Mit dem Forschungsgroßgeräteprogramm haben Bund und Länder im Hinblick auf die Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91b GG seit 2007 Antragsmöglichkeiten geschaffen, mittels derer Großgeräte an Hochschulen finanziert werden können. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erhält hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zweckgebunden jährlich 85 Millionen Euro, um durch Landesmittel kofinanzierte Geräte nach einem offenen, wissenschaftsgeleiteten Antragsverfahren zu finanzieren. Auf diese Weise stehen jährlich 170 Millionen Euro für forschungsorientierte Geräte zwischen 200 000 und 5 Millionen Euro Anschaffungskosten zur Verfügung.
Die DFG möchte zusammen mit dem BMBF hiermit zu gezielten Großgeräteanträgen aufrufen: In der Elektronenmikroskopie gibt es technologische Entwicklungen, die neue Maßstäbe unter anderem für strukturbiologische Fragestellungen zu liefern versprechen. Nach fachwissenschaftlicher Einschätzung zeichnet sich ein Bedarf für Geräteinstallationen ab, der angesichts der teilweise pro Standort mehrere Millionen Euro umfassenden Investitionen erheblich ausfallen könnte.
Diesem Bedarf für Beschaffungen Rechnung tragend eröffnen BMBF und DFG durch eine entsprechende Mittelaufstockung für das Jahr 2017 gezielte Antragsmöglichkeiten im Forschungsgroßgeräteprogramm. Anträge auf derartige Hochleistungs-Elektronenmikroskope können ab sofort nach den Regeln des Forschungsgroßgeräteprogramms eingereicht werden. Neben der Einbettung in wissenschaftliche Fragestellungen sollten die Aufstellungsvoraussetzungen und Betriebskosten ebenso geklärt sein wie die Einbettung in ein Elektronenmikroskopie-Gesamtkonzept.
Anträge sind mit Rücksicht auf die Finanzplanung auf dem üblichen, schriftlichen Wege bis zum 2. Januar 2017 einzureichen und sollten in englischer Sprache formuliert sein. Um die Begutachtung effizient vorzubereiten, sollte der DFG eine formlose Absichtserklärung (mit Nennung der Hauptnutzer und geschätzten Investitionskosten) bis zum 1. November 2016 vorgelegt werden. Die DFG wird flankierend zur Investitionsförderung Begleitmaßnahmen, etwa Vernetzungstreffen, Workshops usw., initiieren, wenn die Begutachtung der Großgeräteanträge dies als sinnvoll erscheinen lässt.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
Unabhängig von diesem gezielten Aufruf zur Antragstellung bleiben die offenen Antragsmöglichkeiten des Forschungsgroßgeräteprogramms unberührt bestehen.
Ansprechpersonen:
Absichtserklärungen bis zum 1. November 2016:
Für Beratungen rund um die Antragstellung zur Elektronenmikroskopie:
Allgemein zum Forschungsgroßgeräteprogramm:
Hinweise zum Forschungsgroßgeräteprogramm: