Information für die Wissenschaft Nr. 34 | 14. Juni 2017

Programm „Klinische Studien“

Hinweis auf die Erweiterung der förderbaren Studientypen

Das dauerhafte Förderprogramm „Klinische Studien“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) umfasst die themenunabhängige und zeitlich begrenzte Durchführung eines Vorhabens in der patientennahen klinischen Forschung.

Im Rahmen des Programms „Klinische Studien“ werden ab sofort interventionelle klinische Studien zu therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahren in Form von Klinischen Machbarkeitsstudien und Klinischen Interventionsstudien gefördert. Mit Klinischen Machbarkeitsstudien sind Phase-II-Studien gemeint, die dem Erbringen erster Evidenz zur Wirksamkeit eines Verfahrens sowie der Überprüfung der Machbarkeit einer sich anschließenden Klinischen Interventionsstudie dienen. Im Hinblick auf die Machbarkeit können beispielsweise die Validierung der Intervention sowie die Abschätzung von Effektgröße und Fallzahl mögliche Gründe für die Beantragung einer solchen Studie darstellen. Im Gegensatz dazu dienen Klinische Interventionsstudien (Phase III) dem Erbringen eines signifikanten Wirksamkeitsnachweises des zu untersuchenden Verfahrens. Überzeugende Vorarbeiten zur Wirksamkeit der Intervention, zur Abschätzung von Effektgröße und Fallzahl sowie zur Umsetzbarkeit des geplanten Studiendesigns stellen somit wichtige Voraussetzungen für eine Klinische Interventionsstudie dar. Für alle durch die DFG geförderten Studien ist zudem eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich.

Zusätzlich zu den oben genannten Studientypen werden auch Klinische Beobachtungsstudien im Rahmen des Programms gefördert, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.

Anträge auf Förderung von Klinischen Machbarkeitsstudien können ab sofort jederzeit eingereicht werden. Es gilt ein einstufiges Antragsverfahren.

Bei Anträgen auf Förderung Klinischer Interventionsstudien und Klinischer Beobachtungsstudien gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Anträge im Rahmen der ersten Stufe (Antragsskizzen) können ebenfalls jederzeit eingereicht werden.

Nähere Informationen zu den förderbaren Studientypen im Programm „Klinische Studien“, deren Abgrenzung zu Studien in der Sachbeihilfe sowie dem Beantragungsverfahren können dem Merkblatt zum Programm „Klinische Studien“ entnommen werden.

Weiterführende Informationen

Detailinformationen zum Programm und zur Antragstellung finden sich unter:

Ansprechpersonen in der DFG: