Hochschulen und Projektleitungen können auch 2017 Anträge für zusätzliches Personal stellen / Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft
Bereits im Dezember 2015 hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Förderoptionen angeboten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus ihren Heimatländern geflohen waren. Hierdurch konnten bisher vor allem junge Flüchtlinge in der Promotionsphase unterstützt werden, indem sie in bereits laufende Projekte eingebunden wurden. Nun ruft die DFG nochmals die Leitungen von DFG-Projekten und die Universitäten auf, die Angebote zu nutzen.
In allen Förderverfahren der Allgemeinen Forschungsförderung der DFG können auch weiterhin Zusatzanträge für Flüchtlinge und gefährdete Forscherinnen und Forscher gestellt werden, die bereits ein Studium abgeschlossen haben. Gefördert werden Personen, die einen aufenthaltsrechtlichen Status im Kontext eines Asylverfahrens haben, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht.
Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gästemittel, das Mercator-Modul und Personalstellen.
Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollten jedoch darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zügige Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang muss begründet werden, dass durch die Mitarbeit des Flüchtlings zusätzliche Impulse in das Projekt eingebracht werden, die einen Mehrwert darstellen. Außerdem muss der Antrag Informationen zum Flüchtlings- beziehungsweise Aufenthaltsstatus der ausländischen Wissenschaftlerin beziehungsweise des Wissenschaftlers enthalten.
Ferner können geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch direkt in Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und anderen DFG-geförderten Verbundprojekten gefördert werden. Die Mittel hierfür müssen nicht gesondert über Zusatzanträge beantragt werden, denn entsprechende Maßnahmen können auch aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden. So können beispielsweise Flüchtlinge mit einem Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder gleich in das Kolleg aufgenommen werden.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.
Weiterführende Informationen
Für weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Einreichung von Zusatzanträgen stehen Ihnen nachfolgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Für alle Verfahren der Allgemeinen Forschungsförderung:
Für Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Qualifikationsstipendien, Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Exzellenzcluster: