NFDI-Expertengremium beschließt in konstituierender Sitzung die Durchführung einer NFDI-Konferenz für alle interessierten Antragstellenden
Mit der Übernahme des initialen Auswahlverfahrens zum Aufbau der von Bund und Ländern im Zeitraum von 2019 bis 2028 mit bis zu 90 Millionen Euro pro Jahr finanzierten Nationalen Forschungsdateninfrastruktur hatte der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zugleich die Einsetzung eines NFDI-Expertengremiums beschlossen und dessen Mitglieder gewählt. Es setzt sich aus 19 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Infrastruktureinrichtungen, einem Vorsitzenden und vier ständigen Gästen zusammen.
Das NFDI-Expertengremium gestaltet und begleitet den Aufbau der NFDI, indem es die zentrale Rolle bei der Auswahl der Konsortien spielt und deren Zusammenführung unterstützt. Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzern und Anbietern von Forschungsdaten und der für die NFDI konstitutive Baustein. Das NFDI-Expertengremium empfiehlt der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf Grundlage einer fachwissenschaftlichen und infrastrukturbezogenen Begutachtung Konsortien zur Aufnahme in die NFDI. Am 25. Januar 2019 fand die konstituierende Sitzung des NFDI-Expertengremiums statt, in der die auf der Bund-Länder-Vereinbarung beruhenden Eckpunkte der Antragstellung und der Ablauf des Verfahrens beraten und beschlossen wurden.
Die NFDI wird als kooperatives Netzwerk von Konsortien über einen Zeitraum von drei Jahren (2019 bis 2021) in drei Stufen aufgebaut. In jeder der drei Stufen können in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren neue Konsortien in die NFDI aufgenommen werden. In den Eckpunkten der Antragstellung wurden mit engem Bezug zur Bund-Länder-Vereinbarung die Antragsberechtigung und die Art der Förderung definiert. Antragsberechtigt mit dem Ziel, als Konsortien gefördert zu werden, sind Verbünde, die staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weitere entsprechende Akteure umfassen können.
Das Expertengremium hat als zentralen Baustein auf dem Weg zur Antragstellung die Ausrichtung von NFDI-Konferenzen beschlossen. Im Zentrum dieser Konferenzen stehen die gegenseitige Information über alle sich in der Planung befindenden Konsortien unabhängig von ihrer Reife sowie die Vernetzung der Konsortien untereinander. Außerdem wird die DFG zur NFDI informieren, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch mit einschlägigen Expertinnen und Experten aus dem internationalen Wissenschaftssystem. Die erste NFDI-Konferenz findet am 13./14. Mai 2019 statt. Alle Vertreterinnen und Vertreter von geplanten Verbünden, unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung zur Förderung eines Konsortiums, werden gebeten bis zum 29. März 2019 ein Extended Abstract einzureichen, das Voraussetzung für die Teilnahme an der diesjährigen Konferenz ist. Die Einreichung der Extended Abstracts erfolgt per E-Mail an nfdi@dfg.de.
Das Extended Abstract soll neben formalen Eckdaten auch Angaben zu Nutzerbedarfen und Zielsetzungen eines möglichen Konsortiums enthalten. Weitere Informationen zur Konferenz und eine Vorlage für die Extended Abstracts werden auf der DFG-NFDI-Webseite veröffentlicht. Die Extended Abstracts dienen ausschließlich zur Vorbereitung der NFDI-Konferenz. Sie sind hinsichtlich einer möglichen späteren Antragstellung und Begutachtung unverbindlich und stellen den vor der Konferenz aktuellen Diskussions- und Planungsstand dar. Die Extended Abstracts werden den an der Konferenz Teilnehmenden vorab zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt.
Im Nachgang zur NFDI-Konferenz wird das Expertengremium über die erste Ausschreibung zur Antragstellung auf Förderung der NFDI-Konsortien beraten. Diese Ausschreibung wird im Juni 2019 auf der DFG-NFDI-Homepage veröffentlicht.
Informationen zum Verfahren finden Sie unter:
Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle der DFG:
Für Grundsatzfragen zur NFDI:
Für Fragen zum NFDI-Expertengremium:
Für Beratungsanfragen der Antragstellenden: