Information für die Wissenschaft Nr. 43 | 11. Juli 2016

Programmankündigung: Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder – Förderlinie Exzellenzcluster

DFG beschließt Durchführung des Verfahrens

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am 6. Juli 2016 der Übernahme der Aufgaben entsprechend der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – Exzellenzstrategie“ vom 16. Juni 2016 zugestimmt.

Das Programm „Exzellenzstrategie“ sieht zwei Förderlinien vor: 1. Exzellenzcluster zur projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden sowie 2. Exzellenzuniversitäten zur dauerhaften Stärkung der Universitäten als Institution beziehungsweise einem Verbund von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster.

Die DFG übernimmt gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sowie dem nunmehr getroffenen Beschluss ihrer Mitgliederversammlung die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens in der Förderlinie Exzellenzcluster. Sie wirkt für das Gesamtprogramm zusammen mit dem Wissenschaftsrat, der das Verfahren für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten entwickelt und durchführt.

Im Rahmen der Durchführung des Programms wird ein Expertengremium aus insgesamt 39 auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Forscherinnen und Forschern gebildet sowie eine Exzellenzkommission, die aus dem Expertengremium und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder besteht. Das Expertengremium wird in seiner konstituierenden Sitzung am 20./21. September 2016 über die Ausgestaltung des Förderprogramms beschließen. Die sich aus dieser Ausgestaltung ergebenden Vorgaben werden im Anschluss daran veröffentlicht.

Vorgesehen ist für die Förderlinie Exzellenzcluster ein zweistufiges, wettbewerbliches und wissenschaftsgeleitetes Verfahren (Antragsskizzen, Anträge). Förderbeginn ist der 1. Januar 2019. Insgesamt stehen für Exzellenzcluster jährlich rund 385 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten wird auf die parallel veröffentlichte Programmankündigung des Wissenschaftsrates hingewiesen.

Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte, die im Rahmen der Exzellenzinitiative auf Basis der Exzellenzvereinbarung II gefördert werden, erhalten auf Antrag ab dem 1. November 2017 eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung, jährlich maximal bis zur Höhe der für die letzten 12 Monate der Förderung jeweils bewilligten Mittel. Die Überbrückungsfinanzierung von Graduiertenschulen und Exzellenzclustern endet mit dem Beginn ihrer etwaigen neuen Förderung als Exzellenzcluster (1. Januar 2019).

Weiterführende Informationen

Mit dem Programm „Exzellenzstrategie“ sollen die durch die Exzellenzinitiative begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Ziel ist, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die erfolgreiche Entwicklung fortzuführen, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite verfolgt.

Informationen zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – Exzellenzstrategie finden Sie unter:

Formlose Anträge auf Überbrückungsfinanzierung müssen bis spätestens 1. November 2016 (Ausschlussfrist) bei der Geschäftsstelle der DFG eingegangen sein. Diese Anträge werden nicht begutachtet, die Bewilligungen erfolgen auf Grundlage der vom Expertengremium festzulegenden konkreten Ausgestaltung der Überbrückungsfinanzierung.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter:

Sowie auf der Website des Wissenschaftsrates:

Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle der DFG:

Für das gesamte Programm:

Für die Förderlinie Exzellenzcluster: