Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 beschlossen, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 das Emmy Noether- und das Heisenberg-Programm zu modifizieren. Hierzu werden in den nächsten Monaten eine Neufassung der Merkblätter, der Verwendungsrichtlinien und der sie begleitenden Texte im Internet veröffentlicht. Zum Jahresende werden auch die entsprechenden Passagen für die elektronische Antragstellung bereitgestellt.
Wesentliche Beschlüsse zur Modifikation des Emmy Noether-Programms
Regelung für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden
Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden, gelten die bisherigen Programmregelungen darüber hinaus unverändert fort.
Übergangsregelungen
Für bereits im Emmy Noether-Programm Geförderte, die noch nicht dauerhaft berufen sind, besteht ab dem 1.1.2018 die Möglichkeit, aus projektspezifischen Gründen und damit unter erleichterten Bedingungen einen Fortsetzungsantrag auf ein 6. Jahr zu stellen. Der Fortsetzungsantrag kann frühestens nach dem 3. Jahr gemeinsam mit dem Zwischenbericht und spätestens sechs Monate vor Ablauf des 5. Jahres gestellt werden.
Den zweckgebundenen Familienzuschlag können bereits Geförderte für die Restlaufzeit ihrer Förderung ab 1.8.2017 formlos mit dem Vordruck 41.46 bei der DFG beantragen. Dies gilt im Bewilligungsfall ebenfalls für Antragstellende, deren Antrag vor dem 1.10.2017 eingereicht worden ist.
Wesentliche Beschlüsse zur Modifikation des Heisenberg-Programms
Das Heisenberg-Programm ermöglicht zukünftig wahlweise die Förderung mittels eines Heisenberg-Stipendiums, einer Heisenberg-Stelle, einer Heisenberg-Rotationsstelle oder einer Heisenberg-Professur. Eine direkte Beantragung einer dieser vier Programmvarianten erfolgt zukünftig nicht mehr. Vielmehr zielt der Antrag auf eine „Förderung im Heisenberg-Programm“.
Nach einer Bewilligung kann zwischen den vier wissenschaftlich gleichwertigen Varianten gewählt werden, auch ein (mehrmaliger) Wechsel in der Laufzeit ist möglich.
Regelung für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden
Für Anträge bis zum 31. Dezember 2017 gelten die bisherigen Programmregelungen. Im Fall der Bewilligung eines Heisenberg-Stipendiums kann wie bisher die Umwandlung des Heisenberg-Stipendiums in eine Heisenberg-Professur formlos beantragt werden. Fortsetzungsanträge sind circa sechs Monate vor Ende des ersten dreijährigen Förderabschnitts zu stellen.
Übergangsregelungen
Ist ein Heisenberg-Stipendium bewilligt worden, so kann der Wechsel auf eine Heisenberg-Stelle oder eine Heisenberg-Rotationsstelle beantrag werden, wenn die Restlaufzeit der (60-monatigen Gesamt-)Förderung noch mindestens zwölf Monate beträgt.
Die Möglichkeit, ein Heisenberg-Stipendium in eine Heisenberg-Professur umzuwandeln, bleibt bestehen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Modifikation des Emmy Noether-Programms finden Sie zu gegebener Zeit unter:
DFG-Vordruck 41.46 ist abrufbar unter:
Ansprechpartner bei der DFG für das Emmy Noether-Programm:
Weitere Informationen zur Modifikation des Heisenberg-Programms finden Sie zu gegebener Zeit unter:
Ansprechpartner bei der DFG für das Heisenberg-Programm: