Information für die Wissenschaft Nr. 44 | 14. Juli 2017

Modifikation des Emmy Noether- und des Heisenberg-Programms

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 beschlossen, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 das Emmy Noether- und das Heisenberg-Programm zu modifizieren. Hierzu werden in den nächsten Monaten eine Neufassung der Merkblätter, der Verwendungsrichtlinien und der sie begleitenden Texte im Internet veröffentlicht. Zum Jahresende werden auch die entsprechenden Passagen für die elektronische Antragstellung bereitgestellt.

Wesentliche Beschlüsse zur Modifikation des Emmy Noether-Programms

  • Im Interesse der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie entfällt der Regelnachweis eines zwölfmonatigen Auslandsaufenthaltes als Nachweis für internationale Forschungserfahrung. Die internationale Forschungserfahrung selbst bleibt eine Antragsvoraussetzung, die von den Antragstellenden individuell dargelegt und im Begutachtungsprozess fachspezifisch geprüft wird.
  • Die reguläre Förderdauer wird um ein Jahr verlängert und wird zukünftig sechs Jahre betragen (3+3).
  • Der Kreis der Antragsberechtigten wird auf W2-Professorinnen und -Professoren erweitert, soweit sie sich in ihrer Qualifizierungsphase befinden. Das heißt, dass es sich um befristete Stellen handelt und die Personen sich in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden.
  • Für klinisch arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird die Möglichkeit geschaffen, anstelle der Nachwuchsgruppenleitungsstelle eine Rotationsstelle zu beantragen, um sich für einen Teil ihrer Zeit für die Forschung freistellen zu lassen.
  • Es kann ein zweckgebundener Familienzuschlag von bis zu 6000 Euro pro Jahr für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen bei Kongress- und Forschungsreisen beantragt und bewilligt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern (das entsprechend ergänzte Antragsmerkblatt sowie das Formular für die ELAN-Antragstellung stehen ab dem 1.10.2017 zur Verfügung).

Regelung für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden

Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden, gelten die bisherigen Programmregelungen darüber hinaus unverändert fort.

Übergangsregelungen

Für bereits im Emmy Noether-Programm Geförderte, die noch nicht dauerhaft berufen sind, besteht ab dem 1.1.2018 die Möglichkeit, aus projektspezifischen Gründen und damit unter erleichterten Bedingungen einen Fortsetzungsantrag auf ein 6. Jahr zu stellen. Der Fortsetzungsantrag kann frühestens nach dem 3. Jahr gemeinsam mit dem Zwischenbericht und spätestens sechs Monate vor Ablauf des 5. Jahres gestellt werden.

Den zweckgebundenen Familienzuschlag können bereits Geförderte für die Restlaufzeit ihrer Förderung ab 1.8.2017 formlos mit dem Vordruck 41.46 bei der DFG beantragen. Dies gilt im Bewilligungsfall ebenfalls für Antragstellende, deren Antrag vor dem 1.10.2017 eingereicht worden ist.

Wesentliche Beschlüsse zur Modifikation des Heisenberg-Programms

Das Heisenberg-Programm ermöglicht zukünftig wahlweise die Förderung mittels eines Heisenberg-Stipendiums, einer Heisenberg-Stelle, einer Heisenberg-Rotationsstelle oder einer Heisenberg-Professur. Eine direkte Beantragung einer dieser vier Programmvarianten erfolgt zukünftig nicht mehr. Vielmehr zielt der Antrag auf eine „Förderung im Heisenberg-Programm“.

Nach einer Bewilligung kann zwischen den vier wissenschaftlich gleichwertigen Varianten gewählt werden, auch ein (mehrmaliger) Wechsel in der Laufzeit ist möglich.

  • Ein Heisenberg-Stipendium kann im In- oder Ausland in Anspruch genommen werden.
  • Eine Heisenberg-Stelle ist für das Inland vorgesehen, sie ermöglicht aber auch Auslandsaufenthalte kürzerer oder mittlerer Dauer.
  • Eine Heisenberg-Rotationsstelle dient klinisch arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich für einen Teil ihrer Zeit für die Forschung freistellen lassen können.
  • Eine Heisenberg-Professur an einer Hochschule im Inland setzt voraus, dass seitens der Hochschulleitung die Finanzierung nach dem Ende der DFG-Förderung zugesagt wird.

Regelung für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden

Für Anträge bis zum 31. Dezember 2017 gelten die bisherigen Programmregelungen. Im Fall der Bewilligung eines Heisenberg-Stipendiums kann wie bisher die Umwandlung des Heisenberg-Stipendiums in eine Heisenberg-Professur formlos beantragt werden. Fortsetzungsanträge sind circa sechs Monate vor Ende des ersten dreijährigen Förderabschnitts zu stellen.

Übergangsregelungen

Ist ein Heisenberg-Stipendium bewilligt worden, so kann der Wechsel auf eine Heisenberg-Stelle oder eine Heisenberg-Rotationsstelle beantrag werden, wenn die Restlaufzeit der (60-monatigen Gesamt-)Förderung noch mindestens zwölf Monate beträgt.

Die Möglichkeit, ein Heisenberg-Stipendium in eine Heisenberg-Professur umzuwandeln, bleibt bestehen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Modifikation des Emmy Noether-Programms finden Sie zu gegebener Zeit unter:

DFG-Vordruck 41.46 ist abrufbar unter:

Ansprechpartner bei der DFG für das Emmy Noether-Programm:

Weitere Informationen zur Modifikation des Heisenberg-Programms finden Sie zu gegebener Zeit unter:

Ansprechpartner bei der DFG für das Heisenberg-Programm: