Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat das Förderangebot für gerätebezogene Forschungsinfrastruktur im Juli 2017 neu strukturiert und weiterentwickelt. Infolgedessen steht ab sofort das neue Förderprogramm „Neue Geräte für die Forschung“ zur Verfügung, um Anträge einzureichen.
Mit diesem Programm soll die Entwicklung völlig neuartiger Geräte für den Einsatz beziehungsweise die Anwendung in der Grundlagenforschung gefördert werden. Dabei liegt der besondere Fokus auf interdisziplinären Projekten. Durch die Förderung von Entwicklung und Bau neuer Geräte in einem Fachgebiet für den Einsatz und die Nutzung in einem anderen Gebiet sollen neuartige Lösungsansätze über die Disziplinen hinweg erprobt werden.
Aus dem Antrag muss überzeugend hervorgehen, welche neuen Forschungsansätze mit dem zu entwickelnden Gerät möglich sein werden und wie durch dessen Nutzung neue Erkenntnisse in der Wissenschaft gewonnen werden können. Ideen für neue Forschungsgeräte sollen sich deshalb möglichst deutlich von bereits am Markt erhältlichen Gerätetechniken abgrenzen. Im Antrag muss aufgezeigt werden, wie die neue Technologie zunächst im Labor validiert und dann in einem neuen Forschungsgerät für den Einsatz in der Grundlagenforschung realisiert werden soll. Möglichst gemeinsam mit potenziellen Anwenderinnen und Anwendern sollte auch kurz dargelegt werden, wie das neue Gerät dann gegebenenfalls in einem sich unmittelbar anschließenden Forschungsprojekt konkret genutzt werden soll und welche neuen Erkenntnisse durch dessen Nutzung zu erwarten sind.
Die Förderdauer beträgt zunächst maximal drei Jahre. Der Umfang eines Antrags kann sich themenabhängig von der Sachbeihilfe für ein einzelnes Projekt bis hin zur gemeinsamen Beantragung vernetzter Projekte auch unter Beteiligung mehrerer Standorte erstrecken. Vor der Antragstellung besonders umfangreicher Vorhaben bietet die Geschäftsstelle diesen Gruppen auch eine informelle Vorberatung an. Von den Antragstellerinnen und Antragstellern beziehungsweise den am Antrag beteiligten Instituten wird eine angemessene Eigenleistung/Grundausstattung erwartet.
Anträge können ab sofort gemäß DFG-Merkblatt 21.6 eingereicht werden; von den dortigen Angaben abweichend aber bis voraussichtlich Ende April 2018 nicht über das elan-Portal der DFG, sondern ausschließlich auf elektronischem Datenträger per Post oder per E-Mail (max. 10 MB) mit dem Betreff „NGF: Ihr Titel des Antrags“ an wgi@dfg.d.
Weiterführende Informationen
Das Merkblatt zum Programm „Neue Geräte für die Forschung“ (DFG-Merkblatt 21.6) mit Hinweisen zur Antragstellung steht im Internet zur Verfügung unter:
Per E-Mail eingereichte Anträge sind bis Ende April 2018 zu senden an:
Ansprechperson bei der DFG: