Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat das Förderangebot für gerätebezogene Forschungsinfrastruktur im Juli 2017 neu strukturiert und weiterentwickelt. Infolgedessen steht ab sofort das neue Förderprogramm „Gerätezentren – Core Facilities“ zur Verfügung, um Anträge einzureichen.
In diesem Programm stehen Nutzungs- und Managementkonzepte im Vordergrund, um eine Professionalisierung des Betriebs und Managements von Gerätezentren zu fördern und die Bildung von stabilen Strukturen für die Nutzung dieser Zentren zu unterstützen. Antragsteller sind formal die Hochschulen; diese bestimmen eine antragsverantwortliche Person, die die wissenschaftliche Federführung innehat. Die Bereitschaft der antragstellenden Hochschule, das betreffende Zentrum finanziell mit Personal- und Sachmitteln zu unterstützen und auch nach Förderende weiterzuführen, wird vorausgesetzt.
Die maximale Förderdauer eines Gerätezentrums beträgt fünf Jahre. Hochschulen können für diesen Zeitraum Mittel in einem Umfang von i.d.R. bis zu 150 000 Euro pro Jahr beantragen. Die Anschaffung von Großgeräten wird in diesem Programm nicht gefördert, da hierfür andere Verfahren vorgesehen sind (z. B. Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG, Großgeräte der Länder).
Anträge können ab sofort gemäß DFG-Merkblatt 21.5 eingereicht werden; von den dortigen Angaben abweichend aber bis voraussichtlich Ende April 2018 nicht über das elan-Portal der DFG, sondern ausschließlich auf elektronischem Datenträger per Post oder per E-Mail (max. 10 MB) mit dem Betreff „Gerätezentren“ an wgi@dfg.d.
Weiterführende Informationen
Das Merkblatt zum Programm „Gerätezentren – Core Facilities“ (DFG-Merkblatt 21.5) mit Hinweisen zur Antragstellung steht im Internet zur Verfügung unter:
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle für Fragen zum Programm „Gerätezentren – Core Facilities“:
Für spezielle gerätebezogene Auskünfte: