voraussetzungen für eine Beteiligung an den von uns geförderten Projekten schaffen und sind zuversichtlich, damit einen guten Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in unser Wissenschaftssystem und unsere Gesellschaft zu leisten.“
Die DFG weist insbesondere darauf hin, dass alle Projektleitungen und auch die Hochschulen Zusatzanträge stellen können, um qualifizierte Flüchtlinge – angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Diese Anträge können dadurch begründet werden, dass für den weiteren Verlauf eines Projektes nun Personen zur Verfügung stehen, durch deren Mitarbeit zusätzliche Impulse für die wissenschaftlichen Arbeiten im Projekt ausgehen.
Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gästemittel oder auch Personalstellen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich wie bei den Gastmitteln nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet. Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Antragstellenden sollten jedoch darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zügige Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müssen die Anträge Angaben über die in ein Projekt einzubindenden Personen enthalten und den Mehrwert von deren Mitarbeit für das Projekt begründen.
Ferner können geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch direkt in Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und anderen DFG-geförderten Verbundprojekten gefördert werden. Die Mittel hierfür müssen nicht gesondert über Zusatzanträge beantragt werden, denn entsprechende Maßnahmen können auch aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden. So können beispielsweise Flüchtlinge mit einem Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder gleich in das Kolleg aufgenommen werden.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der Projektleitungen sowie der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.
Für weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Einreichung von Zusatzanträgen stehen Ihnen nachfolgende Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung.
Für Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen und Qualifikationsstipendien:
Für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Exzellenzcluster:
Für alle weiteren Förderverfahren: